Halteverbot in Essen beantragen
Halteverbot in Essen beantragen
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Behörde
Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen
Alfredstraße 16345131 Essen
- Telefon: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 88-66529
- E-Mail: baustellen@amt66.essen.de
Persönliche Beratung oder Antragstellung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Antragstellung
Für die Einrichtung eines Haltverbotsbereichs benötigst du eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Der Antrag kann über das Formular „Umzug“ oder über die Onlinedienstleistung der Stadt Essen gestellt werden.
Offizielle Informationen und Formulare
- Haltverbote für Umzüge – Serviceportal Stadt Essen
- Antrag „Umzug“ – PDF
- Verpflichtungserklärung für private Antragsteller
Der direkte Online-Antrag wird über die offizielle Dienstleistungsseite aufgerufen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Verwende das Formular „Umzug“ oder die Onlinedienstleistung der Stadt Essen.
Verkehrszeichenplan
Für gewerbliche Antragsteller ist grundsätzlich ein Verkehrszeichenplan erforderlich:
- Maßstab: 1:100 bis 1:500
- Einreichung: zweifach
Skizze für Privatpersonen
Privatpersonen können alternativ zum Verkehrszeichenplan eine Skizze einreichen. Die Skizze sollte eindeutig zeigen:
- genaue Lage des Halteverbots
- betroffene Straßenseite
- Anfang und Ende der Zone
- benötigte Länge
Verpflichtungserklärung
Private Antragsteller müssen zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Verkehrssicherungspflicht beifügen.
Angaben im Antrag
Der Antrag sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Umzugsadresse
- Datum des Umzugs
- Beginn und Ende des benötigten Zeitraums
- genaue Lage der Halteverbotszone
- Länge oder benötigte Anzahl der Stellplätze
- gegebenenfalls Angaben zum Umzugsfahrzeug
- gegebenenfalls Angaben zur örtlichen Parksituation
Fristen
- Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
- Wenn Haltverbotsschilder erforderlich sind, musst du zusätzlich eine Aufstellfrist von vier Tagen einplanen.
- Die Schilder mit zeitlichem Zusatzschild müssen mindestens 96 Stunden vor Beginn ihrer Gültigkeit aufgestellt sein.
Für eine sichere Planung solltest du den Antrag möglichst früher einreichen.
Beschilderung
Die Haltverbotsschilder können selbst beschafft und aufgestellt oder durch einen Dienstleister organisiert werden.
Achte darauf, dass:
- die genehmigten Schilder verwendet werden,
- die Beschilderung mindestens 96 Stunden vorher steht,
- die Aufstellung mit Fotos sowie Datum und Uhrzeit dokumentiert wird,
- die Schilder nach Ablauf des genehmigten Zeitraums entfernt werden.
Sondernutzung und Baustellen
Wenn zusätzlich öffentlicher Straßenraum für Container, Gerüste, Baustelleneinrichtungen, Hubwagen, Aufzüge oder andere Gegenstände genutzt werden soll, ist ein separates Sondernutzungsverfahren erforderlich.
Das Haltverbot allein erlaubt diese zusätzliche Nutzung nicht automatisch.
Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen und Baustellenbeschilderung
Für Sondernutzungen gelten eigene Unterlagen, Fristen und Gebühren.
Weitere Ausnahmegenehmigungen
Umzug in einer Fußgängerzone
Für das Befahren einer Fußgängerzone kann eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung erforderlich sein.
Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone
Bestehendes Halt- oder Parkverbot
Wenn der Umzug in einem bestehenden Halt- oder Parkverbotsbereich, an einem Parkscheinautomaten oder auf einem Bewohnerparkplatz stattfindet und keine eigene Haltverbotszone eingerichtet werden muss, kann eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich sein.
Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten
Bearbeitungszeit
Die Antragstellung sollte mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Bei fehlenden Unterlagen oder besonderen örtlichen Bedingungen kann die Bearbeitung länger dauern.
Gebühren
Für die verkehrsrechtliche Anordnung fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Maßnahme. Eine feste allgemeine Gebühr wird auf der offiziellen Dienstleistungsseite nicht genannt.
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
- Miete der Schilder
- Aufstellung und Abholung
- Dienstleister
- weitere Sondernutzungserlaubnisse