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Wehrdienst-Modernisierungsgesetz: was sich 2026 ändert

Stand:

Kurzantwort

Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2026. Der Bundestag beschließt das Gesetz am 5. Dezember 2025. Der Bundesrat billigt das Gesetz am 19. Dezember 2025.

Es ist ein einfaches Gesetz und ändert das Grundgesetz nicht. Der Wehrdienst selbst bleibt freiwillig und ist keine Pflicht zum Dienen. Eine verpflichtende Einberufung zum Dienst folgt aus diesem Gesetz nicht.

Was das Gesetz ändert

Die Wehrerfassung wird modernisiert und an das aktuelle Melderecht angepasst. Die Aufgabe der Wehrerfassung wechselt von den Meldebehörden zur Bundeswehrverwaltung. Damit entlastet das Gesetz die Meldebehörden der Länder bei dieser Aufgabe.

Männer müssen im Zuge der Wehrerfassung eine verpflichtende Bereitschaftserklärung abgeben. Für andere Geschlechter bleiben der Fragebogen und die Musterung weiterhin freiwillig. Die Musterung ist Pflicht für Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Die Musterungskapazitäten werden nach Angaben des Verteidigungsministeriums nur schrittweise aufgebaut.

Was das Gesetz nicht tut

Dieses Gesetz enthält keinen Automatismus für eine verpflichtende Einberufung zum Wehrdienst. Eine Bedarfswehrpflicht braucht immer ein neues Gesetz des Deutschen Bundestags. Ein Losverfahren braucht ebenfalls ein neues Gesetz des Deutschen Bundestags.

Die Wehrpflicht bleibt nach wie vor in Artikel 12a des Grundgesetzes stehen. Die verpflichtende Einberufung ist seit dem Jahr 2011 ausgesetzt. Sie lebt im Spannungsfall und im Verteidigungsfall wieder vollständig auf. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt unabhängig von diesem Gesetz bestehen.

Was Sie tun

Sie prüfen zuerst, was das Gesetz ändert und was es nicht ändert. Wer den Fragebogen ausfüllen muss, erklärt der Tipp Wer zur Erfassung und Musterung muss. Weitere Hinweise zum Ablauf finden Sie auf der Themenseite Wehrdienst.

Offizielle Stellen

Neuen Wehrdienst beim Bundesministerium der Verteidigung öffnen →

Wehrpflichtgesetz öffnen →

§ 2 WPflG zur Anwendung öffnen →

§ 15a WPflG zur Bereitschaftserklärung öffnen →

Weiterer Tipp

Wer zur Erfassung und Musterung muss öffnen →

Wehrdienst-Thema

Wehrdienst öffnen →