AmtsGuide

e-Autos

1. Überblick: Die neue E-Auto-Förderung

Nach dem Ende des Umweltbonus Ende 2023 hat die Bundesregierung eine neue, sozial gestaffelte Kaufprämie eingeführt. Sie gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026.

Das Online-Portal zur Antragstellung öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Wer schon jetzt kauft und zulässt, verliert nichts. Sie können den Antrag rückwirkend stellen.

Förderung:
1.500 € bis 6.000 € je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Kindern
Gültig ab:
1. Januar 2026 (Neuzulassung)
Antrag ab:
voraussichtlich Mai 2026 (rückwirkend möglich)
Zuständig:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Haltefrist:
36 Monate (Kauf und Leasing)
Kaufpreisgrenze:
keine (anders als beim alten Umweltbonus)

2. Welche Fahrzeuge fördert der Staat?

Förderfähig sind Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026.

Förderfähige Fahrzeugtypen:

FahrzeugtypBedingungenZeitraum
BEV (Batterieelektrisch)reiner Elektroantrieb, keine Einschränkungenunbefristet
FCEV (Brennstoffzelle)Wasserstoffantrieb, keine Einschränkungenunbefristet
PHEV (Plug-in-Hybrid)CO2 ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 kmbis 30.06.2027
Range Extendergleiche Bedingungen wie PHEVbis 30.06.2027
Standard-Hybrid (HEV)nicht förderfähigentfällt
Gebrauchtwagennicht förderfähigentfällt
Gewerbliche Fahrzeugenicht förderfähigentfällt

Ein Standard-Hybrid hat keinen externen Ladeanschluss. Er ist deshalb nicht förderfähig. Die Förderung schließt außerdem Gebrauchtwagen und gewerbliche Fahrzeuge aus. Nur Privatpersonen können die Prämie beantragen.


3. Einkommensgrenzen

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Das ist das Einkommen nach Abzügen, wie es der Steuerbescheid ausweist. Es gilt der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein.

HaushaltMax. zvE (Einkommensgrenze)
Ohne Kinder80.000 €
Mit 1 Kind (unter 18 Jahren)85.000 €
Mit 2 oder mehr Kindern (unter 18 Jahren)90.000 €

Hinweis: Der Einkommensbonus mit Staffelung nach 45.000 und 60.000 Euro gilt innerhalb dieser Grenzen. Kapitel 4 erklärt das im Detail.


4. Förderhöhe: die vollständigen Einkommenstabellen

Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Basisprämie, Einkommensbonus und Kinderbonus.

BausteinBEVPHEV / Range ExtenderBedingung
Basisprämie3.000 €1.500 €immer
+ Einkommensbonus+ 1.000 €+ 1.000 €zvE ≤ 60.000 €
+ Einkommensbonus (zusätzlich)+ 1.000 €+ 1.000 €zvE ≤ 45.000 €
+ Kinderbonus (1. Kind)+ 500 €+ 500 €Kind < 18 J.
+ Kinderbonus (2. Kind)+ 500 €+ 500 €Kind < 18 J.
MAXIMUM6.000 €4.500 €
  • BEV = Battery Electric Vehicle (reines Elektroauto)
  • PHEV = Plug-in Hybrid Electric Vehicle (Plug-in-Hybrid)

4.1 Gesamttabelle BEV (Batterieelektrisch)

Haushaltseinkommen (zvE)0 Kinder1 Kind2+ Kinder
bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001–60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001–80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001–85.000 €nicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001–90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
über 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

4.2 Gesamttabelle PHEV / Range Extender (gültig bis 30.06.2027)

Haushaltseinkommen (zvE)0 Kinder1 Kind2+ Kinder
bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001–60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001–80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001–85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001–90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
über 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Die Einkommensgrenzen aus Kapitel 3 gelten unabhängig vom Fahrzeugtyp. Deshalb bleibt die Förderung mit Kindern auch für PHEV über 80.000 Euro Haushaltseinkommen möglich.


5. Antragsprozess in 5 Schritten

Sie stellen den Antrag vollständig online. Das Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Für bis dahin zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026 können Sie die Förderung rückwirkend beantragen.

Schritt 1: BundID einrichten, jetzt schon erledigen

Die Authentifizierung läuft ausschließlich über die BundID (id.bund.de). Zwei Wege stehen zur Verfügung:

  • Online-Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion (Aktivierung beim Einwohnermeldeamt oder online) plus AusweisApp2 auf Smartphone oder PC
  • ELSTER-Zertifikat, falls Sie Ihre Steuererklärung bereits online über ELSTER abgeben

Die eID-Aktivierung kann mehrere Tage dauern. Richten Sie BundID und eID deshalb frühzeitig ein.

Schritt 2: Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen

Lassen Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen als Privatperson neu zu. Es zählt die Erstzulassung ab dem 1.1.2026 in Deutschland, EU-Klasse M1.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

DokumentHinweis
Kaufvertrag oder LeasingvertragKopie genügt
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Kopie genügt
Steuerbescheide (2 aktuellste)nicht älter als drei Kalenderjahre
Nachweis über Kinder (falls relevant)Geburtsurkunde oder Kindergeldbescheid
IBAN (Bankverbindung)für die Auszahlung

Schritt 4: Online-Antrag stellen (ab Mai 2026)

  • Melden Sie sich auf dem BAFA-Portal an. Nutzen Sie dafür die BundID.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus: Fahrzeugdaten, Einkommensdaten, Bankverbindung.
  • Laden Sie die Dokumente als PDF oder JPG hoch.
  • Senden Sie den Antrag ab.

Schritt 5: Auszahlung

Die BAFA prüft den Antrag und überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto. Sie erhalten die Förderung nachträglich, nicht vorab beim Kauf.


6. Kombinierbarkeit: Was lässt sich stapeln?

Förderung oder VorteilKombinierbar?
THG-Prämie (jährliche CO2-Zertifikatsprämie)ja
Regionale und Landesförderungenja
Kommunale Förderungenja
Wallbox-Förderung (Mehrfamilienhaus)ja
Händlerrabatt oder Herstellerprämieja
KfW 440/441/442 (Privathaushalt Wallbox)eingestellt seit 2024
Gewerbliche KfW-Kredit-Programmenur für Selbständige relevant

Die THG-Prämie läuft unabhängig von der Kaufprämie und lässt sich jedes Jahr neu beantragen. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer haben eigene Förderprogramme. Diese beantragen Sie separat. Kommunale Förderungen hängen von der Gemeinde oder dem Stadtwerk ab. Ein neues Bundesprogramm für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern startet im April 2026 und zahlt bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Händlerrabatte und Herstellerprämien lassen sich uneingeschränkt mit privaten Rabatten kombinieren. Die KfW-Programme 440, 441 und 442 für Wallboxen im Privathaushalt sind seit 2024 eingestellt. Gewerbliche KfW-Kredit-Programme betreffen nur Selbständige, für Privatpersonen sind sie nicht relevant.

Die THG-Prämie im Detail

E-Auto-Besitzer können jährlich ihren Anteil an CO2-Zertifikaten verkaufen. Dienstleister wie die Nationale THG-Quote, GetYourClimate oder der ADAC zahlen den Betrag aus. Je nach Marktlage sind 50 bis 150 Euro pro Jahr üblich. Diese Prämie läuft unabhängig von der Kaufprämie. Sie können sie jedes Jahr erneut nutzen.


7. Weitere Vorteile beim E-Auto-Kauf

7.1 Kfz-Steuerbefreiung

Der Staat befreit rein elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge von der Kfz-Steuer. Für Neuzulassungen ab 2026 gilt die Befreiung bis voraussichtlich 2035. Je nach Fahrzeuggewicht sparen Sie dadurch jährlich etwa 50 bis 500 Euro.

7.2 Dienstwagen-Privileg (0,25-Prozent-Regelung)

Das Finanzamt setzt bei privater Nutzung eines E-Dienstwagens nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerten Vorteil an. Bei Verbrennern sind es 1 Prozent. Damit ist ein E-Firmenwagen für Arbeitnehmer erheblich steuergünstiger.

7.3 Wallbox im Unternehmen

Der Arbeitgeber kann eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz stellen. Er kann auch einen Zuschuss für die heimische Wallbox zahlen. Beides bleibt bis zu 30 Euro monatlich steuerfrei, nach § 3 Nr. 46 EStG.


8. Checkliste: Was jetzt zu tun ist

Sofort (bevor Sie kaufen)

  • BundID anlegen auf id.bund.de
  • eID am Personalausweis aktivieren lassen (Bürgeramt) oder ELSTER-Zertifikat prüfen
  • Steuerbescheide der letzten 2 Jahre heraussuchen und zvE ermitteln
  • Förderhöhe anhand der Tabellen in Kapitel 4 ermitteln
  • Regionale Förderungen in Ihrem Bundesland prüfen (Förderdatenbank des Bundes)

Beim Kauf und nach der Zulassung

  • Kaufvertrag oder Leasingvertrag aufbewahren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sicher ablegen
  • Sicherstellen, dass das Fahrzeug auf Ihren Namen als Privatperson zugelassen ist
  • Haltefrist von 36 Monaten einplanen (kein Verkauf vor Ablauf ohne Rückzahlungspflicht)

Ab Mai 2026 (Antrag stellen)

  • BAFA-Portal aufrufen und mit BundID anmelden
  • Antragsformular ausfüllen (Fahrzeugdaten, Einkommensnachweis, Bankverbindung)
  • Alle Dokumente als PDF oder JPG hochladen
  • Antrag absenden und Bestätigung speichern
  • THG-Prämie separat über einen Dienstleister beantragen

9. Häufige Fehler vermeiden

FehlerRichtig
BundID erst kurz vor der Antragstellung einrichtenBundID jetzt anlegen
Nur den eigenen Steuerbescheid nutzenEinkommen aller Haushaltsmitglieder addieren
Fahrzeug vor Ablauf der Haltefrist verkaufenHaltefrist von 36 Monaten einhalten
Annehmen, die Prämie kommt automatischAntrag aktiv über das BAFA-Portal stellen
Fahrzeug auf die Firma zulassen und Privatförderung beantragenFahrzeug auf eine Privatperson zulassen
Erst nach dem Kauf die BundID einrichtenBundID vor dem Kauf einrichten

Die eID-Aktivierung kann mehrere Wochen dauern. Richten Sie die BundID deshalb frühzeitig ein. Es zählt das Haushaltseinkommen, nicht nur Ihr eigenes Einkommen. Ein vorzeitiger Verkauf vor Ablauf der Haltefrist führt zu einer anteiligen Rückzahlung. Die Förderung gilt nur für Privatpersonen. Das Fahrzeug muss deshalb auf eine Privatperson zugelassen sein. Eine frühzeitig eingerichtete BundID sorgt dafür, dass der Antrag reibungslos läuft.


Hinweis zur Aktualität

Das Förderprogramm und die Einkommensgrenzen können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim BAFA und in der Förderdatenbank des Bundes.