Halteverbot in Bremen beantragen
Halteverbot in Bremen beantragen
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständigkeit
Für ein temporäres Halteverbot im Zusammenhang mit einem Wohnungsumzug ist in Bremen die Polizei Bremen zuständig. Sie bearbeitet die Verkehrsanordnung zur Aufstellung der Haltverbotszeichen und die gegebenenfalls erforderliche Ausnahmegenehmigung zum Parken im temporären Halteverbot.
Ausgenommen sind Umzüge in Fußgängerzonen. Dafür gelten besondere Zuständigkeiten und Verfahren.
Das Amt für Straßen und Verkehr ist für andere straßenverkehrsrechtliche Verfahren zuständig, aber nicht die erste Anlaufstelle für die Ausnahmegenehmigung eines Wohnungsumzugs.
Antrag und Formulare
Die aktuellen Informationen und Formulare findest du auf den offiziellen Seiten:
- Service Bremen – Ausnahmegenehmigung für Umzüge beantragen
- Polizei Bremen – Formulare und Anträge
- Umzug-Antragsformular im Transparenzportal Bremen
Das vollständig ausgefüllte Formular wird an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeitung der Polizei Bremen gesendet. Welches Postfach zuständig ist, ergibt sich aus den Angaben der Polizei Bremen beziehungsweise aus dem Formular.
Angaben für den Antrag
Die erforderlichen Angaben ergeben sich aus dem Bremer Umzugsformular. Für eine vollständige Bearbeitung solltest du insbesondere Folgendes angeben:
Antragsteller
- Vorname und Nachname oder Firmenname
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Umzug
- Datum des Umzugs
- Beginn und Ende des benötigten Zeitraums
- genaue Adresse des Auszugsorts
- genaue Adresse des Einzugsorts, falls dort ebenfalls eine Halteverbotszone benötigt wird
- kurze Begründung, falls die zuständige Stelle einen Nachweis verlangt
Gewünschte Halteverbotszone
- Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt
- Straßenseite
- Anfang und Ende der Zone
- benötigte Länge der Zone oder ungefähre Anzahl der Stellplätze
Skizze oder Lageplan
Füge eine Skizze oder einen Lageplan bei. Daraus sollten die genaue Lage, die Straßenseite und die benötigte Länge der Halteverbotszone eindeutig hervorgehen.
Fahrzeugangaben
Falls dies für die Beurteilung der benötigten Fläche erforderlich ist:
- Fahrzeugart
- Fahrzeuglänge
- gegebenenfalls weitere Abmessungen
Sondernutzung
Wenn zusätzlich öffentlicher Straßenraum für einen Container, ein Baugerüst, eine Baustelleneinrichtung oder andere Gegenstände genutzt werden soll, ist dafür ein separates Sondernutzungsverfahren erforderlich.
Das Halteverbot allein erlaubt diese zusätzliche Nutzung nicht automatisch.
Service Bremen – Antrag auf Sondernutzung für Container und Ähnliches
Für die Sondernutzung können zusätzliche Unterlagen und Gebühren erforderlich sein.
Bearbeitungszeit und Fristen
- Den Antrag solltest du mindestens zwei Wochen vor dem Umzug einreichen.
- Bei fehlenden Unterlagen oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Bearbeitung länger dauern.
- Die Haltverbotsschilder müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. Empfehlenswert ist die Aufstellung bereits vier Tage vorher.
Beschilderung
Die Schilder kannst du selbst beschaffen und aufstellen, mieten oder durch einen privaten Dienstleister aufstellen lassen.
Dokumentiere die Aufstellung mit Fotos sowie Datum und Uhrzeit. Nach Ablauf des genehmigten Zeitraums müssen die Schilder entfernt werden.
Ablauf
- Prüfen, ob das Umzugsfahrzeug am Umzugsort regulär abgestellt werden kann.
- Das offizielle Bremer Formular ausfüllen und die erforderlichen Angaben sowie gegebenenfalls eine Skizze beifügen.
- Den Antrag an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeitung der Polizei Bremen senden.
- Die Verkehrsanordnung und gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung abwarten.
- Die Haltverbotsschilder rechtzeitig aufstellen und die Aufstellung dokumentieren.
- Den Umzug innerhalb des genehmigten Zeitraums durchführen.
- Die Schilder nach Ablauf der Genehmigung entfernen.
Sonn- und Feiertage
Wohnungsumzüge sind in Bremen an Sonn- und bremischen Feiertagen grundsätzlich verboten. Für Umzüge in Fußgängerzonen gelten besondere Regelungen.
Gebühren
Die verbindliche behördliche Gebühr wird von der zuständigen Stelle festgesetzt und ergibt sich aus dem Gebührenbescheid.
Als unverbindlicher Richtwert werden in den vorliegenden Bremer Informationen etwa 30–70 € genannt. Die tatsächliche Gebühr kann abhängig vom Umfang der Genehmigung abweichen.
Kosten für Miete, Aufstellung und Abholung der Schilder durch einen privaten Dienstleister fallen zusätzlich an.