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iSFP beim Energieberater: Kosten und Zuschuss

Stand:

Kurzantwort

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt die sinnvolle Reihenfolge einer Sanierung. Das BAFA fördert diese Energieberatung mit 50 Prozent des Honorars. Beim Ein- oder Zweifamilienhaus sind das höchstens 650 Euro, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 Euro.

Was der iSFP enthält

Die Beratung beginnt mit einer Datenaufnahme vor Ort. Der Energieberater erstellt danach den iSFP und erläutert ihn Ihnen. Der Plan zeigt Schritte über mehrere Jahre oder den Weg zu einem Effizienzhaus.

Wer den Zuschuss bekommt

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter. Mieter und Pächter brauchen eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers. Das Gebäude muss in Deutschland stehen und mindestens zehn Jahre alt sein.

Antrag und Zahlung

Sie stellen den Antrag vor Vertragsabschluss im BAFA-Portal. Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Wohngebäude stehen. Sie zahlen das Honorar zuerst vollständig, das BAFA überweist den Zuschuss nach dem Verwendungsnachweis an Sie.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einmalig 250 Euro extra erhalten. Dafür erläutert der Energieberater den iSFP in der Eigentümerversammlung. Dieselbe Beratung am selben Gebäude ist frühestens nach vier Jahren wieder förderfähig.

Das Honorar setzt der Energieberater fest, der Zuschuss deckt die Hälfte bis zur Höchstgrenze. Einen Überblick finden Sie auf der Themenseite Energieberater.

Offizielle Quellen

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Energieberater-Thema

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