Wallbox Förderung
1. Welche Ladestation für wen?
| Typ | Leistung | Ladezeit (typisch) | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Schuko-Steckdose | 2,3 kW | 20–30 Std. | Notlösung, nicht empfohlen |
| Wallbox (privat) | 3,7–22 kW | 3–8 Std. | Eigenheim, Einzelstellplatz |
| Wallbox (Mehrfamilienhaus) | 11–22 kW | 3–6 Std. | WEG, Mietgebäude, Tiefgaragen |
| Öffentliche AC-Ladestation | 11–43 kW | 2–6 Std. | Unterwegs |
| DC-Schnelllader (CCS) | 50–350 kW | 15–45 Min. | Fernstrecke |
Empfehlung: Eine 11-kW-Wallbox mit Typ-2-Anschluss ist der Standard für Zuhause. 22 kW lohnen sich nur, wenn das Fahrzeug 3-phasiges Laden unterstützt.
EMPFOHLENE ANBIETER
2. Was kostet eine Wallbox?
| Posten | Kosten (Richtwert) |
|---|---|
| Wallbox (Hardware) | 300–1.500 € |
| Installation durch Elektriker | 500–2.000 € |
| Erdarbeiten / Kabelverlegung | 500–3.000 € |
| Netzanschluss / Zählerkasten-Aufrüstung | 300–1.500 € |
| Genehmigung Netzbetreiber | Kostenlos, aber anmeldepflichtig |
| Gesamt Einfamilienhaus | ca. 1.500–4.000 € |
| Gesamt Mehrfamilienhaus / Tiefgarage | 2.000–6.000 € pro Stellplatz |
Bei Mehrfamilienhäusern kommen oft weitere Kosten dazu: Unterverteilung, Abrechnungssysteme (Smart Meter) und Lastmanagement.
3. Installation: Was ist zu beachten?
3.1 Technische Voraussetzungen
Für 11 kW oder 22 kW braucht das Gebäude Drehstrom (3-phasig). Ältere Gebäude müssen das oft nachrüsten. Ab 11 kW ist mindestens ein Kabelquerschnitt von 6 mm² nötig.
Ein FI-Schalter Typ B ist bei Wallboxen Pflicht. Er kostet 50–150 € mehr als Typ A. Die Erdung muss den VDE-Normen entsprechen.
Bei mehreren Ladepunkten empfehlen wir dringend ein Lastmanagement. Es verhindert eine Überlastung des Netzes.
3.2 Rechtliche Voraussetzungen
Anmeldung beim Netzbetreiber:
Wallboxen ab 3,7 kW müssen Sie beim lokalen Netzbetreiber anmelden (§ 19 NAV). Wallboxen ab 11 kW brauchen zusätzlich eine Genehmigung. Der Netzbetreiber kann nach § 14a EnWG ein Lademanagement verlangen. In Spitzenlastzeiten darf er die Leistung dann kurzzeitig auf 4,2 kW drosseln.
Für Mieter und WEG-Mitglieder:
Mieter und Wohnungseigentümer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation einer Ladestation (§ 20 WEG, § 554 BGB). Vermieter oder WEG dürfen den Einbau nicht pauschal verbieten. Sie können aber Auflagen machen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Maßnahme dem Vermieter nach Abwägung der Interessen unzumutbar ist.
Die Kosten trägt grundsätzlich der Antragsteller, also Mieter oder Eigentümer, nicht der Vermieter. Seit der WEG-Reform (WEMoG, 2020) reicht für den Beschluss die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einstimmigkeit ist nicht mehr nötig.
3.3 Worauf beim Wallbox-Kauf achten?
| Kriterium | Empfehlung |
|---|---|
| Anschluss | Typ 2, Standard in Europa, Pflicht für Förderung |
| Leistung | 11 kW als Standard, 22 kW nur wenn das Fahrzeug mitspielt |
| Smart-Fähigkeit | WLAN oder App-Steuerung für günstige Nachtstrom-Tarife |
| Bidirektionales Laden | Zukunftssicher, gefördert bis 2.000 € (siehe Abschnitt 4) |
| OCPP-Kompatibilität | Wichtig für Mehrfamilienhäuser mit Abrechnungssystem |
| Marken (Beispiele) | Mennekes, Keba, Wallbe, go-e, ABB Terra, Vestel |
Nur zugelassene Elektrofachbetriebe dürfen Wallboxen installieren.
4. Bundesförderung: "Laden im Mehrparteienhaus" seit 15. April 2026
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat das Programm am 15. April 2026 gestartet. Das Gesamtvolumen beträgt 500 Millionen Euro. Wir empfehlen eine frühzeitige Antragstellung.
4.1 Für wen?
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und einzelne WEG-Mitglieder
- Private Vermieter
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit privatem Wohnraum
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Für diese Gruppe gilt ein gesondertes wettbewerbliches Vergabeverfahren mit früherer Antragsfrist (siehe 4.5).
Nicht gefördert: Einfamilienhausbesitzer (seit 2024 ohne Bundesförderung) und gewerbliche Flotten.
4.2 Was wird gefördert?
Das Programm fördert Wallboxen (Typ 2, maximal 22 kW pro Ladepunkt) sowie alle nötigen baulichen Maßnahmen: Leitungen, Kabeltrassen, Netzanschluss, Unterverteilung, Smart Meter, Lademanagement und bidirektionale Ladetechnik (V2G/V2H).
Förderfähig sind Stellplätze auf Außenflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen. Voraussetzung: Sie gehören zum Mehrparteienhaus und werden ausschließlich von Bewohnern genutzt.
4.3 Förderbeträge pro Stellplatz
| Maßnahme | Förderung pro Stellplatz |
|---|---|
| Nur Vorverkabelung, ohne Ladepunkt | bis 1.300 € |
| Vorverkabelung und Wallbox, max. 22 kW | bis 1.500 € |
| Bidirektionale Wallbox (V2G/V2H) | bis 2.000 € |
4.4 Voraussetzungen
- Mindestens 20 % der Stellplätze sind vorverkabelt, oder mindestens 6 Stellplätze sind elektrifiziert.
- Der Strom stammt aus erneuerbaren Energien. Ein Ökostrom-Liefervertrag, ein Grünstrom-Zertifikat oder eine eigene PV-Anlage genügen. Der Nachweis erfolgt beim Verwendungsnachweis.
- Ein zugelassener Elektrofachbetrieb führt den Einbau durch.
- Sie dürfen keinen Auftrag vergeben, bevor der Förderantrag bewilligt ist.
4.5 Antragszeitraum und Antragsstelle
WEG, KMU und private Vermieter können Anträge vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 stellen. Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Antragseingang, die Förderung als Festbetrag.
Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit großem Wohnungsbestand stellen ihren Antrag bis zum 15. Oktober 2026. Die Mittelvergabe läuft über ein wettbewerbliches Verfahren.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) verantwortet das Programm. Die Antragsbearbeitung übernimmt der Projektträger PricewaterhouseCoopers (PwC), fachlich begleitet von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH).
Das Antragsportal ist laden-im-mehrparteienhaus.de beziehungsweise direkt portal.laden-im-mehrparteienhaus.de. Der Antrag läuft nicht über bafa.de. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahmen.
5. Antragsprozess: Schritt für Schritt
5.1 Zugang zum Antragsportal vorbereiten
Die Antragstellung läuft über das Portal portal.laden-im-mehrparteienhaus.de. Es wird vom Projektträger PwC im Auftrag des BMV betrieben. Prüfen Sie die genauen Anmelde- und Authentifizierungsanforderungen vorab auf der Seite laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung. Diese unterscheiden sich von klassischen Bundesportalen wie BAFA oder KfW.
5.2 Wallbox-Förderung Mehrfamilienhaus beantragen
| Schritt | Was tun |
|---|---|
| 1. WEG-Beschluss | Bei WEG: Zustimmung der Gemeinschaft einholen. Die einfache Mehrheit reicht seit der WEG-Reform 2020. |
| 2. Angebote einholen | Angebote von Elektrofachbetrieben einholen, noch keinen Auftrag vergeben |
| 3. Online-Antrag stellen | Antrag auf portal.laden-im-mehrparteienhaus.de stellen, Gebäude- und Stellplatzdaten sowie Angebot hochladen |
| 4. Bewilligung abwarten | Erst nach dem Zuwendungsbescheid den Auftrag an den Installateur vergeben |
| 5. Installation | Ein zugelassenes Elektrofachunternehmen führt die Installation durch |
| 6. Verwendungsnachweis | Rechnungen, Fotos und Ökostrom-Nachweis einreichen, danach erfolgt die Auszahlung |
6. Steuerliche Vorteile rund ums Laden
| Vorteil | Regelung | Ersparnis (ca.) |
|---|---|---|
| Laden auf dem Betriebsgelände | Kostenloser Ladestrom vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz bleibt vollständig steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) | je nach Verbrauch |
| Erstattung von zuhause geladenem Strom | Seit 2026 nur noch mit exaktem kWh-Nachweis steuerfrei, siehe Erklärung unten | entfällt ohne kWh-Nachweis |
| Dienstwagen-Ladekosten auf dem Betriebsgelände | Kostenloser Strom vom Arbeitgeber für E-Dienstwagen auf dem Betriebsgelände bleibt steuerfrei | je nach Verbrauch |
| MwSt.-Absetzung bei gewerblicher Nutzung | Wallbox-Kosten und Installation sind als Betriebsausgabe absetzbar | 19 % der Kosten |
| Günstiger Nachtstrom-Tarif | Spezielle E-Auto-Tarife mit günstigen Nachtzeiten | 100–300 €/Jahr |
Die Erstattung von zuhause geladenem Strom wurde 2026 verschärft. Die bisherige Pauschale von 30 € oder 70 € pro Monat ohne Nachweis lief zum 31.12.2025 aus. Seit dem 1.1.2026 ist eine steuerfreie Erstattung nur noch möglich, wenn die zuhause geladene kWh-Menge exakt gemessen wird. Dafür braucht es einen separaten Zähler in der Wallbox, ein mobiles Zwischenzählgerät oder die Fahrzeug-Bordelektronik.
Alternativ zum Einzelnachweis gilt seit 2026 eine einheitliche Strompreispauschale von 34,36 Cent pro kWh. Die exakte Messung der geladenen Menge bleibt aber in jedem Fall Voraussetzung.
7. Häufige Fehler vermeiden
| Fehler | Richtig machen |
|---|---|
| Handwerker vor Förder-Bewilligung beauftragen | Erst den Bewilligungsbescheid abwarten. Sonst gibt es kein Geld. |
| Kein Lastmanagement geplant | Bei mehreren Wallboxen ein Lastmanagement einplanen |
| WEG-Beschluss vergessen | Vor der Antragstellung die WEG-Zustimmung einholen. Die einfache Mehrheit genügt seit 2020. |
| Günstigen Stromtarif ignorieren | Einen Nachtstrom-Tarif nutzen oder den PV-Eigenverbrauch erhöhen |
| Netzbetreiber-Anmeldung vergessen | Wallboxen ab 3,7 kW beim Netzbetreiber anmelden (§ 19 NAV) |
| Arbeitgeberzuschuss ohne kWh-Nachweis erwarten | Seit 2026 einen separaten Zähler einrichten. Sonst entfällt die Steuerfreiheit für Heimladestrom. |
| Antragsportal verwechseln | Der Antrag läuft über portal.laden-im-mehrparteienhaus.de, nicht über bafa.de |
8. Checkliste
Vorbereitung
- Anmelde- und Authentifizierungsanforderungen des Antragsportals vorab prüfen
- Elektrofachbetrieb für Angebote kontaktieren
Antrag und Installation (Mehrfamilienhaus)
- WEG-Beschluss einholen, einfache Mehrheit genügt
- Angebote einholen, noch keinen Auftrag vergeben
- Förderantrag auf portal.laden-im-mehrparteienhaus.de stellen, vor der Auftragsvergabe
- Bewilligungsbescheid abwarten
- Auftrag vergeben und Installation durchführen lassen
- Netzbetreiber-Anmeldung sicherstellen
- Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen, Fotos, Ökostrom-Nachweis
Laufend
- Günstigen Strom- oder Nachtstrom-Tarif prüfen
- Ökostrom-Liefervertrag abschließen, das ist Fördervoraussetzung
- Bei Arbeitgeberzuschuss: separaten kWh-Zähler für Heimladestrom einrichten
Landesförderung, Kommunalförderung
Details zur Förderung in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter Wallbox Bundesländer.