AmtsGuide

Solaranlage mit Speicher: Welche Regeln gelten

Stand:

Kurzantwort

Eine Dach-Solaranlage mit Speicher ist kein Steckersolargerät, Sie melden sie beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Einen ortsfesten Speicher tragen Sie dort zusätzlich als eigene Einheit ein.

Anmeldung von Anlage und Speicher

Die Solaranlage registrieren Sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister. Den Netzbetreiber informieren Sie vor der Inbetriebnahme, tragbare Akkus und Powerstationen registrieren Sie nicht.

Was der Speicher an der Vergütung ändert

Der Speicher erhöht den Eigenverbrauch, die EEG-Vergütung für eingespeisten Strom bleibt. Die aktuellen Sätze stehen im Tipp zur Einspeisevergütung 2026, die 800-VA-Sonderregeln für Balkonkraftwerke gelten hier nicht.

Welche Förderung der Bund nennt

Die KfW finanziert Solaranlage und Stromspeicher über das Programm Erneuerbare Energien Standard als Kredit. Einen festen Zuschussbetrag für den Speicher nennt der Bund nicht. Den Antrag stellen Sie vor dem Vorhaben bei Ihrer Hausbank.

Den Überblick finden Sie auf der Themenseite Solaranlage, ausgewählte Anbieter stehen in der Anbieterliste.

Offizielle Quellen

MaStR-Hilfe zur Registrierungspflicht öffnen →

KfW Erneuerbare Energien Standard öffnen →

Weitere Informationen

Einspeisevergütung 2026 öffnen →

Ausgewählte Anbieter zur Solaranlage öffnen →

Solaranlage öffnen →