Frankfurt am Main
Halteverbot Schild Aufstellen
Aufstellfrist, Beweisliste und Schilder mieten.
Zuständige Behörde
- Name
- Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
- Abteilung
- Straßenverkehrsamt
- Adresse
- Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
- Telefon
- +49 69 212 44734
Halteverbot-Schilder in Frankfurt am Main müssen rechtzeitig und korrekt aufgestellt werden. Die Aufstellfrist beträgt 72 Stunden (3 volle Kalendertage) vor Beginn des Halteverbots. Eine Beweisliste ist Pflicht.
Aufstellfrist
In Frankfurt müssen die Halteverbot-Schilder spätestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt sein. Das entspricht 3 vollen Kalendertagen.
Beispiel: Umzug am Samstag um 8:00 Uhr
- Schilder müssen spätestens am Mittwoch um 8:00 Uhr stehen
Wichtig: Ohne rechtzeitig aufgestellte Schilder sind Abschleppmaßnahmen nicht zulässig. Die 72-Stunden-Frist gibt Fahrzeughaltern Zeit, ihr Fahrzeug umzuparken.
Schilder mieten
Schilder können Sie bei einer Firma für Baustellenabsicherung/Verkehrsabsicherung oder einem Schilderverleih mieten.
Typische Kosten:
- Schildermiete: ab 30 EUR pro Tag
- Aufstellung durch Fachfirma: 20-40 EUR pro Schild
Anzahl der Schilder:
- Kleine Zone (2-3 Parkplätze): 2 Schilder
- Mittlere Zone (4-6 Parkplätze): 3-4 Schilder
- Große Zone (7+ Parkplätze): 4+ Schilder
Tipp: Fachfirmen mit Jahresgenehmigung bieten oft Komplettpakete mit Genehmigung, Schildern und Aufstellung an.
Korrekte Aufstellung
So stellen Sie die Schilder richtig auf:
- Position: Schilder am Anfang und Ende der Zone
- Sichtbarkeit: Schilder müssen gut sichtbar sein
- Befestigung: Sicher befestigen, damit sie nicht umfallen
- Pfeile: Pfeilrichtung beachten (zeigen zur Zonenmitte)
- Beweisliste: Kennzeichen aller geparkten Fahrzeuge notieren
Häufige Fehler:
- Schilder zu spät aufgestellt (weniger als 72 Stunden vorher)
- Keine Beweisliste geführt
- Schilder nicht sichtbar oder verdeckt
Beweisliste
Die Beweisliste (Aufstell-Protokoll) ist in Frankfurt besonders wichtig. Sie dokumentiert, welche Fahrzeuge beim Aufstellen der Schilder bereits in der Zone parkten.
So führen Sie die Beweisliste:
- Bei Aufstellung der Schilder alle geparkten Fahrzeuge notieren
- Kennzeichen jedes Fahrzeugs aufschreiben
- Datum und Uhrzeit der Aufstellung vermerken
- Fotos der aufgestellten Schilder machen
Wichtig: Ohne Beweisliste und rechtzeitig aufgestellte Schilder sind Abschleppmaßnahmen nicht zulässig. Führen Sie die Liste sorgfältig.
Falschparker
Was tun, wenn trotz Halteverbot ein Fahrzeug in Ihrer Zone steht?
Vorgehen bei Falschparkern:
- Prüfen Sie, ob das Fahrzeug auf Ihrer Beweisliste steht
- Wenn ja: Das Fahrzeug war vor dem Halteverbot da
- Wenn nein: Verkehrssicherheitstelefon anrufen
Verkehrssicherheitstelefon: +49 69 212 36360
Von dort wird versucht, zeitnah eine Streife zu schicken. Halten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung und die Beweisliste vor Ort bereit.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main.
Häufig gestellte Fragen
Wann müssen die Schilder spätestens aufgestellt sein?
72 Stunden (3 volle Kalendertage) vor dem geplanten Halteverbot.
Brauche ich ein Aufstell-Protokoll?
Ja, die sog. Beweisliste. Notieren Sie alle Kennzeichen der Fahrzeuge, die bei Aufstellung in der Zone parken.
Was passiert ohne Beweisliste?
Ohne Beweisliste und rechtzeitig aufgestellte Schilder sind Abschleppmaßnahmen nicht zulässig.
Wo bekomme ich die Schilder?
Bei einer Firma für Baustellenabsicherung bzw. Verkehrsabsicherung oder Schilderverleih.
Was mache ich bei Falschparkern?
Verkehrssicherheitstelefon anrufen: +49 69 212 36360.