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Wallbox Förderung 2026: Förderweg für Mehrparteienhäuser prüfen

Wallbox Förderung 2026: Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus, gestaffelte Zuschüsse je Ausstattung, Antrag und Voraussetzungen prüfen.

Stand: 24. Juni 2026 · Automatisch erstellt

Kurzantwort

Die Bundesförderung “Laden im Mehrparteienhaus” läuft seit dem 15.04.2026. Sie unterstützt Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Je nach Ausstattung sind je zu elektrifizierendem Stellplatz bis 1.300 EUR für Vorverkabelung, bis 1.500 EUR mit Ladepunkt oder bis 2.000 EUR mit bidirektionalem Ladepunkt möglich. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen.

Wallbox Förderung im Überblick ->

Wer die Förderung nutzen kann

Das Programm richtet sich an mehrere Gruppen:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen

Für Mieterinnen und Mieter ist wichtig: Sie stellen den Antrag meistens nicht allein. Oft müssen Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG einbezogen werden.

Wallbox für Mieter prüfen ->

Was gefördert wird

Gefördert werden nicht nur einzelne Wallboxen. Relevant sind auch die Vorarbeiten, damit Stellplätze künftig geladen werden können. Dazu gehören technische Ausrüstung, Netzanschluss und bauliche Maßnahmen.

Die förderfähigen Maßnahmen können je nach Programm unterschiedlich eingeordnet werden:

  • Vorverkabelung ohne installierte Wallbox: bis 1.300 EUR
  • Vorverkabelung mit Ladepunkt: bis 1.500 EUR
  • bidirektionaler Ladepunkt: bis 2.000 EUR

Die genaue Förderhöhe hängt vom Antrag und von den förderfähigen Kosten ab.

Wallbox Förderung öffnen ->

Wichtige Voraussetzungen

Das Programm setzt auf bestehende Mehrparteienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Pro Objekt müssen mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze elektrifiziert oder vorverkabelt werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt liegt bei 11 bis 22 kW.

Prüfen Sie diese Punkte früh:

  • Anzahl der Stellplätze
  • Eigentümerstruktur
  • WEG-Beschluss oder Vermieterentscheidung
  • Netzanschluss
  • Angebot eines Elektrofachbetriebs
  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Antrag vor Auftrag klären

Bei diesem Förderprogramm ist der Zeitpunkt entscheidend. Beauftragen Sie Installation, Netzanschluss oder größere Baumaßnahmen nicht vor der Bewilligung.

Für WEG, KMU und private Eigentümer ist die Antragstellung seit dem 15.04.2026 möglich und läuft bis 10.11.2026, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Für Unternehmen mit großen Wohnbeständen läuft das wettbewerbliche Verfahren bis 15.10.2026.

Gerade bei WEG und Hausverwaltung dauert die Vorbereitung. Planen Sie Beschlüsse, Angebote und technische Prüfung mit ausreichend Vorlauf.

Antrag vorbereiten ->

Verbindung zur E-Auto Förderung

Die E-Auto Förderung hilft beim Fahrzeug. Die Wallbox Förderung hilft beim Laden zu Hause. Für viele Haushalte gehört beides zusammen. Wenn das Fahrzeug gefördert wird, aber die Ladeinfrastruktur fehlt, wird der Alltag unnötig kompliziert.

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