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E-Auto-Förderung verstehen

Klären Sie zuerst, wer förderberechtigt ist, welche Fahrzeuge zählen und wie die Förderhöhe aus Einkommen, Fahrzeugtyp und Kindern entsteht.

Stand: 9. Juni 2026 · Automatisch erstellt

Der Umweltbonus ist Ende 2023 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine neue, sozial gestaffelte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Sie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ja Förderung1.500 € bis 6.000 € , je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Kindern
Ja Gültig ab1. Januar 2026 (Datum der Neuzulassung)
Ja Antrag abVoraussichtlich Mai 2026 (rückwirkend möglich)
Ja ZuständigBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ja Haltefrist36 Monate (gilt für Kauf und Leasing)
Ja KaufpreisgrenzeKeine (anders als beim alten Umweltbonus)

Das Online-Portal zur Antragstellung öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Wer vorher kauft und zulässt, verliert nichts. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW). Das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen worden sein.

FahrzeugtypBedingungenZeitraum
BEV (Batterieelektrisch)Reiner Elektroantrieb, keine EinschränkungenUnbefristet
FCEV (Brennstoffzelle)Wasserstoffantrieb, keine EinschränkungenUnbefristet
PHEV (Plug-in-Hybrid)CO₂ ≤ 60 g/km (Typgenehmigung) ODER elektrische Reichweite ≥ 80 kmBis 30.06.2027
Range ExtenderGleiche Bedingungen wie PHEVBis 30.06.2027
Standard-Hybrid (HEV)Nein Nicht förderfähig , kein externer Ladeanschluss,
GebrauchtwagenNein Nicht förderfähig,
Gewerbliche FahrzeugeNein Nicht förderfähig , nur Privatpersonen,

Einkommensgrenzen: Wer ist berechtigt?

Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Das ist das Einkommen nach Abzügen, wie es im Steuerbescheid steht. Es zählt der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein.

HaushaltMaximales zvE (Einkommensgrenze)
Ohne Kinder80.000 €
Mit 1 Kind (unter 18 Jahren)85.000 €
Mit 2 oder mehr Kindern (unter 18 Jahren)90.000 €

Liegt das Einkommen über diesen Grenzen, gibt es keine Förderung. Innerhalb der Grenzen wird die Förderhöhe zusätzlich nach Einkommen gestaffelt.

Förderhöhe: So setzt sich die Prämie zusammen

Die Förderung besteht aus drei Bausteinen: Basisprämie, Einkommensbonus und Kinderbonus.

Basisprämie
BEV: 3.000 €
PHEV / Range Extender: 1.500 €
Bedingung: Immer
+ Einkommensbonus
BEV: + 1.000 €
PHEV / Range Extender: + 1.000 €
Bedingung: zvE ≤ 60.000 €
+ Einkommensbonus (zusätzlich)
BEV: + 1.000 €
PHEV / Range Extender: + 1.000 €
Bedingung: zvE ≤ 45.000 €
+ Kinderbonus (1. Kind)
BEV: + 500 €
PHEV / Range Extender: + 500 €
Bedingung: Kind unter 18 Jahren
+ Kinderbonus (2. Kind)
BEV: + 500 €
PHEV / Range Extender: + 500 €
Bedingung: Kind unter 18 Jahren
Maximum
BEV: 6.000 €
PHEV / Range Extender: 4.500 €
  • BEV = Battery Electric Vehicle (reines Elektroauto)
  • PHEV = Plug-in Hybrid Electric Vehicle (Plug-in-Hybrid)

Gesamttabelle BEV (Batterieelektrisch)

Bis 45.000 €
0 Kinder: 5.000 €
1 Kind: 5.500 €
2+ Kinder: 6.000 €
45.001 , 60.000 €
0 Kinder: 4.000 €
1 Kind: 4.500 €
2+ Kinder: 5.000 €
60.001 , 80.000 €
0 Kinder: 3.000 €
1 Kind: 3.500 €
2+ Kinder: 4.000 €
80.001 , 85.000 €
0 Kinder: Nein Nicht förderfähig
1 Kind: 3.500 €
2+ Kinder: 4.000 €
85.001 , 90.000 €
0 Kinder: Nein Nicht förderfähig
1 Kind: Nein Nicht förderfähig
2+ Kinder: 4.000 €
Über 90.000 €
0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: Nein

Gesamttabelle PHEV / Range Extender (gültig bis 30.06.2027)

Bis 45.000 €
0 Kinder: 3.500 €
1 Kind: 4.000 €
2+ Kinder: 4.500 €
45.001 , 60.000 €
0 Kinder: 2.500 €
1 Kind: 3.000 €
2+ Kinder: 3.500 €
60.001 , 80.000 €
0 Kinder: 1.500 €
1 Kind: 2.000 €
2+ Kinder: 2.500 €
Über 80.000 €
0 Kinder: Nein
1 Kind: Nein
2+ Kinder: Nein

Kurz zusammengefasst

  • Die neue E-Auto-Förderung gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
  • Nur Privatpersonen können die Prämie beantragen.
  • Die Förderhöhe hängt vom Einkommen, der Kinderzahl und dem Fahrzeugtyp ab.
  • Reine Elektroautos (BEV) erhalten bis zu 6.000 €, Plug-in-Hybride (PHEV) bis zu 4.500 €.
  • Es gibt keine Kaufpreisgrenze.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden.
  • Zuständig ist das BAFA. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein.