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Halteverbot in Bremen beantragen

Stand:

Halteverbot in Bremen beantragen

Zuständigkeit

Für ein temporäres Halteverbot im Zusammenhang mit einem Wohnungsumzug ist in Bremen die Polizei Bremen zuständig. Sie bearbeitet die Verkehrsanordnung zur Aufstellung der Haltverbotszeichen und die gegebenenfalls erforderliche Ausnahmegenehmigung zum Parken im temporären Halteverbot.

Ausgenommen sind Umzüge in Fußgängerzonen. Dafür gelten besondere Zuständigkeiten und Verfahren.

Das Amt für Straßen und Verkehr ist für andere straßenverkehrsrechtliche Verfahren zuständig, aber nicht die erste Anlaufstelle für die Ausnahmegenehmigung eines Wohnungsumzugs.

Antrag und Formulare

Die aktuellen Informationen und Formulare findest du auf den offiziellen Seiten:

Das vollständig ausgefüllte Formular wird an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeitung der Polizei Bremen gesendet. Welches Postfach zuständig ist, ergibt sich aus den Angaben der Polizei Bremen beziehungsweise aus dem Formular.

Angaben für den Antrag

Die erforderlichen Angaben ergeben sich aus dem Bremer Umzugsformular. Für eine vollständige Bearbeitung solltest du insbesondere Folgendes angeben:

Antragsteller

  • Vorname und Nachname oder Firmenname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Umzug

  • Datum des Umzugs
  • Beginn und Ende des benötigten Zeitraums
  • genaue Adresse des Auszugsorts
  • genaue Adresse des Einzugsorts, falls dort ebenfalls eine Halteverbotszone benötigt wird
  • kurze Begründung, falls die zuständige Stelle einen Nachweis verlangt

Gewünschte Halteverbotszone

  • Straße und Hausnummer
  • betroffener Straßenabschnitt
  • Straßenseite
  • Anfang und Ende der Zone
  • benötigte Länge der Zone oder ungefähre Anzahl der Stellplätze

Skizze oder Lageplan

Füge eine Skizze oder einen Lageplan bei. Daraus sollten die genaue Lage, die Straßenseite und die benötigte Länge der Halteverbotszone eindeutig hervorgehen.

Fahrzeugangaben

Falls dies für die Beurteilung der benötigten Fläche erforderlich ist:

  • Fahrzeugart
  • Fahrzeuglänge
  • gegebenenfalls weitere Abmessungen

Sondernutzung

Wenn zusätzlich öffentlicher Straßenraum für einen Container, ein Baugerüst, eine Baustelleneinrichtung oder andere Gegenstände genutzt werden soll, ist dafür ein separates Sondernutzungsverfahren erforderlich.

Das Halteverbot allein erlaubt diese zusätzliche Nutzung nicht automatisch.

Service Bremen – Antrag auf Sondernutzung für Container und Ähnliches

Für die Sondernutzung können zusätzliche Unterlagen und Gebühren erforderlich sein.

Bearbeitungszeit und Fristen

  • Den Antrag solltest du mindestens zwei Wochen vor dem Umzug einreichen.
  • Bei fehlenden Unterlagen oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Bearbeitung länger dauern.
  • Die Haltverbotsschilder müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. Empfehlenswert ist die Aufstellung bereits vier Tage vorher.

Beschilderung

Die Schilder kannst du selbst beschaffen und aufstellen, mieten oder durch einen privaten Dienstleister aufstellen lassen.

Dokumentiere die Aufstellung mit Fotos sowie Datum und Uhrzeit. Nach Ablauf des genehmigten Zeitraums müssen die Schilder entfernt werden.

Ablauf

  1. Prüfen, ob das Umzugsfahrzeug am Umzugsort regulär abgestellt werden kann.
  2. Das offizielle Bremer Formular ausfüllen und die erforderlichen Angaben sowie gegebenenfalls eine Skizze beifügen.
  3. Den Antrag an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeitung der Polizei Bremen senden.
  4. Die Verkehrsanordnung und gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung abwarten.
  5. Die Haltverbotsschilder rechtzeitig aufstellen und die Aufstellung dokumentieren.
  6. Den Umzug innerhalb des genehmigten Zeitraums durchführen.
  7. Die Schilder nach Ablauf der Genehmigung entfernen.

Sonn- und Feiertage

Wohnungsumzüge sind in Bremen an Sonn- und bremischen Feiertagen grundsätzlich verboten. Für Umzüge in Fußgängerzonen gelten besondere Regelungen.

Gebühren

Die verbindliche behördliche Gebühr wird von der zuständigen Stelle festgesetzt und ergibt sich aus dem Gebührenbescheid.

Als unverbindlicher Richtwert werden in den vorliegenden Bremer Informationen etwa 30–70 € genannt. Die tatsächliche Gebühr kann abhängig vom Umfang der Genehmigung abweichen.

Kosten für Miete, Aufstellung und Abholung der Schilder durch einen privaten Dienstleister fallen zusätzlich an.