Halteverbot in Dortmund beantragen
Halteverbot in Dortmund beantragen
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Behörde
Tiefbauamt Dortmund – Straßenverkehrsbehörde
Königswall 1444137 Dortmund
- Telefon: +49 231 50-22319
- Telefon: +49 231 50-26463
- Telefon: +49 231 50-25820
- E-Mail: ausnahmenundparkausweise@stadtdo.de
Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Antragstellung nur über einen Dienstleister
Die verkehrsrechtliche Anordnung für eine temporäre Haltverbotszone kann in Dortmund ausschließlich durch folgende Stellen beantragt werden:
- Umzugsfirma
- gewerblicher Dienstleister
- Verkehrsabsicherer
Als betroffene Privatperson musst du daher ein entsprechendes Unternehmen mit der Antragstellung beauftragen. Dem Antrag kann gegebenenfalls eine Beauftragung durch den Kunden beigefügt werden.
Antrag und Formulare
- Dortmunder Informationsseite zur temporären Haltverbotszone
- PDF-Antragsvordruck für temporäre Haltverbotszonen
- Online-Antrag
Angaben im Antrag
Der Dortmunder Antragsvordruck richtet sich an das antragstellende Unternehmen. Er sollte vollständig ausgefüllt werden und insbesondere folgende Angaben enthalten:
Antragstellendes Unternehmen
- Firmenname
- Anschrift
- Ansprechpartner
- Telefon und E-Mail-Adresse
Kunde oder Auftraggeber
- Name und Kontaktdaten des Kunden
- gegebenenfalls Beauftragung des Kunden
Haltverbotszone
- genaue Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt
- Straßenseite
- Anfang und Ende der Zone
- benötigte Länge der Zone
Zeitraum
- Beginn: Datum und Uhrzeit
- Ende: Datum und Uhrzeit
Die genauen Pflichtfelder ergeben sich aus dem Dortmunder Antragsvordruck.
Fristen
- Der Antrag sollte 20 Werktage vor dem gewünschten Gültigkeitszeitraum bei der Straßenverkehrsbehörde vorliegen.
- Die genehmigte Beschilderung muss drei volle Tage vor dem benötigten Termin aufgestellt werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens:
- 30,00 € für einen Tag
- 40,00 € für mehrere Tage
Kosten für die Antragstellung durch den Dienstleister sowie für Miete, Aufstellung und Abholung der Schilder können zusätzlich anfallen.
Sondernutzung und Baustellen
Für Baustellen, Container, Baugerüste und andere Nutzungen des öffentlichen Straßenraums ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Das Halteverbot allein erlaubt diese zusätzliche Nutzung nicht automatisch.
Fußgängerzonen
Wenn der Umzug eine Fußgängerzone betrifft, kann zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich sein.
Beschilderung
Die Schilder müssen entsprechend der genehmigten Anordnung aufgestellt werden. Ohne verkehrsrechtliche Anordnung entsteht kein amtliches Halteverbot.
Nach Ablauf des genehmigten Zeitraums müssen die Schilder entfernt werden.
Wenn die Zone trotzdem belegt ist
Fahrzeuge dürfen nicht selbst entfernt oder blockiert werden. Halte die Anordnung und den Nachweis über die ordnungsgemäße Aufstellung der Schilder bereit und wende dich an das Ordnungsamt oder die Polizei.
Ablauf
- Einen Umzugsdienstleister, Dienstleister oder Verkehrsabsicherer beauftragen.
- Die erforderlichen Angaben und gegebenenfalls die Beauftragung des Kunden bereitstellen.
- Den vollständigen Dortmunder Antrag mindestens 20 Werktage vor dem gewünschten Zeitraum einreichen lassen.
- Die verkehrsrechtliche Anordnung abwarten.
- Die genehmigten Schilder drei volle Tage vor dem benötigten Termin aufstellen lassen.
- Die Aufstellung dokumentieren.
- Die Haltverbotszone innerhalb des genehmigten Zeitraums nutzen.
- Die Schilder nach Ablauf der Genehmigung entfernen lassen.