In Frankfurt am Main beantragen Sie ein Halteverbot beim Straßenverkehrsamt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Umzug ein.
Bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit
Schriftlicher Antrag oder über Fachfirma
Antrag stellen
Das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf zwei Wegen einreichen.
- Schriftlich beim Straßenverkehrsamt (Formular)
- Über eine Fachfirma mit Jahresgenehmigung
Tipp: Fachfirmen mit Jahresgenehmigung können sehr kurzfristig Zonen einrichten, ohne den normalen Bearbeitungsprozess.
Kontaktdaten Straßenverkehrsamt:
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212 44734
E-Mail: amt36.umzuege@stadt-frankfurt.de
Öffnungszeiten: Di-Do 08:00-15:00 Uhr
Verkehrssicherheitstelefon: +49 69 212 36360
Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben:
- Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Datum und Zeit des Umzugs
- Genaue Lage (Straße, Hausnummer)
- Länge des Haltverbotsbereichs in Metern
- Skizze/Lageplan mit Begründung
Wichtig: Vergessen Sie die Skizze oder den Lageplan nicht. Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Stadt Frankfurt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt Frankfurt kann bis zu zwei Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag daher mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ein.
Wichtige Fristen:
- Antrag: Mindestens 14 Tage vor gewünschtem Termin
- Schilder aufstellen: 72 Stunden (3 volle Kalendertage) vor Verbotsbeginn
- Bearbeitungszeit: Bis zu 2 Wochen
Eine Expressbearbeitung gibt es nicht. Bei kurzfristigem Bedarf kann eine Fachfirma mit Jahresgenehmigung helfen.
Hinweis: Das Straßenverkehrsamt stellt nur die verkehrsrechtliche Anordnung aus. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat organisieren. Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.
Fachfirma mit Jahresgenehmigung
Einige Fachfirmen haben eine Jahresgenehmigung beim Straßenverkehrsamt. Diese können sehr kurzfristig Zonen einrichten, ohne den normalen Einzelerhebungsprozess.
Vorteile:
- Schnellere Bearbeitung möglich
- Kein eigener Antrag nötig
- Geringeres Zeitrisiko