Halteverbot Beantragen
Schritt für Schritt zum Antrag, Fristen und Einreichung.
Stand: 17. Januar 2026 · Automatisch erstellt
Zuständige Behörde
- Name
- Zuständige Behörde
- Abteilung
- Ermittlung über Hamburg Service nach Adresse
Halteverbot Hamburg beantragen: Für eine temporäre Halteverbotszone nutzen Sie den offiziellen Hamburger Online-Dienst. Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung ein. Die Gebühren liegen nach offizieller Hamburg-Seite bei 30 EUR bis 200 EUR, je nach Dauer und Umfang.
Schritt für Schritt zum Halteverbot
Schritt 1: Online-Dienst öffnen
Nutzen Sie den offiziellen Online-Dienst Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen. Auf der Hamburg-Service-Seite Halteverbotszone beantragen finden Sie zusätzlich die Zuständigkeitssuche für die Adresse, an der die Zone gelten soll.
Schritt 2: Antrag vorbereiten
Für den Online-Antrag sollten Sie diese Angaben vorbereiten:
- Persönliche Kontaktdaten
- Genaue Adresse und Bereich des Halteverbots sowie Anzahl Stellplätze
- Gewünschter Zeitraum (Datum und Uhrzeit)
- Grund (Baustelle, Umzug, Event)
Schritt 3: Antrag einreichen
Hamburg nennt für den Hauptantrag ausdrücklich den Online-Dienst. Nutzen Sie daher zuerst den offiziellen Online-Dienst und reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung ein.
Schritt 4: Bewilligung abwarten
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und sendet die Anordnung zurück. Hamburg nennt als Frist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung. Sie erhalten eine offizielle Anordnung mit allen Informationen.
Schritt 5: Schilder organisieren
Die Rechtsgrundlage für ein Halteverbot ist § 45 StVO. Die Halteverbot-Schilder müssen rechtzeitig aufgestellt werden. Hamburg nennt mindestens 4 Tage vor Nutzung der Halteverbotszone. Firmen für Baustellenabsicherung vermieten die Verkehrsschilder und stellen sie auf. Mehr dazu finden Sie in unserem Schilder-Ratgeber.
Frist: wann einreichen
Sie müssen Ihren Antrag mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung einreichen. Planen Sie zusätzlich 4 Tage für die Aufstellung der Schilder ein.
- Offiziellen Online-Dienst öffnen
- Antrag mindestens 14 Tage vorher online stellen
- Anordnung abwarten
- Schilder mindestens 4 Tage vor Termin aufstellen
Temporäres Halteverbot Hamburg
Ein temporäres Halteverbot Hamburg ist die richtige Leistung, wenn für Umzug, Lieferung oder Bauarbeiten für einen bestimmten Zeitraum niemand in einem Bereich parken oder halten darf. Hamburg beschreibt dafür die temporäre Halteverbotszone und stellt den Hauptantrag über den offiziellen Online-Dienst bereit.
Gebühren: was kostet der Antrag
30 EUR bis 200 EUR pro Antrag
Die Gebühr richtet sich nach Dauer und Umfang des Halteverbots. Sie erhalten eine Rechnung nach der Anordnung. Mehr zu den Kosten finden Sie im Kosten-Ratgeber.
Zonenlänge Richtwerte
Die Länge des Halteverbotes richtet sich nach Ihrem Fahrzeug.
- Für einen 7,5-Tonner: etwa 15 Meter
- Für einen Sprinter: etwa 10 Meter
Planen Sie auch Platz hinter dem Fahrzeug ein.
Sonderfall Gehwegparken
Hinweis: Dort wo Gehwegparken angeordnet ist, gelten besondere Regeln. Auf Gehwegen dürfen nur Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen stehen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Halteverbot-Antrags in Hamburg?
Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung ein. Planen Sie zusätzlich die Schilderaufstellung ein.
Was kostet ein Halteverbot in Hamburg?
30 EUR bis 200 EUR. Die genaue Höhe hängt von Dauer und Umfang des Halteverbots ab.
Welche Stelle ist für meinen Antrag zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Adresse, in der das Halteverbot aufgestellt werden soll. Die offizielle Hamburg-Seite bietet dafür eine Zuständigkeitssuche.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja. Hamburg nennt einen offiziellen Online-Dienst und weist darauf hin, dass der Hauptantrag über diesen Online-Dienst gestellt werden soll.
Wie beantrage ich ein temporäres Halteverbot Hamburg?
Ein temporäres Halteverbot Hamburg beantragen Sie über den offiziellen Online-Dienst. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der Einrichtung vorliegen.
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