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E-Auto Förderung 2026

Die neue Kaufprämie gilt für förderfähige Neufahrzeuge ab Erstzulassung 1. Januar 2026. Der BAFA-Antrag soll voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend möglich sein.

Stand: 9. Juni 2026 · Automatisch erstellt


Seit Ende 2023 gibt es keinen Umweltbonus mehr. Dafür hat die Bundesregierung eine neue Kaufprämie eingeführt. Sie ist sozial gestaffelt: Wer weniger verdient oder Kinder hat, bekommt mehr Geld.

Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland. Das Online-Portal zur Antragstellung öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Wer vorher kauft und zulässt, verliert nichts. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden.

Die wichtigsten Eckdaten

PunktDetails
Förderhöhe1.500 € bis 6.000 € , je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Kindern
Gültig ab1. Januar 2026 (Datum der Neuzulassung)
Antrag abVoraussichtlich Mai 2026 (rückwirkend möglich)
Zuständige StelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Haltefrist36 Monate (gilt für Kauf und Leasing)
KaufpreisgrenzeKeine (anders als beim alten Umweltbonus)

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland.

FahrzeugtypFörderfähig?Bedingungen
BEV (Batterieelektrisch)JaReiner Elektroantrieb, keine Einschränkungen, unbefristet
FCEV (Brennstoffzelle)JaWasserstoffantrieb, keine Einschränkungen, unbefristet
PHEV (Plug-in-Hybrid)JaCO₂ ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km, bis 30.06.2027
Range ExtenderJaGleiche Bedingungen wie PHEV, bis 30.06.2027
Standard-Hybrid (HEV)NeinKein externer Ladeanschluss
GebrauchtwagenNeinNur Neufahrzeuge
Gewerbliche FahrzeugeNeinNur Privatpersonen

Wer ist förderberechtigt?

Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Das ist das Einkommen nach Abzügen, wie es im Steuerbescheid steht. Es zählt der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein.

HaushaltMaximales zvE (Einkommensgrenze)
Ohne Kinder80.000 €
Mit 1 Kind (unter 18 Jahren)85.000 €
Mit 2 oder mehr Kindern (unter 18 Jahren)90.000 €

Wer über diesen Grenzen liegt, erhält keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Prämie setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Basisprämie, Einkommensbonus und Kinderbonus.

Basisprämie
BEV: 3.000 €
PHEV / Range Extender: 1.500 €
Bedingung: Immer
+ Einkommensbonus
BEV: + 1.000 €
PHEV / Range Extender: + 1.000 €
Bedingung: zvE ≤ 60.000 €
+ Einkommensbonus (zusätzlich)
BEV: + 1.000 €
PHEV / Range Extender: + 1.000 €
Bedingung: zvE ≤ 45.000 €
+ Kinderbonus (1. Kind)
BEV: + 500 €
PHEV / Range Extender: + 500 €
Bedingung: Kind unter 18 Jahren
+ Kinderbonus (2. Kind)
BEV: + 500 €
PHEV / Range Extender: + 500 €
Bedingung: Kind unter 18 Jahren
Maximum
BEV: 6.000 €
PHEV / Range Extender: 4.500 €

Gesamttabelle BEV (reines Elektroauto)

bis 45.000 €
0 Kinder: 5.000 €
1 Kind: 5.500 €
2+ Kinder: 6.000 €
45.001 , 60.000 €
0 Kinder: 4.000 €
1 Kind: 4.500 €
2+ Kinder: 5.000 €
60.001 , 80.000 €
0 Kinder: 3.000 €
1 Kind: 3.500 €
2+ Kinder: 4.000 €
80.001 , 85.000 €
0 Kinder: Nein
1 Kind: 3.500 €
2+ Kinder: 4.000 €
85.001 , 90.000 €
0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: 4.000 €
über 90.000 €
0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: Nein

Gesamttabelle PHEV / Range Extender (bis 30.06.2027)

bis 45.000 €
0 Kinder: 3.500 €
1 Kind: 4.000 €
2+ Kinder: 4.500 €
45.001 , 60.000 €
0 Kinder: 2.500 €
1 Kind: 3.000 €
2+ Kinder: 3.500 €
60.001 , 80.000 €
0 Kinder: 1.500 €
1 Kind: 2.000 €
2+ Kinder: 2.500 €
über 80.000 €
0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: Nein

Antrag stellen: Schritt für Schritt

Der Antrag läuft vollständig online über das BAFA-Portal. Das Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden, können rückwirkend beantragt werden.

Schritt 1: BundID einrichten

Die Anmeldung am Portal funktioniert nur über die BundID (id.bund.de). Zwei Wege sind möglich:

  • Online-Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und AusweisApp2
  • ELSTER-Zertifikat, falls Sie Ihre Steuererklärung bereits online abgeben

Wichtig: Die Einrichtung kann mehrere Tage dauern. Am besten jetzt schon erledigen.

Schritt 2: Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen

Das Fahrzeug muss auf Ihren Namen als Privatperson neu zugelassen sein. Es muss eine Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland sein (EU-Klasse M1).

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

DokumentHinweis
Kaufvertrag oder LeasingvertragKopie genügt
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Kopie genügt
Steuerbescheide (die 2 aktuellsten)Nicht älter als 3 Kalenderjahre; Einkommen aller Haushaltsmitglieder addieren
Nachweis über Kinder (falls zutreffend)Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheid
IBAN (Bankverbindung)Für die Auszahlung

Schritt 4: Online-Antrag stellen (ab Mai 2026)

  • Am BAFA-Portal mit BundID anmelden
  • Antragsformular ausfüllen: Fahrzeugdaten, Einkommensdaten, Bankverbindung
  • Dokumente als PDF oder JPG hochladen
  • Antrag absenden

Schritt 5: Auszahlung abwarten

Nach der Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Die Förderung wird nachträglich ausgezahlt, nicht beim Kauf.

Häufige Fehler vermeiden

FehlerSo machen Sie es richtig
BundID erst kurz vor Antragstellung einrichtenBundID jetzt anlegen , die eID-Aktivierung kann Wochen dauern
Nur den eigenen Steuerbescheid nutzenEinkommen aller Haushaltsmitglieder addieren , es gilt das Haushaltseinkommen
Fahrzeug vor Ablauf der 36 Monate verkaufenHaltefrist beachten , vorzeitiger Verkauf bedeutet anteilige Rückzahlung
Denken, die Prämie kommt automatischAntrag aktiv über das BAFA-Portal stellen (ab Mai 2026)
Fahrzeug auf eine Firma zulassenFörderung gilt nur für Privatpersonen , Zulassung muss auf eine Privatperson laufen

Förderungen kombinieren: Was lässt sich stapeln?

Die neue Kaufprämie lässt sich mit anderen Förderungen und Vorteilen kombinieren.

Förderung / VorteilKombinierbar?Hinweis
THG-Prämie (jährliche CO₂-Zertifikatsprämie)JaUnabhängig von der Kaufprämie, jährlich beantragbar
Regionale oder LandesförderungenJaEigene Programme in verschiedenen Bundesländern , separat beantragen
Kommunale FörderungenJaJe nach Gemeinde oder Stadtwerk
Wallbox-Förderung (Mehrfamilienhaus)JaNeues Bundesprogramm ab April 2026: bis zu 2.000 € pro Stellplatz
Händlerrabatt oder HerstellerprämieJaKein Verbot der Kombination mit privaten Rabatten

Weitere Vorteile beim E-Auto-Kauf

Kfz-Steuerbefreiung

Rein elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Für Neuzulassungen ab 2026 gilt die Befreiung voraussichtlich bis 2035. Die jährliche Ersparnis liegt je nach Fahrzeuggewicht bei ca. 50 bis 500 Euro.

Dienstwagen-Privileg (0,25 %-Regelung)

Bei privater Nutzung eines E-Dienstwagens werden nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei Verbrennern sind es 1 %. Das macht einen E-Firmenwagen für Arbeitnehmer deutlich steuergünstiger.

Wallbox am Arbeitsplatz

Stellt der Arbeitgeber eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz oder zahlt einen Zuschuss für die heimische Wallbox, kann dies bis zu 30 € monatlich steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 46 EStG).

Checkliste: Was jetzt zu tun ist

Sofort (bevor Sie kaufen)

  • ☐ BundID anlegen auf id.bund.de
  • ☐ eID am Personalausweis aktivieren lassen (Bürgeramt) oder ELSTER-Zertifikat prüfen
  • ☐ Steuerbescheide der letzten zwei Jahre heraussuchen und zvE ermitteln
  • ☐ Förderhöhe anhand der Tabellen oben ermitteln
  • ☐ Regionale Förderungen im eigenen Bundesland prüfen

Beim Kauf oder nach der Zulassung

  • ☐ Kaufvertrag oder Leasingvertrag aufbewahren
  • ☐ Zulassungsbescheinigung Teil I sicher ablegen
  • ☐ Sicherstellen, dass das Fahrzeug auf Ihren Namen als Privatperson zugelassen ist
  • ☐ Haltefrist von 36 Monaten einplanen (kein Verkauf vor Ablauf ohne Rückzahlungspflicht)

Ab Mai 2026 (Antrag stellen)

  • ☐ BAFA-Portal aufrufen und mit BundID anmelden
  • ☐ Antragsformular ausfüllen (Fahrzeugdaten, Einkommensnachweis, Bankverbindung)
  • ☐ Alle Dokumente als PDF oder JPG hochladen
  • ☐ Antrag absenden und Bestätigung speichern
  • ☐ THG-Prämie separat beantragen

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