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Wallbox Förderung 2026: Bundesförderung für Mehrparteienhäuser

Wallbox Förderung 2026: Was das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser fördert, wer antragsberechtigt ist und welche Voraussetzungen wichtig sind.

Stand: 16. Mai 2026 · Quellen geprüft

Kurzantwort

Seit April 2026 gibt es ein Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern. Gefördert werden unter anderem Wallboxen, technische Ausrüstung, Netzanschlüsse und notwendige Baumaßnahmen.

Der Zuschuss richtet sich nach dem elektrifizierten Stellplatz. Je nach Ausführung sind bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz möglich.

Wallbox Förderung im Überblick →

Wer die Förderung nutzen kann

Das Programm richtet sich an mehrere Gruppen:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • private Vermieterinnen und Vermieter
  • kleine und mittlere Unternehmen mit vermietetem Wohneigentum
  • Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand

Für Mieterinnen und Mieter ist wichtig: Sie stellen den Antrag meistens nicht allein. Oft müssen Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG einbezogen werden.

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Was gefördert wird

Gefördert werden nicht nur einzelne Wallboxen. Relevant sind auch die Vorarbeiten, damit Stellplätze künftig geladen werden können. Dazu gehören technische Ausrüstung, Netzanschluss und bauliche Maßnahmen.

Der Zuschuss kann je Stellplatz unterschiedlich hoch ausfallen:

  • bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • bis zu 1.500 Euro mit Wallbox
  • bis zu 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt

Die genaue Förderhöhe hängt vom Antrag und von den förderfähigen Kosten ab.

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Wichtige Voraussetzungen

Das Programm setzt auf Mehrparteienhäuser. Nach den Eckpunkten müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Außerdem muss ein Mindestanteil vorhandener Stellplätze vorbereitet werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt ist begrenzt.

Prüfen Sie diese Punkte früh:

  • Anzahl der Stellplätze
  • Eigentümerstruktur
  • WEG-Beschluss oder Vermieterentscheidung
  • Netzanschluss
  • Angebot eines Elektrofachbetriebs
  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Antrag vor Auftrag klären

Bei Förderprogrammen ist der Zeitpunkt oft entscheidend. Beauftragen Sie Installation, Netzanschluss oder größere Baumaßnahmen nicht vorschnell. Prüfen Sie zuerst, ob ein Antrag vor Vertragsabschluss gestellt werden muss.

Gerade bei WEG und Hausverwaltung dauert die Vorbereitung. Planen Sie Beschlüsse, Angebote und technische Prüfung mit ausreichend Vorlauf.

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Verbindung zur E-Auto Förderung

Die E-Auto Förderung hilft beim Fahrzeug. Die Wallbox Förderung hilft beim Laden zu Hause. Für viele Haushalte gehört beides zusammen. Wenn das Fahrzeug gefördert wird, aber die Ladeinfrastruktur fehlt, wird der Alltag unnötig kompliziert.

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