Halteverbot Dortmund
Alles über Halteverbot in Dortmund - Kosten, Antrag, Dauer und Schilder
Wichtige Fakten
- Behörde
- Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde
- Adresse
- Königswall 14, 44137 Dortmund
- Gebühren
- 30–40 EUR
- Bearbeitungszeit
- Letzte Aktualisierung
- · Automatisch erhoben
Zuständige Behörde
Das Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde in Dortmund ist für die Erteilung von Halteverbotsanordnungen zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für temporäre Haltverbotszonen in Dortmund. Sie erreichen die Behörde am Königswall 14 in Dortmund oder telefonisch unter der Nummer 0231 50-22319. Für Fragen zu Ihrem Antrag können Sie auch eine E-Mail an ausnahmenundparkausweise@stadtdo.de senden.
Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Dortmund. Als Teil der Stadtverwaltung Dortmund bearbeitet das Tiefbauamt alle verkehrsrechtlichen Anordnungen nach geltendem Recht.
Kosten und Gebühren
Die Gebühr für eine Halteverbotszone in Dortmund beträgt 30,00 EUR für einen Tag. Wenn Sie die Halteverbotszone für mehrere Tage benötigen, zahlen Sie eine Gebühr von 40,00 EUR. Die Behördengebühr liegt damit zwischen 30,00 EUR und 40,00 EUR, je nach Dauer der Zone. Diese Gebühren zahlen Sie direkt an die Stadt Dortmund für die verkehrsrechtliche Anordnung.
Zusätzlich zur Behördengebühr kommen noch die Kosten für Schilder und Aufstellung durch den Dienstleister hinzu. Planen Sie daher für Ihr Halteverbot in Dortmund Gesamtkosten von deutlich mehr als 40,00 EUR ein.
Bearbeitungszeit und Vorlauf
Ihren Antrag auf eine Halteverbotszone müssen Sie mindestens 20 Werktage vor dem gewünschten Zeitraum einreichen. Diese Vorlaufzeit von 20 Werktagen entspricht etwa vier Wochen bei einer normalen Arbeitswoche. Planen Sie Ihren Umzug in Dortmund daher frühzeitig und reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein. Eine Express-Bearbeitung oder Eilverfahren ist in Dortmund für Halteverbotsanträge nicht verfügbar.
Geben Sie sich lieber etwas mehr als die mindestens erforderlichen 20 Werktage Vorlauf. So haben Sie einen Puffer für eventuelle Rückfragen der Behörde oder Änderungen am Antrag.
Schilder aufstellen
Die Halteverbotsschilder müssen mindestens 3 volle Tage vor dem gewählten Zeitraum aufgestellt werden. Beim Aufstellen der Schilder müssen Sie unbedingt ein Aufstellprotokoll als Beweis führen. Bei Falschparkern müssen Sie das Aufstellprotokoll als Beweis bei der Behörde vorlegen können. Wenn Ihr Umzug am Samstag stattfindet, müssen die Schilder spätestens am Dienstag davor stehen.
Ohne ordnungsgemäß aufgestellte Schilder und Protokoll können Falschparker nicht abgeschleppt werden. Das Aufstellen der Schilder übernimmt normalerweise der beauftragte Dienstleister für Sie.
Antragstellung
Die Antragstellung kann ausschließlich durch eine Umzugsfirma, einen Dienstleister oder einen Verkehrsabsicherer erfolgen. Privatpersonen können den Antrag in Dortmund nicht direkt stellen und müssen einen Dienstleister beauftragen. Der bevorzugte Weg ist die Online-Antragstellung über das Rathaus-Portal der Stadt Dortmund. Alternativ können Sie auch den PDF-Antrag herunterladen und ausgefüllt an die Behörde senden.
Für den Antrag benötigen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und die Beauftragung des Kunden. Lassen Sie sich von Ihrem Umzugsunternehmen oder Dienstleister bei der Antragstellung helfen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für Halteverbotsanordnungen in Dortmund ist der Paragraph 45 Absatz 6 der StVO. Sie erhalten eine verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer Haltverbotszone als offizielles Dokument. Nur mit dieser genehmigten Anordnung haben die aufgestellten Halteverbotsschilder rechtliche Wirkung. Alle Angaben in diesem Ratgeber sind ohne Gewähr und verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.
Bei Verstößen gegen das genehmigte Halteverbot können Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden. Halten Sie sich genau an die Vorgaben der Anordnung, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Selbst machen oder Dienstleister beauftragen
Privatpersonen können den Antrag für ein Halteverbot in Dortmund nicht selbst stellen. Die Antragstellung ist nur über Umzugsfirmen, Dienstleister oder Verkehrsabsicherer möglich. Schilder selbst ohne Genehmigung aufzustellen hat keine Rechtswirkung und ist sogar illegal. Beauftragen Sie daher von Anfang an einen professionellen Dienstleister für Ihr Halteverbot.
Der Dienstleister übernimmt für Sie die Antragstellung, das Aufstellen der Schilder und alle Formalitäten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Halteverbot in Dortmund rechtlich wirksam und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Ratgeber-Kapitel
Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Halteverbot in Dortmund?
Die Behördengebühr beträgt 30,00 EUR für einen Tag und 40,00 EUR für mehrere Tage. Zusätzlich kommen die Kosten für den Dienstleister hinzu.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Sie müssen den Antrag mindestens 20 Werktage vor dem gewünschten Zeitraum einreichen. Eine Express-Bearbeitung gibt es nicht.
Kann ich als Privatperson selbst einen Antrag stellen?
Nein, in Dortmund können nur Umzugsfirmen, Dienstleister oder Verkehrsabsicherer den Antrag stellen. Privatpersonen müssen einen Dienstleister beauftragen.
Wann müssen die Schilder aufgestellt werden?
Die Halteverbotsschilder müssen mindestens 3 volle Tage vor dem gewählten Zeitraum aufgestellt werden. Dabei muss ein Aufstellprotokoll geführt werden.
Was passiert bei Falschparkern?
Bei Falschparkern kontaktieren Sie das Ordnungsamt oder die Polizei. Sie müssen das Aufstellprotokoll als Beweis vorlegen können.