AmtsGuide

Balkonkraftwerk 2.000 Watt: Was erlaubt ist

Stand:

Kurzantwort

2.000 Watt gelten für die Module, nicht für den Wechselrichter. Der Wechselrichter darf höchstens 800 VA leisten. Beide Grenzen gelten hinter derselben Entnahmestelle.

Welche Grenzen gelten

Die Sonderregeln gelten seit dem Solarpaket vom 16. Mai 2024. Mehrere Steckersolargeräte rechnen Sie hinter derselben Entnahmestelle zusammen. Zählt der Wechselrichter mehr als 800 VA, greifen die vereinfachten Sonderregeln nicht.

Was eine Drossel ändert

Die höchste wählbare Leistung zählt. Eine Software-Drossel ändert die Grenze nicht. Das gilt für Module und für den Wechselrichter.

Anmeldung

Das Steckersolargerät registrieren Sie im Marktstammdatenregister. Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt in diesen Leistungsgrenzen. Die Bundesnetzagentur leitet die Daten an den Netzbetreiber weiter.

Offizielle Quellen

Balkon-Solaranlagen der Bundesnetzagentur öffnen →

MaStR-Hilfe zur Registrierungspflicht öffnen →

Weitere Informationen

Balkonkraftwerk mit Speicher öffnen →

Balkonkraftwerk anmelden öffnen →

Balkonkraftwerk öffnen →