Wehrdienst
1. Überblick
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Männer in Deutschland ab dem Geburtsjahrgang 2008 an der Wehrerfassung teilnehmen. Grundlage ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG), BGBl. 2025 I Nr. 370 vom 29. Dezember 2025. Frauen können sich freiwillig melden. Für die Pflicht zählt der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. Personen mit dem Eintrag divers füllen den Fragebogen freiwillig aus.
Der Wehrdienst selbst bleibt freiwillig. Wer nicht dienen will, muss das nicht. Die wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens ist für Männer jedoch Pflicht (§ 15a Absatz 1 WPflG). Einen Zivildienst als Ersatz gibt es derzeit nicht.
Kernzahlen (bundesweit)
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Geburtsjahrgänge betroffen | ab 2008 (ab 18 J.) |
| Dienstdauer | 6–11 Monate |
| Grundbesoldung | ab 2.600 EUR/Monat |
| Anzahl Karrierecenter | 15 |
| Neue Musterungszentren (2026) | 24 (8 neu + 16 weitere Standorte) |
| KDV-Bearbeitungszeit | 3–6 Monate (aktuell länger durch hohes Antragsaufkommen) |
| Rechtliche KDV-Grundlage | Art. 4 Abs. 3 GG |
2. Fragebogen — Wehrerfassung
- Wer: Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 nach ihrem 18. Geburtstag. Frauen und Personen mit anderem Geschlechtseintrag füllen den Fragebogen freiwillig aus.
- Wie: Brief mit QR-Code → Online-Formular (bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen)
- Pflicht: Ja, für Männer. Sie müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
- Frist: Ein Monat nach Erhalt des Briefes (§ 15a Absatz 2 WPflG). Reagiert die Person nicht, folgt eine erneute Aufforderung mit neuer Frist. Bleibt auch diese ungenutzt, beginnt das Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Sanktionen bei Nichtbeantwortung: Ordnungswidrigkeit nach § 45 WPflG. Das Verteidigungsministerium kündigte im Mai 2026 eine Bußgeld-Obergrenze von 250 EUR an. Die allgemeine gesetzliche Höchstgrenze für Ordnungswidrigkeiten liegt bei 1.000 EUR (§ 17 Absatz 1 OWiG), da das WPflG selbst keinen Betrag festlegt.
- Zuständig: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Köln
3. Auswertung & Einladung
- Bundeswehr wertet Fragebogen intern aus
- Wer als potenziell geeignet gilt und Interesse bekundet hat: Einladung zur Musterung
- Kein Dienst ohne Musterung
- Zeitrahmen zwischen Fragebogen und Einladung: OFFEN
4. Musterung / Assessment
- Ort: Karrierecenter der Bundeswehr (+ neue Musterungszentren ab 2026)
- Inhalt: Medizinische Untersuchung, Sporttest, psychologischer Test und Einstellungstest
- Dauer: typischerweise 1–2 Tage
- Ergebnis: Tauglichkeitsstufe T1–T5
5. Tauglichkeitsstufen
| Stufe | Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|---|
| T1 | Voll verwendungsfähig | Keine Einschränkungen |
| T2 | Verwendungsfähig mit Einschränkung | Leichte Beschwerden, Brille etc., für bestimmte Tätigkeiten ungeeignet |
| T3 | Verwendungsfähig mit Einschränkung (Grundausbildung) | Seit 2018 wieder für Freiwilligendienst zugelassen |
| T4 | Vorübergehend nicht wehrdienstfähig | Zeitlich befristete Untauglichkeit, Nachuntersuchung nach Ausheilung möglich |
| T5 | Nicht wehrdienstfähig | Dauerhaft untauglich, kein Dienst |
Typische Erkrankungen T4 und T5
T4 — vorübergehende oder noch ungeklärte Zustände:
- Frische Verletzungen (Knochenbrüche, Operationen) mit positivem Heilungsverlauf
- Akute Erkrankungen, bei denen der Langzeitverlauf noch nicht abschätzbar ist
- Zustände, die sich durch Therapie voraussichtlich verbessern
T5 — schwere chronische oder dauerhafte Erkrankungen (Auswahl):
- Schweres Asthma mit ausgeprägter Funktionseinschränkung trotz Therapie
- Epilepsie
- Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 (schlecht kontrolliert)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zum Beispiel behandlungsbedürftige Hypertonie oder Arrhythmien
- Skoliose über 30° nach Cobb, schwere Kyphose oder ausgeprägte Osteochondrose
- Schwere Sehbehinderung oder schwere Gelenkveränderungen
- Lebensbedrohliche Allergien, zum Beispiel Wespenallergie
- Schwere chronische psychische Störungen mit dauerhafter Funktionseinschränkung
Widerspruch gegen den Musterungsbescheid
- Frist: 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids, schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (§ 33 WPflG)
- Adressat: Die ausstellende Behörde (in der Regel Wehrbereichsverwaltung oder BAPersBw)
- Aufschiebende Wirkung: Ja. Während des Widerspruchsverfahrens darf keine Einberufung erfolgen.
- Entscheidung: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
- Klage: Bei negativem Widerspruchsbescheid vor dem Verwaltungsgericht, Frist 1 Monat nach Zustellung
6. Dienst ableisten
Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement.
- Dauer: 6–11 Monate
- Besoldung: ab 2.600 EUR/Monat brutto
- Krankenversicherung: Truppenärztliche Versorgung kostenfrei während des Dienstes, keine KV-Beiträge
- Familienversicherung verlängert sich um die Dauer des Dienstes (max. 12 Monate Verlängerung)
Verlängerungsoptionen nach dem Grunddienst:
- Ab einer Verpflichtungszeit von 12 Monaten: Status als Soldat auf Zeit (SaZ), Besoldung dann ab rund 2.700 EUR/Monat brutto
- Maximale Dienstzeit als SaZ: 25 Jahre, nicht über das 62. Lebensjahr hinaus
- Verschiedene Laufbahnen: Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere, teils mit Studium an Bundeswehr-Hochschulen
Auswirkung auf Studium und BAföG:
- Studium kann für die Dienstzeit unterbrochen und danach fortgesetzt werden
- BAföG: Einkommensgrenze für Nebenverdienst 603 EUR/Monat (2026). Die genaue Anrechnung der Besoldung während des Dienstes ist noch zu verifizieren.
- KV-Familienversicherung: Einkommensgrenze für beitragsfreie Familienversicherung 565 EUR/Monat (2026)
7. Kriegsdienstverweigerung (KDV)
- Recht aus Art. 4 Abs. 3 GG
- Antrag: schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Militärringstraße 1000, 50737 Köln
- Bestandteile: Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf und persönliche Gewissensbegründung
- Verfahren: Das BAPersBw nimmt den Antrag entgegen und prüft die gesundheitliche Eignung im Rahmen der Musterung. Danach leitet es den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter. Das BAFzA entscheidet über die Anerkennung.
- Bearbeitungszeit: mehrere Wochen bis wenige Monate, aktuell durch hohes Antragsaufkommen teils länger. Für Anträge von vor dem 01.01.2010 Geborenen, die ohne vorherige Musterung an das BAFzA weitergeleitet werden, entscheidet das BAFzA innerhalb von 9 Monaten nach Eingang beim BAPersBw (§ 13 Abs. 2 KDVG, Quelle: bafza.de).
- Der KDV-Antrag ist kostenlos. Anwaltskosten entstehen erst bei Ablehnung und Klage.
- Einen Zivildienst als Ersatz gibt es derzeit nicht. Die Politik diskutiert das noch.
- Bei Ablehnung: Klage beim Verwaltungsgericht möglich
8. Beteiligte Behörden
| Behörde | Funktion | Adresse / Website |
|---|---|---|
| Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) | Wehrerfassung, KDV-Antrag, Widerspruchsentscheidung | Militärringstraße 1000, 50737 Köln · bundeswehr.de |
| Karrierecenter der Bundeswehr (15 Standorte) | Musterung, Assessment | bundeswehrkarriere.de |
| Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) | Entscheidung über KDV-Anerkennung | bafza.de |
| BMVG (Bundesministerium der Verteidigung) | Gesetzliche Grundlage, Policy | bmvg.de |
9. Rechtliche Grundlagen
| Dokument | Inhalt | Link |
|---|---|---|
| WDModG (BGBl. 2025 I Nr. 370) | Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes, in Kraft seit 01.01.2026 | recht.bund.de |
| § 15a WPflG | Pflicht zur Bereitschaftserklärung (Fragebogen) für Männer ab 18 Jahren | gesetze-im-internet.de |
| § 45 WPflG | Ordnungswidrigkeit bei fehlender, falscher oder unvollständiger Bereitschaftserklärung | gesetze-im-internet.de |
| § 17 Abs. 1 OWiG | Allgemeine Bußgeld-Höchstgrenze von 1.000 EUR, soweit ein Gesetz keinen eigenen Betrag festlegt | gesetze-im-internet.de |
| Art. 4 Abs. 3 GG | Recht auf Kriegsdienstverweigerung | — |
| § 13 Abs. 2 KDVG n.F. | 9-Monats-Frist bei vor dem 01.01.2010 Geborenen ohne vorherige Musterung, seit 01.01.2026 | bafza.de |
| § 33 WPflG | Besondere Vorschriften für das Vorverfahren (Widerspruch gegen den Musterungsbescheid) | gesetze-im-internet.de |