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Antrag stellen, Kosten verstehen und Schilder aufstellen in Ihrem Bezirk.
Stand: November 2025
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Für eine Anordnung einer vorübergehenden Haltverbotszone stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde im Bezirk. Die Straßenverkehrsbehörde prüft Ihren Antrag und ordnet die Zone bei Bedarf an. Sie müssen den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin einreichen.
Zum vollständigen Antragsratgeber →
Die Anordnung einer Haltverbotszone kostet mindestens 21,00 EUR als Grundgebühr. Der endgültige Preis hängt von der Größe der Zone und der Dauer ab. Zusätzliche Kosten entstehen für die Aufstellung der Verkehrsschilder.
Zur vollständigen Kostenübersicht →
Die Verkehrsschilder müssen 72 Stunden vor Beginn der Haltverbotszone aufgestellt werden. Sie sind selbst für die Aufstellung und den Abbau der Schilder verantwortlich. Die Schilder können Sie bei spezialisierten Firmen mieten oder kaufen.
Zum vollständigen Schilderratgeber →
Ein Halteverbot erleichtert Ihren Umzug erheblich und spart Zeit beim Be- und Entladen. Sie sollten die Zone mindestens 3 Wochen vor Ihrem Umzugstermin beantragen. Das Halteverbot gilt nur für den beantragten Zeitraum und die festgelegte Zone.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ablauf.
Die Mindestgebühr beträgt <strong>21,00 EUR</strong>. Der endgültige Preis hängt von Größe und Dauer der Zone ab.
Sie müssen den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin stellen. Für Umzüge empfehlen wir 3 Wochen Vorlaufzeit.
Sie sind selbst für Aufstellung und Abbau verantwortlich. Die Schilder müssen 72 Stunden vor Beginn stehen.
Die Straßenverkehrsbehörde in Ihrem Bezirk ordnet Halteverbotszonen an. Jeder Bezirk hat unterschiedliche Verfahren.
Ein Halteverbot ist sinnvoll, wenn Sie einen Transporter direkt vor der Haustür brauchen. Es spart Zeit und erleichtert das Be- und Entladen erheblich.