Bremen
Halteverbot
Kompletter Ratgeber zu Halteverbot in Bremen: Antrag stellen, Kosten, Schilder aufstellen und Umzug.
Wichtige Fakten
- Behörde
- Amt für Straßen und Verkehr (ASV), Amt für Straßen und Verkehr Bremen
- Adresse
- Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
- Telefon
- 0421 361-89780
- office@asv.bremen.de
- Gebühren
- 30–70 EUR
- Bearbeitungszeit
- Letzte Aktualisierung
Ratgeber-Kapitel
Kosten
Die Gebühren für ein Halteverbot in Bremen liegen meist zwischen 30 EUR und 70 EUR. Die genaue Höhe hängt von der Länge der Halteverbotszone ab. Auch die Anzahl der Schilder beeinflusst den Preis erheblich. Bei komplexeren Fällen können die Gebühren höher ausfallen.
Weiterlesen →Schild aufstellen
Die Schilder müssen spätestens 3 Tage vor Beginn des Halteverbots stehen. Das entspricht genau 72 Stunden vor dem gewünschten Zeitpunkt. Empfohlen wird, die Schilder bereits 4 Tage vorher aufzustellen.
Weiterlesen →Umzug
Ein Halteverbot für Ihren Umzug in Bremen sichert Ihnen den Parkplatz direkt vor der Tür. Das spart Zeit und Kraft, besonders bei viel Hausrat, schwerem Mobiliar oder mehreren Stockwerken ohne Aufzug. Planen Sie mindestens 3 Wochen Vorlauf ein: 14 Tage für den Antrag bei der Polizei Bremen plus 3-4 Tage für die Schilder. Die Amtsgebühr liegt zwischen 30 und 70 EUR. Bedenken Sie dabei, alte und neue Wohnung brauchen je ein eigenes Halteverbot.
Weiterlesen →Beantragen
Halteverbot beantragen Sie in Bremen bei der zuständigen Polizei-Dienststelle. Planen Sie mindestens 14 Tage für die Bearbeitungszeit ein. Nach der Bewilligung mieten Sie Schilder und stellen sie mindestens 72 Stunden vor dem Termin auf.
Weiterlesen →Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Halteverbot-Antrags in Bremen?
Die Bearbeitung dauert mindestens 14 Tage. Stellen Sie Ihren Antrag daher mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin beim Amt für Straßen und Verkehr ein.
Was kostet ein Halteverbot in Bremen?
Die Amtsgebühr liegt zwischen 30 EUR und 70 EUR, abhängig von der Zonenlänge. Zusätzlich kommen 150-250 EUR für die Schildermiete und Aufstellung dazu.
Wann müssen die Halteverbot-Schilder aufgestellt werden?
Die Schilder müssen spätestens 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn des Halteverbots stehen. Empfohlen wird eine Aufstellung 4 Tage vorher.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, Bremen bietet ein Online-Formular an. Alternativ können Sie den Antrag per E-Mail an office@asv.bremen.de oder als PDF-Formular einreichen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular, eine Skizze der Zone mit Adresse und Länge, Datum und Uhrzeit des Umzugs sowie Ihre Kontaktdaten.