AmtsGuide

Halteverbot gilt nur auf einer Straßenseite

Stand:

Zeichen 283 und Zeichen 286 gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie stehen. Die gegenüberliegende Seite der Straße bleibt frei von diesem Haltverbot. Die StVO sagt das in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, laufende Nummer 61.

Das Haltverbot reicht bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite. Ein anderes Zeichen für den ruhenden Verkehr kann die Strecke früher beenden. Sie lesen das Schild an der Stelle, an der Sie halten.

Nur die Aufstellseite

Das Haltverbot gilt nur auf der Straßenseite, auf der das Schild steht. Steht das Zeichen rechts an der Straße, gilt das Haltverbot nur rechts. Steht das Zeichen links an der Straße, gilt das Haltverbot nur links. Verkehrszeichen stehen regelmäßig auf der rechten Seite, sagt § 39 Absatz 2 StVO.

Auch in einer Einbahnstraße gilt das Haltverbot nur auf der Straßenseite des Schildes. Die gegenüberliegende Seite braucht ein eigenes Zeichen 283 oder Zeichen 286.

Bis zur nächsten Kreuzung

Die Strecke endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite. Eine Einmündung auf der gegenüberliegenden Seite beendet das Haltverbot auf Ihrer Seite nicht. Vorschriftzeichen gelten dort, wo sie stehen, nach § 41 Absatz 2 StVO.

Besondere Zusatzzeichen zu Zeichen 283 und 286 können den Geltungsbereich erweitern. Sie erstrecken das Haltverbot auf den Seitenstreifen oder beschränken es nur darauf. Ein mobiles, vorübergehend angeordnetes Haltverbot hebt Schilder auf, die das Parken erlauben.

Zone mit Zeichen 290.1

Zeichen 290.1 beginnt ein eingeschränktes Haltverbot für eine ganze Zone. In der Zone halten Sie höchstens drei Minuten, ausgenommen Ein- oder Aussteigen sowie Be- oder Entladen. Das gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht andere Zeichen eine andere Regelung setzen.

Zeichen 290.2 beendet die Zone und hebt das eingeschränkte Haltverbot auf. Die Zone ist kein einzelnes Zeichen 283 oder Zeichen 286.

Pfeile und die andere Seite

Ein Pfeil im Zeichen kann den Anfang oder das Ende der Strecke markieren.

Anfang und Ende der Verbotsstrecke öffnen →

Halteverbotsschilder Pfeile richtig lesen öffnen →

Pfeil nach rechts oder links öffnen →

Offizielle Quellen

Die Gesetzestexte und die passenden Tipps stehen in den folgenden Links. Dieser Tipp erklärt nur die Straßenseite und die Reichweite des Haltverbots.

StVO Anlage 2 Vorschriftzeichen öffnen →

StVO § 41 Vorschriftzeichen öffnen →

Parkverbot-Schild Bedeutung öffnen →

Halteverbot öffnen →

Themenseite Halteverbot öffnen →