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Frankfurt am Main

Halteverbot Beantragen

Antrag stellen, Unterlagen und Bearbeitungszeit.

Stand:

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Zuständige Behörde

Name
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Abteilung
Straßenverkehrsamt
Adresse
Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main

Halteverbot beantragen Sie in Frankfurt am Main beim Straßenverkehrsamt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag schriftlich mindestens 14 Tage vor dem Umzug ein. Sie können das selbst machen oder eine Fachfirma beauftragen.

Antrag stellen

Das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf zwei Wegen einreichen.

  1. Schriftlich beim Straßenverkehrsamt (Formular)
  2. Über eine Fachfirma mit Jahresgenehmigung

Tipp: Fachfirmen mit Jahresgenehmigung können sehr kurzfristig Zonen einrichten, ohne den normalen Bearbeitungsprozess.

Kontaktdaten Straßenverkehrsamt:

Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main

Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 212 44734

E-Mail: amt36.umzuege@stadt-frankfurt.de

Öffnungszeiten: Di-Do 08:00-15:00 Uhr

Verkehrssicherheitstelefon: +49 69 212 36360

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Stadt Frankfurt.

Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben:

  • Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Datum und Zeit des Umzugs
  • Genaue Lage (Straße, Hausnummer)
  • Länge des Haltverbotsbereichs in Metern
  • Skizze/Lageplan mit Begründung

Hinweis: Vergessen Sie die Skizze oder den Lageplan nicht. Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Die Rechtsgrundlage für Halteverbot ist § 45 StVO. Das Straßenverkehrsamt stellt nur die verkehrsrechtliche Anordnung aus. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat organisieren. Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt Frankfurt kann bis zu zwei Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag daher mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ein. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.

Wichtige Fristen:

  • Antrag: mindestens 14 Tage vor gewünschtem Termin (bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit)
  • Schilder aufstellen: mindestens 72 Stunden vor Verbotsbeginn müssen die Schilder stehen

Eine Expressbearbeitung gibt es nicht. Bei kurzfristigem Bedarf kann eine Fachfirma mit Jahresgenehmigung helfen.

Fachfirma mit Jahresgenehmigung

Einige Fachfirmen haben eine Jahresgenehmigung beim Straßenverkehrsamt. Diese können sehr kurzfristig Zonen einrichten, ohne den normalen Einzelerhebungsprozess.

Vorteile:

  • Schnellere Bearbeitung möglich
  • Kein eigener Antrag nötig
  • Geringeres Zeitrisiko

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Antrag online stellen?

Nein, der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Alternativ über eine Fachfirma.

Wer ist in Frankfurt zuständig?

Das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main.

Wie früh muss ich beantragen?

Mindestens 14 Tage vorher. Die Bearbeitung kann bis zu 2 Wochen dauern.

Welche Unterlagen brauche ich?

Kontaktdaten, Datum und Zeit, genaue Lage, Länge in Metern und eine Skizze/Lageplan.