Wärmepumpe Gelsenkirchen
Wärmepumpe in Gelsenkirchen auf einen Blick
Gelsenkirchen konnte den Bundesstichtag 30. Juni 2026 nicht ganz einhalten: Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung liegt vom 6. Juli bis 5. August 2026 öffentlich aus, der Ratsbeschluss steht noch aus. Gelsenwasser und elevion versorgen die Stadt mit Strom, Gas und Fernwärme.
Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Gelsenkirchen uneingeschränkt.
EMPFOHLENE ANBIETER
Förderung in Gelsenkirchen
| Posten | Wert |
|---|---|
| KfW 458 (Bundesförderung) | aktiv |
| progres.nrw (Erdwärme) | bis 12.000 EUR |
| KfW-Kredit 261/262 | aktiv |
Details zu KfW 458 und dem Kredit 261/262 stehen in der Bundesweiten Grundlage. progres.nrw läuft bis 30. Juni 2027.
Antragsweg und zuständige Stellen
Untere Wasserbehörde der Stadt Gelsenkirchen
Sitzt im Umweltamt. Genehmigt Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen.
Gelsenwasser und elevion
Versorger für Strom, Gas und Fernwärme. Beraten zu Heizungstausch und Wärmepumpen.
Bezirksregierung Arnsberg
Antragsstelle für progres.nrw im Raum Gelsenkirchen.
Status der kommunalen Wärmeplanung
| Schritt | Datum |
|---|---|
| Bundesstichtag | 30. Juni 2026 |
| Öffentliche Auslegung des Entwurfs | 6. Juli bis 5. August 2026 |
| Ratsbeschluss | noch ausstehend |
Gelsenkirchen erarbeitet seinen Wärmeplan gemeinsam mit Bottrop im Rahmen des Wärmeplans Emscher-Lippe. Stellungnahmen zur Auslegung können bis 5. August 2026 eingereicht werden.
Lokale Besonderheiten
Gelsenkirchen verfügt über ein Fernwärmenetz, das ausgebaut werden soll. Viele Stadtgebiete benötigen dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen. Die untere Wasserbehörde prüft Erdwärmesonden.
Häufige Fragen
Welche Förderung greift in Gelsenkirchen für meine Wärmepumpe?
Vor allem die Bundesförderung KfW 458 und progres.nrw (bis 12.000 EUR für Erdwärme).
Wer genehmigt eine Erdwärmesonde in Gelsenkirchen?
Die untere Wasserbehörde genehmigt Sonden. Mindestabstände entfallen seit 2024.
Hat Gelsenkirchen einen Wärmeplan?
Der Entwurf liegt vom 6. Juli bis 5. August 2026 öffentlich aus; der Ratsbeschluss steht noch aus, nach dem Bundesstichtag 30. Juni 2026.