AmtsGuide

Halteverbot Anfang und Ende: So gilt die Strecke

Stand:

Der weiße Pfeil im Schild

Der Anfang der Verbotsstrecke ist ein waagerechter weißer Pfeil im Zeichen, der zur Fahrbahn weist. Das Ende ist ein waagerechter weißer Pfeil im Zeichen, der von der Fahrbahn weg weist. Die Pfeile stehen im Zeichen selbst und gehören nicht auf ein Extra-Schild. Die StVO beschreibt das in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, laufende Nummer 61.

Wo die Strecke endet

Die Verbotsstrecke endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite. Ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann die Strecke früher beenden. Vorschriftzeichen gelten dort, wo sie stehen, oder von dort, wo die Anordnung beginnt.

Besondere Zusatzzeichen zu Zeichen 283 und 286 können den Geltungsbereich erweitern. Zeichen 299 kann ein Halt- oder Parkverbot bezeichnen, verlängern oder verkürzen. Welche Straßenseite gilt, erklärt der Tipp zum Geltungsbereich der Schilder.

Absolutes und eingeschränktes Haltverbot

Zeichen 283, Absolutes Haltverbot, verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Zeichen 286, eingeschränktes Haltverbot, erlaubt das Halten höchstens drei Minuten. Ausgenommen bleiben Ein- oder Aussteigen sowie Be- oder Entladen ohne Verzögerung.

Wer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Die Bedeutung der beiden Schilder erklärt der Tipp zum Parkverbot-Schild.

Wiederholte Schilder

Wiederholte Zeichen in der Verbotsstrecke haben zwei Pfeilspitzen im Zeichen. Eine Pfeilspitze weist zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze weist von ihr weg. Damit bleibt klar, dass das Haltverbot auf dieser Strecke weiter gilt.

Ein mobiles, vorübergehend angeordnetes Haltverbot durch Zeichen 283 oder 286 hebt Schilder auf, die das Parken erlauben. Zusatzzeichen können das Haltverbot auch auf den Seitenstreifen erstrecken oder nur dort anordnen. Lesen Sie das aktuelle Schild an der Stelle, an der Sie halten.

Offizielle Quellen

Die Gesetzestexte und die passenden Tipps stehen in den folgenden Links. Dieser Tipp erklärt nur den Anfang und das Ende der Verbotsstrecke.

StVO Anlage 2 Vorschriftzeichen öffnen →

StVO § 41 Vorschriftzeichen öffnen →

Geltungsbereich der Schilder öffnen →

Parkverbot-Schild Bedeutung öffnen →

Halteverbot öffnen →

Themenseite Halteverbot öffnen →