Halteverbot Bremen
Alles über Halteverbot in Bremen - Kosten, Antrag, Dauer und Schilder
Wichtige Fakten
- Behörde
- Amt für Straßen und Verkehr (ASV), Amt für Straßen und Verkehr Bremen
- Adresse
- Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
- Telefon
- 0421 361-89780
- office@asv.bremen.de
- Gebühren
- 30–70 EUR
- Bearbeitungszeit
- Letzte Aktualisierung
- · Automatisch erhoben
Zuständige Behörde
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde für Halteverbot-Genehmigungen in Bremen. Sie finden das ASV am Herdentorsteinweg 49/50 in 28195 Bremen und können es unter 0421 361-89780 erreichen. Die Öffnungszeiten des Amtes sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr für persönliche Vorsprachen. Für E-Mail-Anfragen nutzen Sie die Adresse office@asv.bremen.de oder besuchen Sie die Website unter https://www.asv.bremen.de.
Darüber hinaus ist das Ordnungsamt Bremen in der Pfalzburgerstraße 69a für die Verkehrsüberwachung und das Abschleppen zuständig. Bei Falschparkern in Ihrer Halteverbotszone kontaktieren Sie das Ordnungsamt unter 0421 361-88624 oder bussgeldstelle@ordnungsamt.bremen.de.
Kosten und Gebühren
Die Amtsgebühr für eine Halteverbot-Genehmigung in Bremen liegt zwischen 30 EUR und 70 EUR. Die Höhe der Gebühr hängt von der Länge der Halteverbotszone und der Anzahl der benötigten Schilder ab. Für einen einfachen Umzug mit kurzer Strecke zahlen Sie etwa 30 bis 50 EUR Amtsgebühr. Bei größeren Umzügen mit längerer Zone können die Gebühren zwischen 50 und 70 EUR liegen.
Zusätzlich zur Amtsgebühr entstehen weitere Kosten für die Verkehrsschilder. Die Verkehrsschilder müssen Sie separat bei einem Dienstleister organisieren und kosten zusätzlich etwa 150 bis 250 EUR. Rechnen Sie daher mit Gesamtkosten zwischen 180 und 320 EUR für Genehmigung und Schilder zusammen.
Bearbeitungszeit und Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzugstermin bei der Behörde ein. Eine frühzeitige Antragstellung gibt Ihnen ausreichend Zeit für eventuelle Rückfragen oder Änderungen durch das ASV. Express-Bearbeitungen sind in Bremen nicht verfügbar, planen Sie daher immer den vollen Vorlauf ein. Beginnen Sie mit der Antragstellung bereits bei der ersten Umzugsplanung, um Zeitdruck zu vermeiden.
Nach der Genehmigung erhalten Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung, die Sie während des Umzugs bereithalten müssen. Die rechtliche Grundlage für temporäre Halteverbote bildet § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung.
Schilder aufstellen
Die Halteverbot-Schilder müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. Empfohlen wird, die Schilder bereits 4 Tage vor dem Umzugstermin aufzustellen, um sicher zu gehen. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt und Ort der Schilderaufstellung in einem Aufstellprotokoll für eventuelle Nachweise. Nach dem Umzug müssen Sie die Schilder zeitnah abbauen oder an den Dienstleister zurückgeben.
Bei der Planung der Zonenlänge sollten Sie die Fahrzeuggröße berücksichtigen. Für einen 7,5-Tonnen-Lkw planen Sie eine Halteverbotszone von etwa 15 Metern Länge ein. Bei einem Sprinter oder kleineren Transporter reichen meist etwa 10 Meter Zonenlänge aus.
Antrag stellen
In Bremen können Sie den Halteverbot-Antrag online, per E-Mail oder als PDF-Formular einreichen. Das Online-Formular finden Sie unter https://am.bremen.de/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/HB/Assistants-Dialoge/cog_containergestellung/cog_containergestellung/dialog. Alternativ senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag per E-Mail direkt an office@asv.bremen.de. Das PDF-Antragsformular können Sie unter https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/umzug-antragsformular-168319 herunterladen und ausfüllen.
Für den Antrag benötigen Sie eine Skizze der Zone, Datum und Uhrzeit des Umzugs sowie Ihre Kontaktdaten. Wenn ein Dritter den Antrag für Sie stellt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Selbst beantragen oder Dienstleister
Sie können den Antrag selbst stellen und die Schilder eigenständig organisieren, um Kosten zu sparen. Beim Eigenantrag füllen Sie das Formular aus, reichen es online ein und kümmern sich um Schildermiete und Aufstellung. Alternativ beauftragen Sie einen Dienstleister, der den kompletten Prozess von Antrag bis Schilderabbau übernimmt. Ein Dienstleister spart Ihnen Zeit und Aufwand, da er Antrag, Schildermiete und Dokumentation komplett abwickelt.
Die Kostenunterschiede zwischen beiden Optionen sind erheblich. Selbst beantragen kostet nur 30 bis 70 EUR Amtsgebühr plus Schildermiete, ein Dienstleister etwa 150 bis 250 EUR gesamt. Wählen Sie den Eigenantrag bei einfachen Umzügen und den Dienstleister bei komplexeren Projekten oder Zeitdruck.
Kontakt und weitere Informationen
Das Amt für Straßen und Verkehr Bremen erreichen Sie telefonisch unter 0421 361-89780 oder per E-Mail unter office@asv.bremen.de. Für persönliche Vorsprachen besuchen Sie das ASV am Herdentorsteinweg 49/50 in 28195 Bremen. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr für alle Anliegen rund um Halteverbote. Bei Problemen mit Falschparkern kontaktieren Sie das Ordnungsamt Bremen unter 0421 361-88624.
Weitere Informationen und aktuelle Formulare finden Sie auf der Website https://www.asv.bremen.de. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt nur das Amt für Straßen und Verkehr Bremen.
Ratgeber-Kapitel
Kosten
Alle Kosten für ein Halteverbot in Bremen im Überblick. Die Gebühren für ein Halteverbot liegen zwischen 30 EUR und 70 EUR. Sie zahlen die Gebühr nach der Genehmigung des Antrags.
Weiterlesen →Schild aufstellen
Halteverbotsschilder in Bremen richtig aufstellen. Die Schilder müssen spätestens 3 Tage vor Beginn des Halteverbots stehen. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt und Ort der Schilderaufstellung.
Weiterlesen →Umzug
Halteverbot für Ihren Umzug in Bremen. Sie können den Antrag für Ihren Umzug selbst stellen. Alternativ können Sie einen Dienstleister beauftragen.
Weiterlesen →Beantragen
Erfahren Sie, wie Sie ein Halteverbot in Bremen beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen oder einen Dienstleister beauftragen.
Weiterlesen →Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Halteverbot-Antrags in Bremen?
Die Bearbeitung dauert mindestens 14 Tage. Stellen Sie Ihren Antrag daher mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin beim Amt für Straßen und Verkehr ein.
Was kostet ein Halteverbot in Bremen?
Die Amtsgebühr liegt zwischen 30 EUR und 70 EUR, abhängig von der Zonenlänge. Zusätzlich kommen 150-250 EUR für die Schildermiete und Aufstellung dazu.
Wann müssen die Halteverbot-Schilder aufgestellt werden?
Die Schilder müssen spätestens 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn des Halteverbots stehen. Empfohlen wird eine Aufstellung 4 Tage vorher.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, Bremen bietet ein Online-Formular an. Alternativ können Sie den Antrag per E-Mail an office@asv.bremen.de oder als PDF-Formular einreichen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular, eine Skizze der Zone mit Adresse und Länge, Datum und Uhrzeit des Umzugs sowie Ihre Kontaktdaten.