Wallbox Förderung 2026
Prüfen Sie Bundesförderung, Landesprogramm und Antrag, bevor Sie eine Wallbox bestellen oder den Elektrofachbetrieb beauftragen.
Stand: 17. Juni 2026 · Automatisch erstellt
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Worum es geht
Die Förderprüfung trennt Bundesförderung, Landesprogramme und kommunale Hinweise. Kommunale Förderungen werden nicht in die Summe eingerechnet.
| Bereich | Inhalt |
|---|---|
| Förderung | Bundesförderung, Landesprogramme, Kombinierbarkeit und steuerliche Vorteile. |
| Rechner | Förderung mit Gebäudetyp, Bundesland, Stellplätzen und Wallbox-Typ prüfen. |
| Antrag | BundID, Angebot, Bewilligung und Verwendungsnachweis richtig einordnen. |
| Installation | Kosten, technische Voraussetzungen, Netzmeldung und Kaufkriterien. |
Bundesförderung
Das Programm gilt nach aktuellem Förderstand vom 15. April 2026 bis 10. November 2026 oder bis die Mittel ausgeschöpft sind. Einfamilienhäuser und direkte Mieteranträge sind nicht Teil der Bundesförderung.
| Maßnahme | Förderung |
|---|---|
| Nur Vorverkabelung ohne Ladepunkt | bis 1.300 EUR |
| Vorverkabelung plus Wallbox bis max. 22 kW | bis 1.500 EUR |
| Bidirektionale Wallbox V2G/V2H | bis 2.000 EUR |
Bundesländer im Rechner
Aktive Landesprogramme: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin. Ausgelaufen: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg. Ohne Landesförderung im Rechner: 9 Länder.
Bayern ist als maximaler Betrag addierbar. NRW bleibt ein Höchstbetrag, Berlin wird über die Zielgruppe gefiltert.
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Prüfen Sie zuerst, ob Bund, Land oder Kommune für Ihren Fall relevant sind.
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