AmtsGuide

Wehrdienst 2026: Wer zur Erfassung und Musterung muss

Stand:

Kurzantwort

Der Wehrdienst bleibt freiwillig und gilt nicht als Pflicht zum Dienen. Pflicht sind die Erfassung und die Bereitschaftserklärung für bestimmte Männer. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2026.

Wer unter die Pflicht fällt

Wehrpflichtig sind Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. § 15a und § 16 gelten nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Diese beiden Vorschriften betreffen die Bereitschaftserklärung und die folgende Musterung.

Für andere Geschlechter bleiben Fragebogen und Musterung weiterhin freiwillig. Maßgeblich ist dabei der Geschlechtseintrag bei der zuständigen Meldebehörde. Bei doppelter Staatsangehörigkeit zählt die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit. Im Ausland ruht die Wehrpflicht, wenn ständiger Aufenthalt und Lebensgrundlage dort bleiben.

Was Pflicht ist und was nicht

Alle 18-Jährigen erhalten nach dem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code. Männer füllen den Online-Fragebogen zur Bereitschaftserklärung nach § 15a aus.

Sie geben die Erklärung online oder schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ab. Für die erste Abgabe beträgt die Frist einen Monat nach der Aufforderung. Danach kommt eine erneute Aufforderung mit Zustellung und neuer Frist. Das Verfahren der Bereitschaftserklärung ist nach dem Gesetz kostenfrei.

Die Musterung ist für diese wehrpflichtigen Männer nach § 16 Pflicht. Die Musterungskapazitäten werden nach Angaben des Verteidigungsministeriums schrittweise aufgebaut. Eine verpflichtende Einberufung gilt außerhalb von Spannungsfall und Verteidigungsfall nicht. Eine Bedarfswehrpflicht braucht dafür ein neues Gesetz des Bundestags.

Was Sie tun

Sie prüfen zuerst Ihr Geburtsdatum und den Geschlechtseintrag bei der Meldebehörde. Die Pflicht zur Erklärung gilt für Männer nach dem 31. Dezember 2007. Sie füllen den Fragebogen innerhalb der gesetzten Frist vollständig aus. Weitere Hinweise zum Ablauf finden Sie auf der Themenseite Wehrdienst.

Offizielle Stellen

Neuen Wehrdienst beim Bundesministerium der Verteidigung öffnen →

Wehrpflichtgesetz öffnen →

§ 2 WPflG zur Anwendung öffnen →

§ 15a WPflG zur Bereitschaftserklärung öffnen →

§ 1 WPflG zur Wehrpflicht öffnen →

Wehrdienst-Thema

Wehrdienst öffnen →