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Einspeisevergütung 2026 nach dem EEG

Stand:

Kurzantwort

Die Einspeisevergütung hängt vom Tag der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage ab. Sie hängt außerdem von der Leistung und von Teil- oder Volleinspeisung ab. Für Anlagen bis 100 Kilowatt veröffentlicht die Bundesnetzagentur die Sätze.

Die Zahlung läuft 20 Jahre und endet am 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.

Welche Sätze jetzt gelten

Die aktuelle Tabelle gilt bei Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. Sie gilt für Anlagen an Gebäuden oder an Lärmschutzwänden. Bis 10 Kilowatt beträgt die Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde.

  • Die Volleinspeisung beträgt in dieser Klasse 12,22 Cent je Kilowattstunde. Bis 40 Kilowatt beträgt die Teileinspeisung 6,66 Cent je Kilowattstunde. Die Volleinspeisung beträgt in dieser Klasse 10,24 Cent je Kilowattstunde.
  • Bis 100 Kilowatt beträgt die Teileinspeisung 5,44 Cent je Kilowattstunde. Die Volleinspeisung beträgt in dieser Klasse 10,24 Cent je Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt gilt 6,19 Cent je Kilowattstunde.

Dieser Satz gilt bei sonstigen Anlagen für Teil- und Volleinspeisung gleich.

Teil- und Volleinspeisung

Teileinspeisung meint den Strom, den Sie nach dem Eigenverbrauch einspeisen. Volleinspeisung meint den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz. Für Volleinspeisung gelten bei Gebäudeanlagen die höheren veröffentlichten Sätze.

Wer die Einspeisevergütung nutzt, stellt dem Netzbetreiber den nicht selbst verbrauchten Strom zur Verfügung.

Wie lange der Anspruch läuft

Die Einspeisevergütung ist nach dem EEG für 20 Jahre zu zahlen.

Bei gesetzlich bestimmtem Wert läuft die Zahlung bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Der Fristbeginn ist nach dem EEG der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Was in der Tabelle noch fehlt

Eine Erhöhung um 1,5 Cent je Kilowattstunde ab 40 Kilowatt ist noch nicht wirksam. Die Bundesnetzagentur wartet auf die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.

Was Sie tun

  1. Prüfen Sie zuerst das genaue Inbetriebnahmedatum Ihrer Solaranlage beim Netzbetreiber. Lesen Sie die passende Zeile in der Tabelle der Bundesnetzagentur. Den Zahlungsanspruch auf Einspeisevergütung klären Sie mit dem zuständigen Netzbetreiber.

Offizielle Sätze

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