Einleitung
In vielen deutschen Städten gibt es Bewohnerparkzonen – und ohne Parkausweis wird es teuer. Aber wie beantragst du einen Anwohnerparkausweis? Was kostet er? Und welche Unterlagen brauchst du? Hier findest du die Antworten.
Was ist ein Anwohnerparkausweis?
Der Anwohnerparkausweis (auch: Bewohnerparkausweis) berechtigt zum Parken in einer Bewohnerparkzone in der Nähe deiner Wohnung.
Was er erlaubt
- Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone
- Keine Parkgebühren am Parkscheinautomaten (innerhalb der Zone)
- Keine zeitliche Begrenzung innerhalb der Zone
Was er nicht erlaubt
- Parken in anderen Zonen
- Parken auf Privatparkplätzen
- Parken im Halteverbot oder auf Sonderparkflächen
- Garantie auf einen freien Parkplatz
Voraussetzungen
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Hauptwohnsitz | In der beantragten Parkzone |
| Fahrzeug | Auf deinen Namen zugelassen ODER Nutzungsberechtigung |
| Meldebescheinigung | Aktuell (nicht älter als 6 Monate) |
| Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I |
Sonderfälle
- Firmenwagen: Nutzungsvereinbarung des Arbeitgebers vorlegen
- Leasingfahrzeug: Leasingvertrag als Nachweis
- Carsharing: Kein Anwohnerparkausweis möglich
- Zweitwohnung: Nur für Hauptwohnsitz (Meldebescheinigung)
So beantragst du den Parkausweis
Online-Antrag (empfohlen)
Viele Städte bieten den Antrag online an:
- Serviceportal deiner Stadt aufrufen (z.B. service.berlin.de)
- Anwohnerparkausweis suchen
- Persönliche Daten eingeben
- Unterlagen hochladen (Meldebescheinigung, Fahrzeugschein)
- Gebühr bezahlen (online)
- Ausweis erhalten (Post oder Abholung)
Persönlich (Bürgeramt)
- Termin beim Bürgeramt/Bezirksamt buchen
- Unterlagen mitbringen (Personalausweis, Meldebescheinigung, Fahrzeugschein)
- Gebühr zahlen (bar oder EC-Karte)
- Ausweis mitnehmen (oft sofort)
Kosten
Die Kosten variieren stark nach Stadt:
| Stadt | Kosten pro Jahr |
|---|---|
| Berlin | 10,20 € |
| Hamburg | 65 € |
| München | 30 € |
| Köln | 30 € |
| Frankfurt | 50 € |
| Stuttgart | 120–180 € (seit 2023 gestaffelt) |
| Freiburg | 360 € |
| Tübingen | 180 € |
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
| Detail | Üblich |
|---|---|
| Gültigkeitsdauer | 1–2 Jahre |
| Verlängerung | Antrag vor Ablauf |
| Frist für Verlängerung | 4–6 Wochen vor Ablauf empfohlen |
| Kosten der Verlängerung | Gleich wie Neuantrag |
Verlängerung
Die meisten Städte erfordern einen neuen Antrag zur Verlängerung. Automatische Verlängerung gibt es in der Regel nicht. Du musst erneut nachweisen, dass du in der Zone wohnst.
Besucherparkausweise
Viele Städte bieten zusätzlich Besucherparkausweise für deine Gäste an.
| Detail | Üblich |
|---|---|
| Anzahl | 1–2 Besucherkarten pro Haushalt |
| Gültigkeit | Tages- oder Wochenkarten |
| Kosten | 2–5 € pro Tag |
| Beantragung | Online oder beim Bürgeramt |
Zusammenfassung
- Voraussetzung
- Hauptwohnsitz in der Parkzone + eigenes Fahrzeug
- Online-Antrag
- In den meisten Großstädten möglich
- Kosten
- 10–360 €/Jahr (je nach Stadt, Tendenz steigend)
- Gültigkeitsdauer
- 1–2 Jahre, Verlängerung nötig
- Kein Platzgarantie
- – nur Berechtigung zum Parken
- Besucherkarten
- zusätzlich verfügbar