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Bremen

Halteverbot Beantragen

Alles zum Antrag stellen, Fristen und wichtigen Hinweisen im Überblick.

Stand:

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Zuständige Behörde

Name
Amt für Straßen und Verkehr (ASV)
Abteilung
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Adresse
Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
Telefon
0421 361-89780

Halteverbot beantragen Sie in Bremen bei der zuständigen Polizei-Dienststelle. Planen Sie mindestens 14 Tage für die Bearbeitungszeit ein. Nach der Bewilligung mieten Sie Schilder und stellen sie mindestens 72 Stunden vor dem Termin auf.

Warum ein Halteverbot

Sie planen einen Umzug, ein Straßenfest oder eine Baustelle am Haus? Dann beantragen Sie ein Halteverbot. Es schützt Sie vor Bußgeldern, schafft Ihnen Platz und spart Ihnen Zeit.

So reichen Sie den Antrag ein

Sie können den Antrag für ein Halteverbot in Bremen selbst stellen oder einen Dienstleister beauftragen. Für einen Eigenantrag wenden Sie sich an:

Polizei Bremen, Direktion Verkehrspolizei (E 30 / Führungsgruppe)
Niedersachsendamm 67–69
28201 Bremen

Das PDF-Antragsformular können Sie herunterladen, ausfüllen und einreichen – postalisch oder per Mail. Die Mailadresse der zuständigen Dienststelle finden Sie auf Seite 2 des Antragsformulars.

Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular, eine Skizze der Zone und Ihre Kontaktdaten. Fügen Sie gegebenenfalls einen Nachweis der Notwendigkeit (z. B. den Umzugstermin) bei.

Bearbeitungszeit und Vorlauf

Stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin. Diese Zeit braucht das Amt für die Bearbeitung Ihres Antrags. Eilanträge sind nicht möglich, planen Sie daher rechtzeitig. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Wichtige Hinweise

Der Antrag ist nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt müssen Sie sich um die Schildermiete kümmern. Das verursacht zusätzliche Kosten. Oft ist es weniger Aufwand und geht schneller einen Dienstleister zu beauftragen. Dieser kümmert sich bei Bedarf um Antrag, Aufstellung und Abbau der Schilder. Er trägt auch die Haftung für die Halteverbotszone.

Mehr erfahren Sie in unserem Kosten-Ratgeber und Schilder-Ratgeber.

Der Antrag Schritt für Schritt

So läuft der Antrag für ein Halteverbot ab:

  • Entscheiden, ob Sie den Antrag selbst stellen oder einen Dienstleister beauftragen
  • Antragsformular mit Adresse, Zeitraum, Zonenlänge und Skizze ausfüllen
  • Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Umzug als PDF einreichen
  • Auf die Genehmigung warten und verkehrsrechtliche Anordnung aufbewahren
  • Schilderverleih kontaktieren und Schilder mieten
  • Schilder spätestens 3 Tage vor Beginn aufstellen und Aufstellprotokoll anfertigen
  • Am Umzugstag die Halteverbotszone nutzen
  • Nach dem Umzug Schilder abbauen

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen nur die Polizei Bremen oder das Amt für Straßen und Verkehr.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Dienstleister?

Sie können den Antrag selbst stellen oder einen Dienstleister beauftragen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzugstermin. Eilanträge sind nicht möglich.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular und eine Skizze der Zone. Fügen Sie Ihre Kontaktdaten und gegebenenfalls einen Nachweis der Notwendigkeit bei.