Halteverbot in Düsseldorf beantragen
Halteverbot in Düsseldorf beantragen
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Stelle
Amt für Verkehrsmanagement – Abteilung 66/5.2, Ausnahmegenehmigungen
Auf’m Hennekamp 45
40225 Düsseldorf
- Telefon: 0211 8923602
- Fax: 0211 8929614
- E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Servicezeiten
- Montag: 7:30–15:00 Uhr
- Dienstag bis Freitag: 7:30–13:00 Uhr
Antragstellung
Für ein Halteverbot bei einem Wohnungsumzug benötigst du eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum.
Der Antrag kann per E-Mail, per Post oder persönlich eingereicht werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Verwende das entsprechende Formular der Stadt Düsseldorf. Die aktuellen Informationen und Formulare findest du hier:
- Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten
- Service des Amts für Verkehrsmanagement
Sende den Antrag per E-Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de oder reiche ihn postalisch beziehungsweise persönlich beim Amt für Verkehrsmanagement ein.
ANBIETER
Angaben für den Antrag
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name der antragstellenden Person
- Anschrift mit Straße und Hausnummer
- Aufstellort
- örtlicher Geltungsbereich des Halteverbots:
- Fahrbahn oder
- Seitenstreifen
- Wochentag
- Beginn und Ende mit Uhrzeit
Beispiel: Montag, 7:00–17:00 Uhr.
Vorlaufzeit und Gebühren
- Bei einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen beträgt die Verwaltungsgebühr 35,00 €.
- Bei einer Vorlaufzeit von 2 bis 13 Tagen beträgt die Express-Gebühr 70,00 €.
- Eine Antragstellung mit weniger als zwei Behördentagen Vorlauf ist nicht möglich.
Beschilderung
Die genehmigten Halteverbotsschilder müssen mindestens drei volle Tage beziehungsweise 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden.
Die Stadt Düsseldorf stellt die Schilder nicht selbst auf. Du kannst sie bei einer Umzugsspedition oder einem Baustellen-Service-Unternehmen mieten oder aufstellen lassen.
Dokumentiere die Aufstellung mit Fotos sowie Datum und Uhrzeit. Nach Ablauf des genehmigten Zeitraums müssen die Schilder entfernt werden.
Weitere Genehmigungen
Für folgende Fälle können zusätzliche oder andere Genehmigungen erforderlich sein:
- Parken auf dem Gehweg
- Befahren einer Fußgängerzone außerhalb der erlaubten Lieferzeiten
- sonstige Nutzungen des öffentlichen Straßenraums
- Container, Gerüste oder andere Gegenstände im Straßenraum
Weitere Informationen:
Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum
Wenn die Zone trotzdem belegt ist
Fahrzeuge dürfen nicht selbst entfernt oder blockiert werden. Halte die Genehmigung und den Nachweis über die ordnungsgemäße Beschilderung bereit und wende dich an das Ordnungsamt oder die Polizei.
Unklare Angaben
Wenn die Angaben zum Aufstellort oder zum örtlichen Geltungsbereich unklar sind, kann ein Ortstermin erforderlich werden.
Zusätzliche Kosten
Die Kosten für Miete, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder durch einen privaten Dienstleister fallen zusätzlich zur Verwaltungsgebühr an.