Wärmepumpe
Was ist eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser. Sie hebt diese Wärme mit Strom auf ein höheres Temperaturniveau und heizt damit Gebäude und Warmwasser.
Es gibt drei gängige Bauarten. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist am häufigsten und am günstigsten. Die Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt Erdwärme über Kollektoren oder Sonden. Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe nutzt Grundwasser über zwei Brunnen.
Der Bund fördert den Einbau. Wichtig: Die KfW hat zum 21. Juli 2026 die Förderbedingungen grundlegend geändert (siehe Abschnitt 4) — die früher übliche Formel "bis zu 70 Prozent Zuschuss" gilt so nicht mehr unverändert; maßgeblich ist jetzt ein absoluter Förderhöchstbetrag je Wohneinheit. Ab dem 30. Juni 2026 müssen neue Heizungen in größeren Städten zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Pflicht zu 100 Prozent.
1. Wann eine Wärmepumpe sinnvoll oder Pflicht ist
Eine Wärmepumpe ist in diesen Fällen relevant:
- Beim Neubau, wenn die kommunale Wärmeplanung keine Fernwärme vorsieht.
- Beim Heizungstausch in Kommunen über 100.000 Einwohner ab dem 30. Juni 2026.
- Beim Heizungstausch in kleineren Kommunen ab dem 30. Juni 2028.
- Beim freiwilligen Tausch einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung gegen Klimageschwindigkeitsbonus.
- Bei Sanierungen mit BEG-Förderung als Einzelmaßnahme.
- Bei der Modernisierung im Effizienzhaus-Standard mit KfW-Programm 261 oder 262.
EMPFOHLENE ANBIETER
2. Technische Mindestanforderungen für die Förderung
Die KfW zahlt nur, wenn die Anlage diese Werte einhält.
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Jahresarbeitszahl (JAZ) | mindestens 3,0 |
| Schallleistungspegel | 10 dB unter EU-Grenzwert (seit 1. Januar 2026) |
| Hydraulischer Abgleich | nach Verfahren B (raumweise) |
| Smart-Meter-Gateway | zertifiziert |
| Fachunternehmen | erforderlich |
| Energieberater oder Fachunternehmer-Erklärung | erforderlich |
Die JAZ-Berechnung beruht auf den Gebäudedaten, nicht auf Herstellerangaben. Den Wert berechnet ein Energieberater von der Energieeffizienz-Experten-Liste. Ohne dokumentierten hydraulischen Abgleich gibt es keine Auszahlung.
3. Die wichtigsten Behörden und Stellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW ist seit 2024 die zentrale Stelle für die Heizungsförderung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Sie vergibt Zuschüsse und zinsverbilligte Ergänzungskredite.
Infocenter Wohnwirtschaft: 0800 539 9002, kostenfrei.
Antragsportal: Meine KfW
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen und prüft technische Anforderungen. Für die reine Wärmepumpenförderung ist seit 2024 die KfW zuständig, das BAFA bleibt für Energieberatung und Fachunternehmer-Listen relevant.
Infotelefon Energieberatung: +49 6196 908-1625.
BAFA Förderprogramm im Überblick
Untere Wasserbehörde
Die untere Wasserbehörde sitzt im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt. Sie genehmigt Erdsonden und Grundwasser-Brunnen für Wärmepumpen. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist sie nicht zuständig.
Die Bearbeitung dauert zwischen wenigen Tagen und sechs Monaten, je nach Bauart. Die Gebühren liegen meist zwischen 100 und 500 EUR.
Bauamt der Gemeinde
Das Bauamt der Gemeinde prüft Schallschutz und Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. Die Vorgaben stehen in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Häufig sind 3 Meter Abstand vorgeschrieben.
Bezirksschornsteinfeger
Der Bezirksschornsteinfeger nimmt die Stilllegung der alten Heizung ab. Er ist auch zuständig für die Feuerstättenschau und für die Außerbetriebnahme-Bescheinigung.
ANBIETER
4. Förderung im Überblick
Der Bund kombiniert drei Wege. Die KfW zahlt Zuschüsse beim Heizungstausch. Das BAFA fördert die zugehörige Energieberatung. Wer keinen Zuschuss möchte, kann die Kosten alternativ steuerlich absetzen.
Wichtig — Reform zum 21. Juli 2026: Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 neue Eckpunkte für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die KfW stellt ihre Förderprodukte (u. a. 458, 459, 522) zum 21. Juli 2026 auf neue Konditionen um. Wer bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat und den Förderantrag einreicht, erhält noch die bisherigen Konditionen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten ausschließlich die unten beschriebenen neuen Regeln. Die folgende Tabelle bildet den Stand ab 21. Juli 2026 ab.
Wichtig (unverändert): Stellen Sie den Förderantrag immer vor der Auftragserteilung. Wer den Liefer- und Leistungsvertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt, verliert die komplette Förderung. Die Verbraucherzentrale nennt das den häufigsten Ablehnungsgrund.
KfW-Heizungsförderung 458 (Privatpersonen, Wohngebäude) — Stand ab 21. Juli 2026
Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und Boni zusammen, gedeckelt durch einen absoluten Förderhöchstbetrag je Wohneinheit.
| Posten | Wert (ab 21.07.2026) |
|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten |
| Effizienzbonus (Erd-, Grundwasser- oder Abwasser-Wärmepumpe, natürliches Kältemittel) | entfällt seit 21.07.2026 |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Selbstnutzer, Tausch funktionierender alter Heizung) | 16 Prozent — sinkt erstmals zum 1.2.2027, danach halbjährlich (1.2./1.8.) um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus (Selbstnutzer, ohne Kinder im Haushalt) | 40 % bis 30.000 EUR Haushaltsjahreseinkommen, 30 % bis 40.000 EUR, 10 % bis 50.000 EUR |
| Einkommensbonus (Selbstnutzer, mit mind. einem minderjährigen Kind — Familienzuschlag von 10.000 EUR auf das Einkommen) | 40 % bis 40.000 EUR Haushaltsjahreseinkommen, 30 % bis 50.000 EUR, 10 % bis 60.000 EUR |
| Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit | 28.000 EUR (sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 750 EUR) |
| Förderhöchstbetrag 2.–6. Wohneinheit | je 15.000 EUR |
| Förderhöchstbetrag ab 7. Wohneinheit | je 8.000 EUR |
| Wertschöpfungsbonus (geplant ab Q1 2027) | +15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen; Grundförderung sinkt auf 15 % für außerhalb der EU gefertigte Geräte |
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer. Den Einkommensbonus weisen Sie mit den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Vorjahres nach. Die tatsächliche Auszahlung ist durch den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gedeckelt, auch wenn die Summe der Prozentsätze rechnerisch höher liegt.
KfW-Heizungsförderung 522 (Unternehmen, Nichtwohngebäude) — Stand ab 21. Juli 2026
Unternehmen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden beantragen die Heizungsförderung über das Programm 522. Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 EUR für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, zzgl. 197 EUR/m² für die Fläche zwischen 150 und 400 m², 118 EUR/m² zwischen 400 und 1.000 m² sowie 79 EUR/m² darüber hinaus. Der Höchstbetrag sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich in entsprechend gestaffelten Schritten. Die Antragstellung läuft separat von Programm 458.
KfW-Ergänzungskredit 358 und 359
Wer den Eigenanteil über einen Kredit finanzieren möchte, nutzt den Ergänzungskredit. Voraussetzung: Es liegt bereits ein KfW- oder BAFA-Zuschuss vor. Die Kreditprodukte selbst sind von der Reform zum 21.07.2026 nicht direkt in ihrer Struktur betroffen.
| Programm | Zielgruppe | Vorteil |
|---|---|---|
| KfW 358 (Plus) | Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 EUR | zinsverbilligt |
| KfW 359 | Vermieter, WEG, andere | Marktzins |
| KfW 523 | Nichtwohngebäude | bis 5 Mio. EUR pro Vorhaben |
5. Steuerbonus §35c EStG (Alternative ohne KfW)
Wer keinen Zuschuss beantragt, kann die Kosten steuerlich absetzen. Die Voraussetzungen prüfen Sie vor Beginn der Maßnahme. Diese Regelung ist von der KfW-Reform vom 21.07.2026 nicht betroffen.
| Posten | Wert |
|---|---|
| Steuerbonus auf Kosten | 20 Prozent |
| Höchstbetrag pro Objekt | 40.000 EUR |
| Verteilung Jahr 1 und 2 | je 7 Prozent, max. 14.000 EUR |
| Verteilung Jahr 3 | 6 Prozent, max. 12.000 EUR |
| Mindestalter Gebäude | 10 Jahre |
| Voraussetzung | Fachunternehmen, Rechnung, Überweisung |
| Ausschluss | Keine BAFA- oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme |
| Geltungsdauer | 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2029 |
6. Bundesland-spezifische Förderung (zusätzlich zum Bund)
Viele Bundesländer haben ihre Wärmepumpen-Zuschüsse 2024 und 2025 zugunsten der Bundesförderung eingestellt. Eigene Zuschussprogramme existieren 2026 nur noch in wenigen Ländern, ändern sich aber häufig. Die meisten Länder bieten stattdessen zinsverbilligte Darlehen über ihre Landesförderbanken an.
| Bundesland | Programm | Status Juli 2026 |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | progres.nrw Klimaschutztechnik | aktiv, aber eingeschränkt: Erdwärme-Förderung nur noch für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten, Deckel 15.000 EUR (Ein-/Zweifamilienhäuser im Bestand seit der Neukonzeption 2026 nicht mehr förderfähig) |
| Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt MODERN (IB-LSA) | aktiv, bis 50.000 EUR Darlehen, erste zwei Jahre zinsfrei |
| Saarland | SIKB Modernisierung | aktiv, Darlehen bis 75.000 EUR mit 1 Prozent Zins |
| Brandenburg | ILB Wohneigentum (Zuschuss + zinsloses Darlehen) | aktiv, für 2026–2028 neu strukturiert (u. a. Grundförderung 10.000 EUR + Kinderbonus 10.000 EUR/Kind) |
| Baden-Württemberg | Klimaschutz-Plus für Privatpersonen | ausgelaufen am 15. Juli 2025; Nachfolgeprogramme richten sich nur noch an Kommunen |
| Bayern | 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) | eingestellt im April 2022 |
| Bremen | Landesprogramm Heizungstausch (BAB) | Antragsstopp bereits seit 31. August 2025 (nicht erst seit Januar 2026); neues Kreditprogramm für Herbst 2026 angekündigt |
| Übrige Länder | Modernisierungsdarlehen über Landesförderbank | aktiv, ohne Zuschusskomponente |
Eine Kombination ist nur möglich, wenn das Landesprogramm Doppelförderung erlaubt. Details zu Antrag, Reihenfolge und Stapelbarkeit stehen im jeweiligen Bundesland-Dokument.
7. Kommunale Förderung und Stadtwerke (zusätzlich zum Bund und Land)
Einige Großstädte haben eigene Heizungstausch- oder Klimaschutzprogramme. Auch Stadtwerke vergeben oft Heizungsbau-Boni oder spezielle Wärmepumpen-Tarife. Die Unterschiede zwischen Städten sind teilweise erheblich und ändern sich häufig — vor Antragstellung stets die aktuelle Programmseite prüfen.
| Stadt | Programm | Status Juli 2026 |
|---|---|---|
| Hamburg | IFB Erneuerbare Wärme | aktiv; Förderlogik ist kW-basiert (nicht nur ein pauschaler Prozentsatz) — genauen Fördersatz und Deckel vor Antragstellung bei der IFB Hamburg prüfen |
| München | Klimaneutrale Gebäude — Programm heißt jetzt FKG (Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude), früherer Name "FES" nicht mehr aktuell | aktiv, bis 5.000 EUR als Ergänzung zur Bundesförderung |
| Düsseldorf | Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten | aktuell Antragsstopp — Programm wird überarbeitet, bereits eingereichte Anträge bleiben gültig |
| Stuttgart | Heizungsprogramm Landeshauptstadt | aktiv, aber seit 1.10.2025 neue Systematik: feste Sätze pro kW statt Prozentförderung (z. B. 300 EUR/kW bei Wärmepumpen), Deckel 150.000 EUR |
| Berlin | Effiziente GebäudePLUS und HeiztauschPLUS | für Neuanträge gestoppt; zusätzlich kam es im Zuge der bundesweiten KfW-Umstellung Anfang/Mitte Juli 2026 zu einem temporären Komplett-Stopp der Heizungsförderung, Wiederaufnahme unter neuen Bedingungen ab ca. 21.7.2026 erwartet |
| Hannover | proKlima-Fonds | aktiv, Grundförderung bis 3.000 EUR, zusätzlich bis zu 6.000 EUR Bonus "Wärmepumpe+" bei Kombination mit Gebäudehülle-Maßnahmen |
In kleineren Städten ohne kommunales Programm bleibt es bei der reinen Bundesförderung. Stadtspezifische Konditionen, Antragsstellen und Stadtwerke-Tarife stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.
8. Pflicht: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
65-Prozent-Regel je nach Stadtgröße
Das GEG koppelt die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung. Zwei Stichtage sind relevant.
| Kommune | Stichtag für 65-Prozent-Pflicht |
|---|---|
| Mehr als 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 |
| Bis 100.000 Einwohner | 30. Juni 2028 |
| Wärmeplangebiet bereits ausgewiesen | sofort nach Ausweisung |
Ab dem jeweiligen Stichtag muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Pflicht zu 100 Prozent.
Bestandsschutz und Beratungspflicht
Bestehende Heizungen dürfen weiter laufen. Reparaturen sind erlaubt. Erst beim Tausch greift die Pflicht.
Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen will, muss vorher eine fachkundige Beratung nutzen. Die Beratung weist auf die kommunale Wärmeplanung und auf den steigenden CO2-Preis hin. Die Pflicht steht in § 71 Absatz 11 GEG.
9. Genehmigung je nach Wärmepumpen-Typ
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Sie müssen aber den Schallschutz nach TA Lärm einhalten.
| Gebietstyp | Tagsüber (06:00-22:00) | Nachts (22:00-06:00) |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Die Werte gelten an der Grundstücksgrenze. Den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze regelt das Bauordnungsrecht des Bundeslandes, häufig 3 Meter.
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)
Erdsonden und Erdkollektoren brauchen eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt. Die Behörde prüft den Eingriff ins Grundwasser.
| Bauteil | Verfahren | Dauer | Gebühr |
|---|---|---|---|
| Erdkollektor (oberflächennah) | Anzeige | wenige Tage | 50 bis 200 EUR |
| Erdsonde (Tiefbohrung) | Wasserrechtliche Erlaubnis | 3 bis 6 Monate | 200 bis 500 EUR |
| Hydrogeologisches Gutachten | extern | 2 bis 4 Wochen | 1.000 bis 3.000 EUR |
Seit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) vom 23. Dezember 2025 reicht für flache Erdwärmekollektoren bis 4 Meter Tiefe außerhalb von Wasserschutzgebieten eine Anzeige statt einer vollständigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Das GeoBG ändert § 49 WHG und gilt bundesweit. Für tiefere, klassische Erdwärmesonden bleibt es bei der vollen Erlaubnispflicht nach Landeswasserrecht.
Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser)
Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe braucht immer eine wasserrechtliche Erlaubnis. Zuständig ist die untere Wasserbehörde. Voraussetzung ist eine Wasseranalyse von einem akkreditierten Labor.
10. Typische Kosten und Eigenanteil
Die folgenden Spannen sind bundesweite Erfahrungswerte für ein Einfamilienhaus, brutto und vor Förderung. Der maximale Zuschuss richtet sich seit 21.07.2026 nach einem absoluten Förderhöchstbetrag je Wohneinheit (28.000 EUR für die erste Wohneinheit) statt nach einem festen Prozentsatz — der tatsächliche Eigenanteil hängt stärker als bisher von der individuellen Bonus-Berechtigung (Einkommen, Familienzuschlag, Klimageschwindigkeitsbonus) ab.
| Bauart | Kosten brutto | Förderung (Richtwert, stark abhängig von individueller Bonus-Berechtigung) | Eigenanteil (Richtwert) |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 14.000 bis 22.000 EUR | Grundförderung 30 % plus ggf. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, gedeckelt auf max. 28.000 EUR | individuell zu berechnen, i. d. R. deutlich geringer als vor der Reform bei niedrigen bis mittleren Einkommen |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) | 18.000 bis 33.000 EUR | wie oben, gedeckelt auf max. 28.000 EUR | individuell zu berechnen |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser) | 20.000 bis 35.000 EUR | wie oben, gedeckelt auf max. 28.000 EUR | individuell zu berechnen |
| Stromkosten Heizung pro Jahr | 750 bis 1.600 EUR | keine | voll |
Für eine verlässliche Eigenanteil-Berechnung empfiehlt sich der KfW-Förderrechner mit den aktuellen, ab 21.07.2026 geltenden Bonus-Sätzen.
11. So beantragen Sie die Förderung Schritt für Schritt
- Energieberater oder Fachbetrieb beauftragen. Der Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der Vorhabens-ID.
- Liefer- und Leistungsvertrag schließen. Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die Förderzusage der KfW geknüpft ist. Diese Bedingung darf nicht nachträglich eingefügt werden.
- Antrag im Portal Meine KfW stellen. Sie laden BzA, Vertrag und Nachweise für Boni hoch. Anträge ab dem 21. Juli 2026 unterliegen den neuen Bonus-Sätzen aus Abschnitt 4.
- Auf die Förderzusage warten. Erst nach der Zusage dürfen Sie mit dem Einbau beginnen.
- Wärmepumpe einbauen lassen. Sie haben 36 Monate ab Förderzusage Zeit für die Umsetzung.
- Verwendungsnachweis einreichen. Die Frist beträgt sechs Monate nach Fertigstellung. Der Experte erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), Sie laden alle Rechnungen hoch.
Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Auftrag vor dem Förderantrag schließt die Förderung aus.
12. Häufige Fragen
Was ändert sich am 21. Juli 2026?
Die KfW stellt die Heizungsförderung (u. a. Programm 458) auf neue Konditionen um: Der Effizienzbonus entfällt, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Einkommensbonus wird feiner gestaffelt (mit Familienzuschlag für Haushalte mit minderjährigen Kindern), und statt eines Deckels von 21.000 EUR (70 % von max. 30.000 EUR Kosten) gilt jetzt ein fester Förderhöchstbetrag von 28.000 EUR für die erste Wohneinheit. Wer bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag hatte und den Antrag einreicht, erhält noch die alten Konditionen.
Was ändert das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG)?
Seit 23. Dezember 2025 reicht für flache Erdwärmekollektoren bis 4 Meter Tiefe außerhalb von Wasserschutzgebieten eine Anzeige statt einer vollständigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Für klassische, tiefer bohrende Erdwärmesonden ändert sich nichts, hier bleibt die volle Erlaubnispflicht bestehen.
Brauche ich für die KfW-Förderung einen Energieberater?
Sie brauchen mindestens eine Fachunternehmer-Erklärung. Für die Bestätigung zum Antrag (BzA) reicht in vielen Fällen der ausführende Heizungsbauer aus. Bei größeren Sanierungen mit Effizienzhaus-Standard ist ein gelisteter Energieberater Pflicht.
Was passiert, wenn ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreibe?
Sie verlieren die komplette Förderung für diese Maßnahme. Die KfW prüft das Vertragsdatum streng. Eine nachträgliche Aufnahme der aufschiebenden Bedingung erkennt die KfW nicht an.
Kann ich BAFA-Energieberatung und KfW-Heizungsförderung kombinieren?
Ja. Die BAFA-Beratung deckt die Planung ab. Die KfW-Förderung deckt die Heizung selbst ab. Beides darf zusammen laufen, weil die Programme unterschiedliche Maßnahmen betreffen.
Was passiert mit meiner alten Heizung?
Der Bezirksschornsteinfeger nimmt die alte Heizung außer Betrieb. Er stellt eine Bescheinigung aus. Ölheizungen müssen Sie zusätzlich vom Heizölbestand befreien lassen. Die Entsorgung übernimmt der Heizungsbauer.
Wie lange dauert die Genehmigung für eine Erdsonde?
Drei bis sechs Monate. Die untere Wasserbehörde prüft den Eingriff ins Grundwasser. Sie brauchen ein hydrogeologisches Gutachten. Erdkollektoren ohne Tiefbohrung sind in wenigen Tagen anzeigefähig, seit dem GeoBG gilt das bundesweit auch für Kollektoren bis 4 Meter Tiefe außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Wann genau gilt die 65-Prozent-Pflicht für mich?
In Großstädten über 100.000 Einwohner ab dem 30. Juni 2026. In kleineren Kommunen ab dem 30. Juni 2028. Hat Ihre Kommune bereits ein Wärmeplangebiet ausgewiesen, gilt die Pflicht sofort. Die kommunale Wärmeplanung erfragen Sie bei der Stadtverwaltung.
Was ist mit dem Schallschutz für die Außeneinheit?
Seit 1. Januar 2026 muss die Wärmepumpe 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen, damit die KfW fördert. Vorher reichten 5 dB. Die TA Lärm gilt unabhängig davon.
Kann ich eine Wärmepumpe auch in einem alten Haus betreiben?
Ja. Die Wärmepumpe arbeitet effizient bis zu einer Vorlauftemperatur von 55 Grad. Bei Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen lohnt vorher eine Dämmung oder ein Tausch der Heizkörper. Der Energieberater berechnet das individuell.
Hinweis zur Aktualität
Die KfW hat die Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 grundlegend umgestellt (siehe Abschnitt 4) — Förderhöhen und Bonus-Sätze ändern sich weiterhin regelmäßig, auch halbjährlich zum 1. Februar und 1. August. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Programmseite der KfW und des BAFA. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.