Halteverbot-Schilder müssen in München 4 Tage vor Verbotsbeginn aufgestellt werden. Das Mobilitätsreferat stellt nur die Genehmigung aus, Schilder organisieren Sie bei einer Baustellenabsicherungsfirma.
4 Tage vorher aufstellen (bis 23:59 Uhr)
Aufstellprotokoll mit Fotos anfertigen
Aufstellfrist
Die Schilder müssen 4 Tage vor Verbotsbeginn aufgestellt werden. Diese Frist stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebenen 72 Stunden Vorankündigung gewährleistet sind.
Wichtige Regel: Stellen Sie die Schilder bis spätestens 23:59 Uhr am vierten Tag vor Verbotsbeginn auf. Beispiel: Wenn Ihr Halteverbot am Freitag um 8:00 Uhr beginnt, müssen die Schilder spätestens Montag 23:59 Uhr stehen.
Warum 4 Tage? München schreibt 4 Tage vor, um sicherzustellen, dass die Schilder mindestens 72 Stunden vor Verbotsbeginn stehen. Das gibt Anwohnern genug Zeit, ihre Fahrzeuge umzuparken.
Abbau: Die Schilder müssen nach Beendigung der Arbeiten unverzüglich entfernt werden. Wenn das nicht sofort möglich ist, drehen Sie sie von der Straße weg, bis Sie sie abholen können.
Wo Schilder mieten
Das Mobilitätsreferat stellt nur die verkehrsrechtliche Anordnung aus. Die Verkehrsschilder müssen Sie separat bei einer Firma für Baustellenabsicherung organisieren.
Optionen für Schilder:
- Schilderverleih in München (30 bis 80 EUR pro Schild)
- Komplett-Paket inklusive Aufstellung
- Dienstleister, die alles von Antrag bis Abbau übernehmen
Viele Schilderverleiher bieten Pakete mit Aufstell-Service an. Das ist oft günstiger und sicherer als Eigenaufstellung, da die Haftung beim Dienstleister liegt.
Aufstellprotokoll
Ein Aufstellprotokoll ist essentiell für Ihren rechtlichen Schutz. Es dokumentiert, dass Sie die Schilder korrekt und rechtzeitig aufgestellt haben.
Das Aufstellprotokoll muss enthalten:
- Fotos mit exaktem Ort, Position, Länge und Anzahl der Schilder
- Datum und Uhrzeit der Aufstellung
- Name des Verantwortlichen
Zweck des Protokolls:
- Rechtssicherer Nachweis der ordnungsgemäßen Aufstellung
- Schutz vor Strafeern bei Kontrollen
- Nachweis bei Streitigkeiten (z.B. wenn ein Falschparker behauptet, die Schilder seien nicht da gewesen)
Tipp: Machen Sie mehrere Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln. Fotografieren Sie auch die Umgebung, damit der genaue Standort erkennbar ist.
Vornotierungsliste
Die Vornotierungsliste ist ein wichtiges Dokument, das viele Antragsteller vergessen.
Was ist die Vornotierungsliste?
Wenn Sie die Schilder aufstellen, notieren Sie alle Fahrzeuge (Kennzeichen), die bereits zwischen den Schildern stehen. Diese Fahrzeuge waren vor dem Halteverbot da und können nicht ohne Weiteres abgeschleppt werden.
Warum ist das wichtig?
- Nur mit Vornotierungsliste können Sie nachweisen, welche Fahrzeuge nach Aufstellung der Schilder geparkt haben
- Nur diese später geparkten Fahrzeuge kann die Polizei ggf. abschleppen
- Ohne Liste ist der Nachweis schwierig
So erstellen Sie die Liste:
- Beim Aufstellen alle geparkten Fahrzeuge notieren (Kennzeichen, Fahrzeugtyp)
- Datum und Uhrzeit dokumentieren
- Liste zusammen mit Aufstellprotokoll aufbewahren
Haftung
Wichtiger Hinweis zur Haftung: Wenn Sie selbst die Schilder falsch oder unvollständig aufstellen, können Sie im Problemfall haftbar gemacht werden.
Mögliche Haftungsfälle:
- Verkehrsstörung durch falsch positionierte Schilder
- Unfall, weil Schilder nicht sichtbar waren
- Schäden, weil Schilder umgefallen sind
So schützen Sie sich:
- Aufstellprotokoll mit Fotos anfertigen
- Schilder stabil befestigen
- Position genau nach Anordnung wählen
- Bei Unsicherheit: Fachfirma beauftragen