AmtsGuide

Solaranlage

Stand:

1. Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Erneuerbare-Energien-Gesetz: regelt Einspeisevergütung und Förderung
  • EnWG-Novelle (Solarspitzengesetz) — in Kraft seit 25.02.2025: regelt Smart-Meter-Pflicht und Netzsteuerung
  • GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz), § 106 — verabschiedet von Bundestag und Bundesrat 2026: führt erstmals eine bundesweite, gestaffelte Solarpflicht ein (siehe Abschnitt 9)

2. Behördliche Pflichten (Reihenfolge)

SchrittPflichtSchwellenwert
1Netzbetreiber anmelden (Einspeisevertrag)alle Anlagen
2Marktstammdatenregister (MaStR) eintragenalle Anlagen
3Smart Meter installierenab 2 kWp (60 %-Regel), seit 25.02.2025
3aSteuerbox zusätzlich installieren (Fernsteuerbarkeit)ab 7 kWp bis 100 kWp, seit 25.02.2025
4Finanzamt — Jahreserklärungab >30 kWp

Baugenehmigung: grundsätzlich nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen (immer genehmigungspflichtig).

Gewerbeanmeldung: für Privatpersonen nicht erforderlich (gilt als private Vermögensanlage).

Versicherung: Erweiterung der Wohngebäudeversicherung erforderlich (~50–150 €/Jahr zusätzlich).

Netzanschluss: Bearbeitungszeit 4–8 Wochen. Ab 30 kWp: Netzverträglichkeitsprüfung.

Smart-Meter- und Steuerbox-Pflicht (Solarspitzengesetz)

Seit 25.02.2025 gilt eine zweistufige Regelung:

  • 2 bis unter 7 kWp: Es greift die 60-%-Einspeisebegrenzung. Ein Smart Meter ist vorgesehen, eine Steuerbox (Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber) ist nicht zwingend erforderlich.
  • 7 bis 100 kWp: Zusätzlich zum Smart Meter ist eine Steuerbox verpflichtend, damit der Netzbetreiber die Anlage bei Bedarf regeln kann.
  • Ohne Steuerbox (bei Pflicht ab 7 kWp): Einspeisung wird dauerhaft auf 60 % der Nennleistung gedrosselt → bis zu 30 % Einnahmenverlust.
  • Über 100 kWp: unverändert Fernsteuerungspflicht wie bisher, zusätzlich Datenlogger-Pflicht für kontinuierliches Monitoring.
  • Bestandsschutz: Anlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden, sind zunächst vollständig ausgenommen (keine 60-%-Begrenzung, keine rückwirkenden Pflichten). Bestandsanlagen über 7 kWp müssen aber bis spätestens Ende 2028 nachgerüstet werden.

3. Netzbetreiber

Deutschland hat rund 850 regionale Netzbetreiber — der zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab, nicht vom Stromanbieter.

Wichtigste regionale Netzbetreiber

NetzbetreiberHauptregion
BayernwerkBayern (außer Städte mit eigenem Stadtwerk)
WestnetzNRW, Rheinland, Teile Westdeutschlands
EnBW NetzeBaden-Württemberg
Stromnetz HamburgHamburg
E.DISBrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Mitteldeutsche Netzgesellschaft (MITNETZ)Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Stadtwerke (lokal)Alle größeren Städte (München, Berlin, Frankfurt etc.)
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber oder direkt beim Installateur fragen — dieser übernimmt die Anmeldung meist mit.

Anmeldeprozess Netzbetreiber

  1. Antrag einreichen — idealerweise 4–8 Wochen vor geplanter Installation
  2. Gesetzliche Frist: Netzbetreiber muss bei Anlagen bis 30 kWp innerhalb von 4 Wochen antworten (§ 8 Abs. 5 EEG); bei Anlagen über 30 kWp gelten 8 Wochen
  3. Automatische Genehmigung: Antwortet der Netzbetreiber nicht innerhalb der Frist (bei Anlagen bis 30 kWp: 1 Monat), gilt die Anlage als genehmigt (Genehmigungsfiktion) — Voraussetzung ist ein vollständiger Antrag
  4. Seit Januar 2025: Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, TAB und Antragsformulare online bereitzustellen
  5. Ab 30 kWp: Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich — bis zu 16 Wochen einplanen

4. Steuern & Mehrwertsteuer

  • 0 % MwSt. auf Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden (seit 01.01.2023) — gilt unverändert auch 2026, gesetzlich unbefristet (§ 12 Abs. 3 UStG)
  • Begünstigt sind neben den Modulen auch Wechselrichter, Batteriespeicher sowie Planung, Lieferung und Montage
  • Ab >30 kWp: Jahreserklärung beim Finanzamt erforderlich
  • Kleinunternehmerregelung: auf Einspeisevergütung anwendbar

5. Kosten

Preis pro kWp (Stand Q2 2026)

AnlagengrößeTypische NutzungKosten/kWpGesamtkosten (ohne Speicher)
3–5 kWpKleine EFH / Wohnung1.200–1.600 €5.400–8.000 €
5–10 kWpEFH 100–180 m²1.200–1.450 €7.500–13.500 €
10–15 kWpEFH 150–250 m² + Wärmepumpe1.200–1.350 €13.500–20.000 €
15–20 kWpGroßes EFH / Gewerbe1.000–1.350 €16.500–27.000 €

Finanztip-Richtwert: max. 1.600 €/kWp (ohne Speicher) — Anlagen günstiger als 2025 (−4 % im Durchschnitt), Preise steigen aber seit April 2026 wieder leicht

Kostenaufteilung (typisch für 8–12 kWp)

KomponenteKosten/kWpAnteilHinweis
Solarmodule187–300 €20–25 %Ab April 2026 +10–15 % teurer (Wegfall chinesischer MwSt.-Exportvergünstigungen zum 1.4.2026 sowie gestiegene Silberpreise)
Wechselrichter300–500 €25–30 %~2.850 € für 8 kWp; Hybrid-Modelle teurer
Unterkonstruktion + Montage350–600 €35–40 %Schiefer/Biberschwanz teurer als Blechdach
Installation, Elektro, Planung300–500 €20–25 %Inkl. Anmeldung, Gerüst, Inbetriebnahme

Mit Stromspeicher

AnlagengrößeKosten mit Speicher
5 kWp + 10 kWh Speicherab 14.000 €
8–10 kWp + 10 kWh Speicherab 18.000 €
10–15 kWp + 15 kWh Speicherab 25.000 €

Speicher: 700–900 €/kWh (Marktpreis Q2 2026); Finanztip empfiehlt max. 600 €/kWh als Orientierung

Betriebskosten

  • Wartung, Inspektion, Versicherung: 1,5–2 % der Investitionssumme/Jahr (ca. 130–400 €)
  • Lebensdauer Module: 25–30 Jahre
  • Wechselrichter-Tausch: ca. nach 10–15 Jahren (~1.500–3.000 €)

6. EEG-Einspeisevergütung (Q2 2026)

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 — ab 01.08.2026 turnusmäßige Degression um ca. 1 % (halbjährlich nach § 49 EEG 2023; offizielle Bekanntgabe der neuen Sätze durch die Bundesnetzagentur erfolgt jeweils kurz vor dem Stichtag)

AnlagengrößeTeileinspeisung (mit Eigenverbrauch)Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch)
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh
Berechnung bei gemischten Anlagen (z. B. 15 kWp): Erste 10 kWp à 7,78 ct, Rest à 6,73 ct → Ø ~7,43 ct/kWh (Teileinspeisung)

Förderdauer: 20 Jahre ab Inbetriebnahme | Quelle: Bundesnetzagentur


7. Wirtschaftlichkeit

Ohne SpeicherMit Speicher
Amortisation9–12 Jahre12–16 Jahre
Ertragsjahre danach15–20 Jahre13–18 Jahre

Empfohlene Anlagengröße Einfamilienhaus: 8–10 kWp


8. Förderung (Bundesebene)

ProgrammArtFür was
EEG-EinspeisevergütungVergütung pro kWhEinspeisung ins Netz (bis 100 kWp) — siehe Tabelle oben
KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard)zinsgünstiger Kredit, kein TilgungszuschussPV-Anlage und/oder Stromspeicher, bis zu 100 % der Investitionskosten, Zinssatz aktuell ca. 3,5–11 % eff. Jahreszins je nach Bonität
0 %-UmsatzsteuerSteuerbefreiungKauf/Installation von PV-Anlage, Wechselrichter und Batteriespeicher bis 30 kWp (siehe Abschnitt 4)
Wichtig zu Stromspeichern: Einen eigenständigen Bundeszuschuss speziell für reine Batteriespeicher gibt es 2026 nicht (auch nicht über BAFA). Speicher werden nur indirekt über die 0 %-MwSt. sowie über den KfW-270-Kredit gefördert. Regional bieten aber einzelne Kommunen und Bundesländer eigene Speicherzuschüsse an.

9. Solarpflicht nach Bundesland

Aktuell gibt es noch keine flächendeckende bundesweite Solarpflicht — die Regelung erfolgt bislang auf Länderebene. Das ändert sich ab 2027: Mit § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das 2026 Bundestag und Bundesrat passiert hat, kommt eine bundesweite, gestaffelte Solarpflicht: ab 1.1.2027 für neue Nichtwohngebäude >250 m² Nutzfläche, ab 1.1.2028 für größere Bestandsgebäude bei grundlegender Dachsanierung, ab 1.1.2030 für neue Wohngebäude und angrenzende Carports. Bis dahin gelten die folgenden landesrechtlichen Regelungen. Schwellenwerte sind meist flächenbasiert (% der geeigneten Dachfläche), selten in festen kWp. Faustregel: 1 kWp ≈ 5–7 m² Modulfläche; 50 % von 100 m² Dach ≈ 7–10 kWp.
BundeslandPflichtIn Kraft seitGilt fürMindestleistungRechtsgrundlage
Baden-WürttembergJa01.05.2022 (Neubauten) / 01.01.2023 (Sanierungen)Neubauten + Dachsanierungen (>50 % Dachhaut erneuert)≥60 % der geeigneten DachflächeLBO BW
BayernTeilweise — echte Pflicht nur für Gewerbe/Nichtwohngebäude; für Wohngebäude nur unverbindliche Soll-Vorschrift (kein Bußgeld)01.07.2023 (Gewerbe, echte Pflicht) / 01.01.2025 (Wohngebäude, Soll-Vorschrift)Neubauten ab 50 m² + vollständige Dacherneuerung≥1/3 der geeigneten Dachfläche (Soll bei Wohngebäuden)BayBO Art. 44a
BerlinJa01.01.2023Neubauten ab 50 m² + Dachsanierungen≥30 % der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Sanierung); alternativ gestaffelte Mindestleistung je Wohneinheiten (2 kW bis 2 WE, 3 kW bis 5 WE, 6 kW bis 10 WE)SolG Bln
BremenJa01.07.2024 (Sanierungen) / 01.07.2025 (Neubauten)Neubauten ab 50 m² + grundlegende Sanierungen≥50 % der Bruttodachfläche (min. 1 kWp)BremSolarG
NiedersachsenJa01.01.2025Neubauten ab 50 m² + neue Dachhaut≥50 % der (erneuerten) Dachfläche§ 32a NBauO
Nordrhein-WestfalenJa01.01.2025 (Neubauten) / 01.01.2026 (Sanierungen)Neubauten + vollständige Dachhauterneuerung≥30 % der Dachfläche / Pauschal: 3–8 kWp (Gebäude bis 10 WE)BauO NRW
Schleswig-HolsteinJa29.03.2025 (Übergangsfrist für laufende Bauanträge bis 29.03.2026)Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude); bei Nichtwohngebäuden auch Dachsanierung >10 % der Dachfläche≥25 % der geeigneten DachflächeEWKG § 26
HessenNein (für private Wohngebäude) — Pflicht besteht nur für landeseigene Gebäude (seit 16.11.2022) und neue Parkplätze >50 Stellplätzelandeseigene Neubauten/Sanierungen, große ParkplätzeHEG
HamburgNein
Rheinland-PfalzNein
BrandenburgNein
Mecklenburg-VorpommernNein
SachsenNein
Sachsen-AnhaltNein
ThüringenNein
SaarlandNein

Ausnahmen (bundesländerübergreifend): Denkmalschutz, Nordausrichtung, Verschattung, Dach <50 m², technisch/wirtschaftlich nicht möglich. Bußgelder bei Nichteinhaltung: bis zu 50.000 € (NRW), Nachrüstfrist meist 1–2 Jahre — gilt jeweils nur für Bundesländer mit echter (nicht bloß Soll-)Pflicht. Hinweis: Hamburg und Rheinland-Pfalz haben entgegen früherer Berichte keine aktive Solarpflicht (Stand 05/2026).