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Noch mehr sparen

Prüfen Sie nach der Kaufprämie zusätzliche Vorteile wie THG-Prämie, Kfz-Steuer, regionale Programme, Wallbox und Arbeitgeberzuschüsse.

Stand: 9. Juni 2026 · Automatisch erstellt

Förderungen kombinieren: Was lässt sich stapeln?

Viele E-Auto-Vorteile lassen sich miteinander kombinieren. Das bedeutet: Sie können mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen und so insgesamt mehr sparen.

Diese Förderungen sind kombinierbar

Förderung / VorteilKombinierbar?Hinweis
THG-Prämie (jährliche CO₂-Zertifikatsprämie)JaUnabhängig von der Kaufprämie, jährlich beantragbar
Regionale und LandesförderungenJaEigene Programme in verschiedenen Bundesländern , separat beantragen
Kommunale FörderungenJaJe nach Gemeinde oder Stadtwerk verfügbar
Wallbox-Förderung (Mehrfamilienhaus)JaNeues Bundesprogramm ab April 2026: bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz
Händlerrabatt / HerstellerprämieJaKein Verbot der Kumulierung mit privaten Rabatten
KfW 440/441/442 (Privathaushalt Wallbox)NeinProgramme sind eingestellt (2024)
Gewerbliche KfW-Kredit-Programme⚠️ PrüfenFür Privatpersonen nicht relevant; ggf. für Selbständige

THG-Prämie im Detail

Als E-Auto-Besitzer können Sie jährlich Ihren Anteil an CO₂-Zertifikaten verkaufen. Die Auszahlung erfolgt über spezialisierte Dienstleister.

Typische Jahresbeträge liegen bei 50 bis 150 Euro. Die Höhe hängt von der aktuellen Marktlage ab.

Wichtig: Die THG-Prämie läuft völlig unabhängig von der Kaufprämie. Sie können sie jedes Jahr erneut beantragen.

Weitere Vorteile beim E-Auto-Kauf

Neben direkten Förderungen gibt es steuerliche Vorteile, die das E-Auto zusätzlich günstiger machen.

Kfz-Steuerbefreiung

Rein elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.

Für Neuzulassungen ab 2026 gilt die Befreiung voraussichtlich bis 2035.

Je nach Fahrzeuggewicht ergibt das eine jährliche Ersparnis von ca. 50 bis 500 Euro.

Dienstwagen-Privileg: Die 0,25-Prozent-Regelung

Nutzen Sie einen E-Dienstwagen auch privat? Dann wird nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt.

Zum Vergleich: Bei Verbrennern sind es 1 Prozent. Ein E-Firmenwagen ist damit für Arbeitnehmer deutlich steuergünstiger.

Wallbox am Arbeitsplatz

Stellt der Arbeitgeber eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz bereit oder zahlt einen Zuschuss für die heimische Wallbox, kann dies bis zu 30 Euro monatlich steuerfrei bleiben.

Grundlage dafür ist § 3 Nr. 46 EStG.