AmtsGuide

Parkverbot-Schild: Was Zeichen 286 bedeutet

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Kurzantwort

Im Alltag heißt das Schild mit einem roten Schrägstrich oft einfach Parkverbot. Die StVO nennt dasselbe Schild Zeichen 286, also eingeschränktes Haltverbot. Sie dürfen auf der Fahrbahn nicht länger als drei Minuten halten. Ein- oder Aussteigen sowie Be- oder Entladen bleiben bei diesem Schild ohne Verzögerung erlaubt.

Zeichen 286 und Zeichen 283

Zeichen 286 ist das eingeschränkte Haltverbot nach Anlage 2 der StVO. Sie halten dort höchstens drei Minuten, außer zum Ein- oder Aussteigen. Be- oder Entladen bleibt erlaubt, und Ladegeschäfte laufen ohne Verzögerung. Zeichen 283, Absolutes Haltverbot, verbietet das Halten auf der Fahrbahn ganz.

Bei Zeichen 283 ist jedes Halten auf der Fahrbahn verboten. Beide Schilder gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie stehen. Die Strecke läuft bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite. Ein anderes Zeichen für den ruhenden Verkehr kann die Strecke früher beenden.

Halten und Parken

Die StVO trennt Halten und Parken in § 12 Absatz 2. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Bei Zeichen 286 ist Parken deshalb unzulässig, kurzes Halten bleibt möglich. Zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen halten Sie auch länger.

Pfeile und Zusatzzeichen

Weiße Pfeile im Schild können Anfang und Ende der Verbotsstrecke zeigen. Ein Pfeil zur Fahrbahn zeigt den Anfang, ein Pfeil von der Fahrbahn weg das Ende. Zusatzzeichen können das Verbot auch auf den Seitenstreifen erstrecken oder nur dort anordnen.

Ein mobiles, vorübergehend aufgestelltes Zeichen 283 oder 286 hebt Parken-erlaubt-Schilder auf. Lesen Sie deshalb das aktuelle Schild an der Stelle, an der Sie halten.

Offizielle Quellen

StVO § 12 Halten und Parken öffnen →

StVO Anlage 2 Vorschriftzeichen öffnen →

Weiterlesen

Halteverbot öffnen →

Parkverbot vs. Halteverbot öffnen →

Verkehrszeichen 283 und 286 öffnen →

Geltungsbereich der Schilder öffnen →