Halteverbot in Stuttgart beantragen
Antrag stellen, Unterlagen und Bearbeitungszeit.
Halteverbot beantragen Sie in Stuttgart beim Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde. Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Umzug ein.
Antrag stellen
Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen.
- Formlos schriftlich oder persönlich
- Online über service-bw.de
- Per PDF-Formular
Tipp: Wegen des hohen Arbeitsaufkommens sollte der Antrag mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin eingereicht werden.
Kontaktdaten Straßenverkehrsbehörde:
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 216-91138
Fax: 0711 2169591138
E-Mail: baustellen@stuttgart.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30-13:00 Uhr, Do zusätzlich 14:00-15:30 Uhr
EMPFOHLENE ANBIETER
Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben:
- Vor- und Zuname
- Neue und alte Adresse
- Telefonnummer
- Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
- Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
- Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
- Bereich (Straße und Hausnummer), eventuell Skizze
- Länge des Haltverbots (nach Länge des Umzugsfahrzeugs)
Das PDF-Formular finden Sie auf der Webseite der Stadt Stuttgart.
Bearbeitungszeit
Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin ein. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens kann die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen.
Wichtige Fristen:
- Antrag: Mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Termin
- Schilder aufstellen: 72 Stunden (3 volle Tage) vor Verbotsbeginn
Eine Expressbearbeitung gibt es nicht.
Wichtiger Hinweis zu Schildern: In Stuttgart können die Schilder nur vom Bauhof oder einer qualifizierten Fachfirma aufgestellt werden. Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen.
Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ich beantragen?
Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, über service-bw.de oder per PDF-Formular.
Welche Unterlagen brauche ich?
Name, Adressen, Telefon, Zweck, Datum, Zeitraum, Bereich und Länge des Halteverbots.
Wer ist in Stuttgart zuständig?
Das Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde.
Kann ich die Schilder selbst aufstellen?
Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen die Schilder aufstellen.