Den Antrag stellen Sie vollständig online. Das Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2026 zugelassen wurden, können rückwirkend beantragt werden.
Schritt 1: BundID einrichten
Die Anmeldung läuft über die BundID (id.bund.de). Dafür gibt es zwei Wege:
- Online-Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und der AusweisApp2 auf Smartphone oder PC. Die eID-Funktion aktivieren Sie beim Einwohnermeldeamt oder online.
- ELSTER-Zertifikat, falls Sie Ihre Steuererklärung bereits online über ELSTER abgeben.
Wichtig: Die Einrichtung von BundID und eID kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Starten Sie damit so früh wie möglich.
Schritt 2: Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen
Das Fahrzeug muss auf Ihren Namen als Privatperson neu zugelassen sein. Es gilt: Erstzulassung ab 1.1.2026 in Deutschland, EU-Fahrzeugklasse M1.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Kaufvertrag oder Leasingvertrag | Kopie genügt |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Kopie genügt |
| Steuerbescheide (die 2 aktuellsten) | Nicht älter als 3 Kalenderjahre. Haushaltseinkommen = Summe aller Haushaltsmitglieder |
| Nachweis über Kinder (falls relevant) | Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheid |
| IBAN (Bankverbindung) | Für die Auszahlung des Zuschusses |
Schritt 4: Online-Antrag stellen (ab Mai 2026)
- Auf dem BAFA-Portal anmelden. Die Authentifizierung erfolgt über BundID.
- Antragsformular ausfüllen: Fahrzeugdaten, Einkommensdaten und Bankverbindung eingeben.
- Dokumente als PDF oder JPG hochladen.
- Antrag absenden.
Schritt 5: Auszahlung erhalten
Nach der Prüfung durch die BAFA wird der Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Die Förderung wird nachträglich ausgezahlt , nicht vorab beim Kauf.
Checkliste: Was wann zu tun ist
Sofort , bevor Sie kaufen
- BundID anlegen auf id.bund.de.
- eID am Personalausweis aktivieren lassen (Bürgeramt) oder ELSTER-Zertifikat prüfen.
- Steuerbescheide der letzten 2 Jahre heraussuchen und das zu versteuernde Einkommen ermitteln.
- Förderhöhe anhand der Einkommenstabellen ermitteln.
- Regionale Förderungen in Ihrem Bundesland prüfen (z. B. über die Förderdatenbank des Bundes).
Beim Kauf oder nach der Zulassung
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag aufbewahren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I sicher ablegen.
- Sicherstellen, dass das Fahrzeug auf Ihren Namen als Privatperson zugelassen ist.
- Haltefrist von 36 Monaten einplanen. Ein vorzeitiger Verkauf kann eine anteilige Rückzahlung bedeuten.
Ab Mai 2026 , Antrag stellen
- BAFA-Portal aufrufen und mit BundID anmelden.
- Antragsformular ausfüllen: Fahrzeugdaten, Einkommensnachweis, Bankverbindung.
- Alle Dokumente als PDF oder JPG hochladen.
- Antrag absenden und Bestätigung speichern.
Häufige Fehler vermeiden
| Fehler | So machen Sie es richtig |
|---|---|
| BundID erst kurz vor Antragstellung einrichten | BundID jetzt anlegen. Die eID-Aktivierung kann Wochen dauern. |
| Nur den eigenen Steuerbescheid verwenden | Einkommen aller Haushaltsmitglieder addieren. Es gilt das Haushaltseinkommen. |
| Fahrzeug vor Ablauf von 36 Monaten verkaufen | Haltefrist beachten. Ein vorzeitiger Verkauf führt zu anteiliger Rückzahlung. |
| Davon ausgehen, dass die Prämie automatisch kommt | Den Antrag müssen Sie aktiv über das BAFA-Portal stellen. |
| Fahrzeug auf eine Firma zulassen und Privatförderung beantragen | Die Förderung gilt nur für Privatpersonen. Das Fahrzeug muss auf eine Privatperson zugelassen sein. |
| Mit der BundID-Einrichtung bis nach dem Kauf warten | BundID vor dem Kauf einrichten, damit der Antrag reibungslos läuft. |
Weiterführende Links
- Bundesumweltministerium (BMUKN): Offizielle FAQ zur E-Auto-Förderung
- Bundesregierung: E-Auto-Förderprogramm 2026
- ADAC: E-Auto-Förderung 2026 , Staatliche Kaufprämie
- Finanztip: E-Auto-Förderung 2026
- BundID , Anmelden und Konto einrichten
- Förderdatenbank des Bundes , Regionale Förderprogramme suchen