AmtsGuide

Wärmepumpe Bonn

Wärmepumpe in Bonn auf einen Blick

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 3. Juli 2025 — ein Jahr vor der gesetzlichen Frist — Strategie und Maßnahmenpaket des ersten Bonner Wärmeplans beschlossen. SWB (Stadtwerke Bonn) versorgt die Stadt mit Strom, Gas und Fernwärme.

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Bonn uneingeschränkt.

Förderung in Bonn

PostenWert
KfW 458 (Bundesförderung)aktiv
progres.nrw (Erdwärme)bis 12.000 EUR
KfW-Kredit 261/262aktiv
SWB-Tarifespezielle Tarife für Wärmepumpen

Details zu KfW 458 und dem Kredit 261/262 stehen in der Bundesweiten Grundlage. NRW-Förderung progres.nrw wird bis 30. Juni 2027 gezahlt und von der Bezirksregierung Köln bearbeitet.

Antragsweg und zuständige Stellen

Untere Wasserbehörde der Stadt Bonn

Sitzt im Umweltamt. Genehmigt Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen.

SWB (Stadtwerke Bonn)

Versorger für Strom, Gas und Fernwärme. Berät zu Heizungstausch und Wärmepumpen.

stadtwerke-bonn.de

Bezirksregierung Köln

Antragsstelle für progres.nrw im Raum Bonn.

Status der kommunalen Wärmeplanung

SchrittDatum
Beauftragung Bonn-Netz GmbH und PartnerFebruar 2024
Beschluss durch den Rat3. Juli 2025
Bundesstichtag30. Juni 2026 (ein Jahr im Voraus übererfüllt)

Bonn hat seinen Wärmeplan bereits 2025 beschlossen. Die Stadt arbeitet mit SWB zusammen, um die Wärmewende umzusetzen.

Lokale Besonderheiten

Bonn verfügt über ein Fernwärmenetz und arbeitet an dessen Ausbau. Viele Stadtteile benötigen aber dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen. Die untere Wasserbehörde prüft Erdwärmesonden, Wasserschutzgebiete spielen eine Rolle in einigen Bereichen.

Häufige Fragen

Welche Förderung greift in Bonn für meine Wärmepumpe?

Vor allem die Bundesförderung KfW 458 und optional progres.nrw für Erdwärme (bis 12.000 EUR).

Wer genehmigt eine Erdwärmesonde in Bonn?

Die untere Wasserbehörde im Umweltamt genehmigt Bohrungen. Beachten Sie Wasserschutzgebiete in einigen Stadtteilen.

Hat Bonn einen Wärmeplan?

Ja, der Rat hat den ersten Bonner Wärmeplan bereits am 3. Juli 2025 beschlossen — ein Jahr vor der gesetzlichen Frist.