Kfz-Steuer für E-Autos
Nutzen Sie diese Übersicht vor der Kostenplanung: Befreiungszeitraum, Grenzen bei Plug-in-Hybriden, Ermäßigung nach der Befreiung und der Hinweis zur Steuerfestsetzung.
Stand: 3. Juni 2026 · Automatisch erstellt
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Die erste Frage ist nicht der Anbietername. Klären Sie zuerst, welche Pflicht, Förderung oder Antragssituation das Projekt verändert, bevor Sie Angebote vergleichen.
Wichtige Fakten
| Thema | Was jetzt wichtig ist |
|---|---|
| BEV-Befreiung | Zehn Jahre ab Erstzulassung, abhängig von gesetzlichen Stichtagsregeln |
| Plug-in-Hybride | Keine besondere Behandlung wie reine E-Autos |
| Rechtlicher Hinweis | Maßgeblich ist die amtliche Kfz-Steuerfestsetzung |
Die BEV-Befreiung ist zeitlich begrenzt
Berechtigte Batterieelektrofahrzeuge können ab Erstzulassung zeitlich begrenzt von der Kfz-Steuer befreit sein. Prüfen Sie Erstzulassung und Stichtag, bevor Sie laufende Kosten planen.
Plug-in-Hybride werden nicht gleich behandelt
Die Kfz-Steuer-Informationen des BMF behandeln Plug-in-Hybride anders als reine E-Autos. Sie werden wie Otto- oder Diesel-Pkw behandelt.
Nach der Befreiung kann die Steuer ermäßigt sein
Das Bundle führt nach Ablauf der Befreiung eine Ermäßigung um 50 Prozent. Rechtlich verbindlich bleibt die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamts.
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