Seit Ende 2023 gibt es keinen Umweltbonus mehr. Dafür hat die Bundesregierung eine neue Kaufprämie eingeführt. Sie ist sozial gestaffelt: Wer weniger verdient oder Kinder hat, bekommt mehr Geld.
Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland. Das Online-Portal zur Antragstellung öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Wer vorher kauft und zulässt, verliert nichts. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden.
Die wichtigsten Eckdaten
| Punkt | Details |
|---|---|
| Förderhöhe | 1.500 € bis 6.000 € , je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Kindern |
| Gültig ab | 1. Januar 2026 (Datum der Neuzulassung) |
| Antrag ab | Voraussichtlich Mai 2026 (rückwirkend möglich) |
| Zuständige Stelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Haltefrist | 36 Monate (gilt für Kauf und Leasing) |
| Kaufpreisgrenze | Keine (anders als beim alten Umweltbonus) |
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland.
| Fahrzeugtyp | Förderfähig? | Bedingungen |
|---|---|---|
| BEV (Batterieelektrisch) | Ja | Reiner Elektroantrieb, keine Einschränkungen, unbefristet |
| FCEV (Brennstoffzelle) | Ja | Wasserstoffantrieb, keine Einschränkungen, unbefristet |
| PHEV (Plug-in-Hybrid) | Ja | CO₂ ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km, bis 30.06.2027 |
| Range Extender | Ja | Gleiche Bedingungen wie PHEV, bis 30.06.2027 |
| Standard-Hybrid (HEV) | Nein | Kein externer Ladeanschluss |
| Gebrauchtwagen | Nein | Nur Neufahrzeuge |
| Gewerbliche Fahrzeuge | Nein | Nur Privatpersonen |
Wer ist förderberechtigt?
Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Das ist das Einkommen nach Abzügen, wie es im Steuerbescheid steht. Es zählt der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein.
| Haushalt | Maximales zvE (Einkommensgrenze) |
|---|---|
| Ohne Kinder | 80.000 € |
| Mit 1 Kind (unter 18 Jahren) | 85.000 € |
| Mit 2 oder mehr Kindern (unter 18 Jahren) | 90.000 € |
Wer über diesen Grenzen liegt, erhält keine Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Prämie setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Basisprämie, Einkommensbonus und Kinderbonus.
- Basisprämie
- BEV: 3.000 €
PHEV / Range Extender: 1.500 €
Bedingung: Immer - + Einkommensbonus
- BEV: + 1.000 €
PHEV / Range Extender: + 1.000 €
Bedingung: zvE ≤ 60.000 € - + Einkommensbonus (zusätzlich)
- BEV: + 1.000 €
PHEV / Range Extender: + 1.000 €
Bedingung: zvE ≤ 45.000 € - + Kinderbonus (1. Kind)
- BEV: + 500 €
PHEV / Range Extender: + 500 €
Bedingung: Kind unter 18 Jahren - + Kinderbonus (2. Kind)
- BEV: + 500 €
PHEV / Range Extender: + 500 €
Bedingung: Kind unter 18 Jahren - Maximum
- BEV: 6.000 €
PHEV / Range Extender: 4.500 €
Gesamttabelle BEV (reines Elektroauto)
- bis 45.000 €
- 0 Kinder: 5.000 €
1 Kind: 5.500 €
2+ Kinder: 6.000 € - 45.001 , 60.000 €
- 0 Kinder: 4.000 €
1 Kind: 4.500 €
2+ Kinder: 5.000 € - 60.001 , 80.000 €
- 0 Kinder: 3.000 €
1 Kind: 3.500 €
2+ Kinder: 4.000 € - 80.001 , 85.000 €
- 0 Kinder: Nein
1 Kind: 3.500 €
2+ Kinder: 4.000 € - 85.001 , 90.000 €
- 0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: 4.000 € - über 90.000 €
- 0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: Nein
Gesamttabelle PHEV / Range Extender (bis 30.06.2027)
- bis 45.000 €
- 0 Kinder: 3.500 €
1 Kind: 4.000 €
2+ Kinder: 4.500 € - 45.001 , 60.000 €
- 0 Kinder: 2.500 €
1 Kind: 3.000 €
2+ Kinder: 3.500 € - 60.001 , 80.000 €
- 0 Kinder: 1.500 €
1 Kind: 2.000 €
2+ Kinder: 2.500 € - über 80.000 €
- 0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: Nein
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Der Antrag läuft vollständig online über das BAFA-Portal. Das Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden, können rückwirkend beantragt werden.
Schritt 1: BundID einrichten
Die Anmeldung am Portal funktioniert nur über die BundID (id.bund.de). Zwei Wege sind möglich:
- Online-Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und AusweisApp2
- ELSTER-Zertifikat, falls Sie Ihre Steuererklärung bereits online abgeben
Wichtig: Die Einrichtung kann mehrere Tage dauern. Am besten jetzt schon erledigen.
Schritt 2: Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen
Das Fahrzeug muss auf Ihren Namen als Privatperson neu zugelassen sein. Es muss eine Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland sein (EU-Klasse M1).
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Kaufvertrag oder Leasingvertrag | Kopie genügt |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Kopie genügt |
| Steuerbescheide (die 2 aktuellsten) | Nicht älter als 3 Kalenderjahre; Einkommen aller Haushaltsmitglieder addieren |
| Nachweis über Kinder (falls zutreffend) | Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheid |
| IBAN (Bankverbindung) | Für die Auszahlung |
Schritt 4: Online-Antrag stellen (ab Mai 2026)
- Am BAFA-Portal mit BundID anmelden
- Antragsformular ausfüllen: Fahrzeugdaten, Einkommensdaten, Bankverbindung
- Dokumente als PDF oder JPG hochladen
- Antrag absenden
Schritt 5: Auszahlung abwarten
Nach der Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Die Förderung wird nachträglich ausgezahlt, nicht beim Kauf.
Häufige Fehler vermeiden
| Fehler | So machen Sie es richtig |
|---|---|
| BundID erst kurz vor Antragstellung einrichten | BundID jetzt anlegen , die eID-Aktivierung kann Wochen dauern |
| Nur den eigenen Steuerbescheid nutzen | Einkommen aller Haushaltsmitglieder addieren , es gilt das Haushaltseinkommen |
| Fahrzeug vor Ablauf der 36 Monate verkaufen | Haltefrist beachten , vorzeitiger Verkauf bedeutet anteilige Rückzahlung |
| Denken, die Prämie kommt automatisch | Antrag aktiv über das BAFA-Portal stellen (ab Mai 2026) |
| Fahrzeug auf eine Firma zulassen | Förderung gilt nur für Privatpersonen , Zulassung muss auf eine Privatperson laufen |
Förderungen kombinieren: Was lässt sich stapeln?
Die neue Kaufprämie lässt sich mit anderen Förderungen und Vorteilen kombinieren.
| Förderung / Vorteil | Kombinierbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| THG-Prämie (jährliche CO₂-Zertifikatsprämie) | Ja | Unabhängig von der Kaufprämie, jährlich beantragbar |
| Regionale oder Landesförderungen | Ja | Eigene Programme in verschiedenen Bundesländern , separat beantragen |
| Kommunale Förderungen | Ja | Je nach Gemeinde oder Stadtwerk |
| Wallbox-Förderung (Mehrfamilienhaus) | Ja | Neues Bundesprogramm ab April 2026: bis zu 2.000 € pro Stellplatz |
| Händlerrabatt oder Herstellerprämie | Ja | Kein Verbot der Kombination mit privaten Rabatten |
Weitere Vorteile beim E-Auto-Kauf
Kfz-Steuerbefreiung
Rein elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Für Neuzulassungen ab 2026 gilt die Befreiung voraussichtlich bis 2035. Die jährliche Ersparnis liegt je nach Fahrzeuggewicht bei ca. 50 bis 500 Euro.
Dienstwagen-Privileg (0,25 %-Regelung)
Bei privater Nutzung eines E-Dienstwagens werden nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei Verbrennern sind es 1 %. Das macht einen E-Firmenwagen für Arbeitnehmer deutlich steuergünstiger.
Wallbox am Arbeitsplatz
Stellt der Arbeitgeber eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz oder zahlt einen Zuschuss für die heimische Wallbox, kann dies bis zu 30 € monatlich steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 46 EStG).
Checkliste: Was jetzt zu tun ist
Sofort (bevor Sie kaufen)
- ☐ BundID anlegen auf id.bund.de
- ☐ eID am Personalausweis aktivieren lassen (Bürgeramt) oder ELSTER-Zertifikat prüfen
- ☐ Steuerbescheide der letzten zwei Jahre heraussuchen und zvE ermitteln
- ☐ Förderhöhe anhand der Tabellen oben ermitteln
- ☐ Regionale Förderungen im eigenen Bundesland prüfen
Beim Kauf oder nach der Zulassung
- ☐ Kaufvertrag oder Leasingvertrag aufbewahren
- ☐ Zulassungsbescheinigung Teil I sicher ablegen
- ☐ Sicherstellen, dass das Fahrzeug auf Ihren Namen als Privatperson zugelassen ist
- ☐ Haltefrist von 36 Monaten einplanen (kein Verkauf vor Ablauf ohne Rückzahlungspflicht)
Ab Mai 2026 (Antrag stellen)
- ☐ BAFA-Portal aufrufen und mit BundID anmelden
- ☐ Antragsformular ausfüllen (Fahrzeugdaten, Einkommensnachweis, Bankverbindung)
- ☐ Alle Dokumente als PDF oder JPG hochladen
- ☐ Antrag absenden und Bestätigung speichern
- ☐ THG-Prämie separat beantragen