Frankfurt am Main
Halteverbot Beantragen
Antrag stellen, Unterlagen und Bearbeitungszeit.
Zuständige Behörde
- Name
- Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
- Abteilung
- Straßenverkehrsamt
- Adresse
- Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
- Telefon
- +49 69 212 44734
Halteverbot beantragen Sie in Frankfurt am Main beim Straßenverkehrsamt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag schriftlich mindestens 14 Tage vor dem Umzug ein. Sie können das selbst machen oder eine Fachfirma beauftragen.
Antrag stellen
Das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf zwei Wegen einreichen.
- Schriftlich beim Straßenverkehrsamt (Formular)
- Über eine Fachfirma mit Jahresgenehmigung
Tipp: Fachfirmen mit Jahresgenehmigung können sehr kurzfristig Zonen einrichten, ohne den normalen Bearbeitungsprozess.
Kontaktdaten Straßenverkehrsamt:
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212 44734
E-Mail: amt36.umzuege@stadt-frankfurt.de
Öffnungszeiten: Di-Do 08:00-15:00 Uhr
Verkehrssicherheitstelefon: +49 69 212 36360
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Stadt Frankfurt.
Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben:
- Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Datum und Zeit des Umzugs
- Genaue Lage (Straße, Hausnummer)
- Länge des Haltverbotsbereichs in Metern
- Skizze/Lageplan mit Begründung
Hinweis: Vergessen Sie die Skizze oder den Lageplan nicht. Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Die Rechtsgrundlage für Halteverbot ist § 45 StVO. Das Straßenverkehrsamt stellt nur die verkehrsrechtliche Anordnung aus. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat organisieren. Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt Frankfurt kann bis zu zwei Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag daher mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ein. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.
Wichtige Fristen:
- Antrag: mindestens 14 Tage vor gewünschtem Termin (bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit)
- Schilder aufstellen: mindestens 72 Stunden vor Verbotsbeginn müssen die Schilder stehen
Eine Expressbearbeitung gibt es nicht. Bei kurzfristigem Bedarf kann eine Fachfirma mit Jahresgenehmigung helfen.
Fachfirma mit Jahresgenehmigung
Einige Fachfirmen haben eine Jahresgenehmigung beim Straßenverkehrsamt. Diese können sehr kurzfristig Zonen einrichten, ohne den normalen Einzelerhebungsprozess.
Vorteile:
- Schnellere Bearbeitung möglich
- Kein eigener Antrag nötig
- Geringeres Zeitrisiko
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Antrag online stellen?
Nein, der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Alternativ über eine Fachfirma.
Wer ist in Frankfurt zuständig?
Das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main.
Wie früh muss ich beantragen?
Mindestens 14 Tage vorher. Die Bearbeitung kann bis zu 2 Wochen dauern.
Welche Unterlagen brauche ich?
Kontaktdaten, Datum und Zeit, genaue Lage, Länge in Metern und eine Skizze/Lageplan.