AmtsGuide

Wallbox Förderung

1. Welche Ladestation für wen?

TypLeistungLadezeit (typisch)Geeignet für
Schuko-Steckdose2,3 kW20–30 Std.Notlösung, nicht empfohlen
Wallbox (privat)3,7–22 kW3–8 Std.Eigenheim, Einzelstellplatz
Wallbox (Mehrfamilienhaus)11–22 kW3–6 Std.WEG, Mietgebäude, Tiefgaragen
Öffentliche AC-Ladestation11–43 kW2–6 Std.Unterwegs
DC-Schnelllader (CCS)50–350 kW15–45 Min.Fernstrecke

Empfehlung: Eine 11-kW-Wallbox mit Typ-2-Anschluss ist der Standard für Zuhause. 22 kW lohnen sich nur, wenn das Fahrzeug 3-phasiges Laden unterstützt.


2. Was kostet eine Wallbox?

PostenKosten (Richtwert)
Wallbox (Hardware)300–1.500 €
Installation durch Elektriker500–2.000 €
Erdarbeiten / Kabelverlegung500–3.000 €
Netzanschluss / Zählerkasten-Aufrüstung300–1.500 €
Genehmigung NetzbetreiberKostenlos, aber anmeldepflichtig
Gesamt Einfamilienhausca. 1.500–4.000 €
Gesamt Mehrfamilienhaus / Tiefgarage2.000–6.000 € pro Stellplatz

Bei Mehrfamilienhäusern kommen oft weitere Kosten dazu: Unterverteilung, Abrechnungssysteme (Smart Meter) und Lastmanagement.


3. Installation: Was ist zu beachten?

3.1 Technische Voraussetzungen

Für 11 kW oder 22 kW braucht das Gebäude Drehstrom (3-phasig). Ältere Gebäude müssen das oft nachrüsten. Ab 11 kW ist mindestens ein Kabelquerschnitt von 6 mm² nötig.

Ein FI-Schalter Typ B ist bei Wallboxen Pflicht. Er kostet 50–150 € mehr als Typ A. Die Erdung muss den VDE-Normen entsprechen.

Bei mehreren Ladepunkten empfehlen wir dringend ein Lastmanagement. Es verhindert eine Überlastung des Netzes.

3.2 Rechtliche Voraussetzungen

Anmeldung beim Netzbetreiber:

Wallboxen ab 3,7 kW müssen Sie beim lokalen Netzbetreiber anmelden (§ 19 NAV). Wallboxen ab 11 kW brauchen zusätzlich eine Genehmigung. Der Netzbetreiber kann nach § 14a EnWG ein Lademanagement verlangen. In Spitzenlastzeiten darf er die Leistung dann kurzzeitig auf 4,2 kW drosseln.

Für Mieter und WEG-Mitglieder:

Mieter und Wohnungseigentümer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation einer Ladestation (§ 20 WEG, § 554 BGB). Vermieter oder WEG dürfen den Einbau nicht pauschal verbieten. Sie können aber Auflagen machen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Maßnahme dem Vermieter nach Abwägung der Interessen unzumutbar ist.

Die Kosten trägt grundsätzlich der Antragsteller, also Mieter oder Eigentümer, nicht der Vermieter. Seit der WEG-Reform (WEMoG, 2020) reicht für den Beschluss die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einstimmigkeit ist nicht mehr nötig.

3.3 Worauf beim Wallbox-Kauf achten?

KriteriumEmpfehlung
AnschlussTyp 2, Standard in Europa, Pflicht für Förderung
Leistung11 kW als Standard, 22 kW nur wenn das Fahrzeug mitspielt
Smart-FähigkeitWLAN oder App-Steuerung für günstige Nachtstrom-Tarife
Bidirektionales LadenZukunftssicher, gefördert bis 2.000 € (siehe Abschnitt 4)
OCPP-KompatibilitätWichtig für Mehrfamilienhäuser mit Abrechnungssystem
Marken (Beispiele)Mennekes, Keba, Wallbe, go-e, ABB Terra, Vestel

Nur zugelassene Elektrofachbetriebe dürfen Wallboxen installieren.


4. Bundesförderung: "Laden im Mehrparteienhaus" seit 15. April 2026

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat das Programm am 15. April 2026 gestartet. Das Gesamtvolumen beträgt 500 Millionen Euro. Wir empfehlen eine frühzeitige Antragstellung.

4.1 Für wen?

Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und einzelne WEG-Mitglieder
  • Private Vermieter
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit privatem Wohnraum
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Für diese Gruppe gilt ein gesondertes wettbewerbliches Vergabeverfahren mit früherer Antragsfrist (siehe 4.5).

Nicht gefördert: Einfamilienhausbesitzer (seit 2024 ohne Bundesförderung) und gewerbliche Flotten.

4.2 Was wird gefördert?

Das Programm fördert Wallboxen (Typ 2, maximal 22 kW pro Ladepunkt) sowie alle nötigen baulichen Maßnahmen: Leitungen, Kabeltrassen, Netzanschluss, Unterverteilung, Smart Meter, Lademanagement und bidirektionale Ladetechnik (V2G/V2H).

Förderfähig sind Stellplätze auf Außenflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen. Voraussetzung: Sie gehören zum Mehrparteienhaus und werden ausschließlich von Bewohnern genutzt.

4.3 Förderbeträge pro Stellplatz

MaßnahmeFörderung pro Stellplatz
Nur Vorverkabelung, ohne Ladepunktbis 1.300 €
Vorverkabelung und Wallbox, max. 22 kWbis 1.500 €
Bidirektionale Wallbox (V2G/V2H)bis 2.000 €

4.4 Voraussetzungen

  1. Mindestens 20 % der Stellplätze sind vorverkabelt, oder mindestens 6 Stellplätze sind elektrifiziert.
  2. Der Strom stammt aus erneuerbaren Energien. Ein Ökostrom-Liefervertrag, ein Grünstrom-Zertifikat oder eine eigene PV-Anlage genügen. Der Nachweis erfolgt beim Verwendungsnachweis.
  3. Ein zugelassener Elektrofachbetrieb führt den Einbau durch.
  4. Sie dürfen keinen Auftrag vergeben, bevor der Förderantrag bewilligt ist.

4.5 Antragszeitraum und Antragsstelle

WEG, KMU und private Vermieter können Anträge vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 stellen. Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Antragseingang, die Förderung als Festbetrag.

Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit großem Wohnungsbestand stellen ihren Antrag bis zum 15. Oktober 2026. Die Mittelvergabe läuft über ein wettbewerbliches Verfahren.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) verantwortet das Programm. Die Antragsbearbeitung übernimmt der Projektträger PricewaterhouseCoopers (PwC), fachlich begleitet von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH).

Das Antragsportal ist laden-im-mehrparteienhaus.de beziehungsweise direkt portal.laden-im-mehrparteienhaus.de. Der Antrag läuft nicht über bafa.de. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahmen.


5. Antragsprozess: Schritt für Schritt

5.1 Zugang zum Antragsportal vorbereiten

Die Antragstellung läuft über das Portal portal.laden-im-mehrparteienhaus.de. Es wird vom Projektträger PwC im Auftrag des BMV betrieben. Prüfen Sie die genauen Anmelde- und Authentifizierungsanforderungen vorab auf der Seite laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung. Diese unterscheiden sich von klassischen Bundesportalen wie BAFA oder KfW.

5.2 Wallbox-Förderung Mehrfamilienhaus beantragen

SchrittWas tun
1. WEG-BeschlussBei WEG: Zustimmung der Gemeinschaft einholen. Die einfache Mehrheit reicht seit der WEG-Reform 2020.
2. Angebote einholenAngebote von Elektrofachbetrieben einholen, noch keinen Auftrag vergeben
3. Online-Antrag stellenAntrag auf portal.laden-im-mehrparteienhaus.de stellen, Gebäude- und Stellplatzdaten sowie Angebot hochladen
4. Bewilligung abwartenErst nach dem Zuwendungsbescheid den Auftrag an den Installateur vergeben
5. InstallationEin zugelassenes Elektrofachunternehmen führt die Installation durch
6. VerwendungsnachweisRechnungen, Fotos und Ökostrom-Nachweis einreichen, danach erfolgt die Auszahlung

6. Steuerliche Vorteile rund ums Laden

VorteilRegelungErsparnis (ca.)
Laden auf dem BetriebsgeländeKostenloser Ladestrom vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz bleibt vollständig steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG)je nach Verbrauch
Erstattung von zuhause geladenem StromSeit 2026 nur noch mit exaktem kWh-Nachweis steuerfrei, siehe Erklärung untenentfällt ohne kWh-Nachweis
Dienstwagen-Ladekosten auf dem BetriebsgeländeKostenloser Strom vom Arbeitgeber für E-Dienstwagen auf dem Betriebsgelände bleibt steuerfreije nach Verbrauch
MwSt.-Absetzung bei gewerblicher NutzungWallbox-Kosten und Installation sind als Betriebsausgabe absetzbar19 % der Kosten
Günstiger Nachtstrom-TarifSpezielle E-Auto-Tarife mit günstigen Nachtzeiten100–300 €/Jahr

Die Erstattung von zuhause geladenem Strom wurde 2026 verschärft. Die bisherige Pauschale von 30 € oder 70 € pro Monat ohne Nachweis lief zum 31.12.2025 aus. Seit dem 1.1.2026 ist eine steuerfreie Erstattung nur noch möglich, wenn die zuhause geladene kWh-Menge exakt gemessen wird. Dafür braucht es einen separaten Zähler in der Wallbox, ein mobiles Zwischenzählgerät oder die Fahrzeug-Bordelektronik.

Alternativ zum Einzelnachweis gilt seit 2026 eine einheitliche Strompreispauschale von 34,36 Cent pro kWh. Die exakte Messung der geladenen Menge bleibt aber in jedem Fall Voraussetzung.


7. Häufige Fehler vermeiden

FehlerRichtig machen
Handwerker vor Förder-Bewilligung beauftragenErst den Bewilligungsbescheid abwarten. Sonst gibt es kein Geld.
Kein Lastmanagement geplantBei mehreren Wallboxen ein Lastmanagement einplanen
WEG-Beschluss vergessenVor der Antragstellung die WEG-Zustimmung einholen. Die einfache Mehrheit genügt seit 2020.
Günstigen Stromtarif ignorierenEinen Nachtstrom-Tarif nutzen oder den PV-Eigenverbrauch erhöhen
Netzbetreiber-Anmeldung vergessenWallboxen ab 3,7 kW beim Netzbetreiber anmelden (§ 19 NAV)
Arbeitgeberzuschuss ohne kWh-Nachweis erwartenSeit 2026 einen separaten Zähler einrichten. Sonst entfällt die Steuerfreiheit für Heimladestrom.
Antragsportal verwechselnDer Antrag läuft über portal.laden-im-mehrparteienhaus.de, nicht über bafa.de

8. Checkliste

Vorbereitung

  • Anmelde- und Authentifizierungsanforderungen des Antragsportals vorab prüfen
  • Elektrofachbetrieb für Angebote kontaktieren

Antrag und Installation (Mehrfamilienhaus)

  • WEG-Beschluss einholen, einfache Mehrheit genügt
  • Angebote einholen, noch keinen Auftrag vergeben
  • Förderantrag auf portal.laden-im-mehrparteienhaus.de stellen, vor der Auftragsvergabe
  • Bewilligungsbescheid abwarten
  • Auftrag vergeben und Installation durchführen lassen
  • Netzbetreiber-Anmeldung sicherstellen
  • Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen, Fotos, Ökostrom-Nachweis

Laufend

  • Günstigen Strom- oder Nachtstrom-Tarif prüfen
  • Ökostrom-Liefervertrag abschließen, das ist Fördervoraussetzung
  • Bei Arbeitgeberzuschuss: separaten kWh-Zähler für Heimladestrom einrichten

Landesförderung, Kommunalförderung

Details zur Förderung in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter Wallbox Bundesländer.