Dortmund
Halteverbot
Kompletter Ratgeber zu Halteverbot in Dortmund: Antrag stellen, Kosten, Schilder aufstellen und Umzug.
Wichtige Fakten
- Behörde
- Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde
- Adresse
- Königswall 14, 44137 Dortmund
- Gebühren
- 30–40 EUR
- Bearbeitungszeit
- Letzte Aktualisierung
Ratgeber-Kapitel
Kosten
In Dortmund zahlen Sie zunächst eine Verwaltungsgebühr. Zusätzlich entstehen Kosten für Miete, Aufstellung und Abbau der Haltverbotsschilder durch eine beauftragte Verkehrsfachfirma. Bei längerer Dauer oder größerer Zone können weitere Zuschläge anfallen.
Weiterlesen →Schild aufstellen
Schilder müssen 3 Tage vorher stehen. Das sind 3 volle Tage vor dem Halteverbot. Planen Sie daher mindestens 1 Woche Vorlauf ein.
Weiterlesen →Umzug
Sie können den Antrag nicht selbst stellen. Ein Umzugsunternehmen muss den Antrag einreichen. Der Antrag muss 20 Werktage vorher eingereicht werden.
Weiterlesen →Beantragen
Halteverbot beantragen in Dortmund unterscheidet sich von vielen anderen Städten in Deutschland. Der Antrag muss durch einen Dienstleister gestellt werden und die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 20 Werktage (4 Wochen).
Weiterlesen →Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Halteverbot in Dortmund?
Die Behördengebühr beträgt 30,00 EUR für einen Tag und 40,00 EUR für mehrere Tage. Zusätzlich kommen die Kosten für den Dienstleister hinzu.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Sie müssen den Antrag mindestens 20 Werktage vor dem gewünschten Zeitraum einreichen. Eine Express-Bearbeitung gibt es nicht.
Kann ich als Privatperson selbst einen Antrag stellen?
Nein, in Dortmund können nur Umzugsfirmen, Dienstleister oder Verkehrsabsicherer den Antrag stellen. Privatpersonen müssen einen Dienstleister beauftragen.
Wann müssen die Schilder aufgestellt werden?
Die Halteverbotsschilder müssen mindestens 3 volle Tage vor dem gewählten Zeitraum aufgestellt werden. Dabei muss ein Aufstellprotokoll geführt werden.
Was passiert bei Falschparkern?
Bei Falschparkern kontaktieren Sie das Ordnungsamt oder die Polizei. Sie müssen das Aufstellprotokoll als Beweis vorlegen können.