Solaranlage mit Speicher: Welche Regeln gelten
Kurzantwort
Eine Dach-Solaranlage mit Speicher ist kein Steckersolargerät, Sie melden sie beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Einen ortsfesten Speicher tragen Sie dort zusätzlich als eigene Einheit ein.
EMPFOHLENE ANBIETER
Anmeldung von Anlage und Speicher
Die Solaranlage registrieren Sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister. Den Netzbetreiber informieren Sie vor der Inbetriebnahme, tragbare Akkus und Powerstationen registrieren Sie nicht.
Was der Speicher an der Vergütung ändert
Der Speicher erhöht den Eigenverbrauch, die EEG-Vergütung für eingespeisten Strom bleibt. Die aktuellen Sätze stehen im Tipp zur Einspeisevergütung 2026, die 800-VA-Sonderregeln für Balkonkraftwerke gelten hier nicht.
Welche Förderung der Bund nennt
Die KfW finanziert Solaranlage und Stromspeicher über das Programm Erneuerbare Energien Standard als Kredit. Einen festen Zuschussbetrag für den Speicher nennt der Bund nicht. Den Antrag stellen Sie vor dem Vorhaben bei Ihrer Hausbank.
Den Überblick finden Sie auf der Themenseite Solaranlage, ausgewählte Anbieter stehen in der Anbieterliste.
Offizielle Quellen
MaStR-Hilfe zur Registrierungspflicht öffnen →
KfW Erneuerbare Energien Standard öffnen →
Weitere Informationen
Einspeisevergütung 2026 öffnen →