Parkplatzabsperrung oder Halteverbotszone für einen Umzug in Stuttgart beantragen
Parkplatzabsperrung oder Halteverbotszone für einen Umzug in Stuttgart beantragen
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Stelle
Verkehrsregelung und -management – Team Baustellen
Eberhardstraße 3570173 Stuttgart
- Telefon: 0711 216-91138
- E-Mail: baustellen@stuttgart.de
Antragstellung
Die Stadt Stuttgart bietet die Online-Antragstellung an. Der Antrag kann außerdem persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Parkplatzabsperrung oder Halteverbotszone für einen Umzug beantragen
Für die Online-Antragstellung ist in der Regel ein persönliches Servicekonto erforderlich.
Angaben für den Antrag
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname
- alte und neue Adresse
- Telefonnummer
- Zweck des Haltverbots: Umzug
- Datum des Umzugs
- Beginn und Ende des Haltverbots
- genaue Straße und Hausnummer
- betroffene Straßenseite
- gewünschter Bereich und benötigte Länge
- Fahrzeugart oder Fahrzeuglänge
- gegebenenfalls eine Skizze der gewünschten Zone
Die Länge der Zone sollte sich an der Länge des Umzugsfahrzeugs orientieren.
Frist
Wegen des hohen Arbeitsaufkommens sollte der Antrag möglichst mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin gestellt werden.
Beschilderung
Die Haltverbotsschilder müssen mindestens drei volle Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.
Die Beschilderung darf nur durch den zuständigen Straßenbaulastträger, den Bauhof, eine Straßenmeisterei oder eine geeignete beauftragte Fachfirma erfolgen. Die Fachfirma muss auf Verlangen die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Ohne ordnungsgemäße und rechtzeitige Beschilderung ist das Haltverbot nicht wirksam.
Dokumentation der aufgestellten Schilder
Bei der Aufstellung müssen die amtlichen Kennzeichen aller Fahrzeuge schriftlich festgehalten werden, die zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß in der Zone stehen.
Zusätzlich solltest du dokumentieren:
- Datum und Uhrzeit der Aufstellung
- genauen Standort der Schilder
- Länge und Lage der Zone
- Fotos der Beschilderung und des Bereichs
Die Genehmigung und die Dokumentation sollten am Umzugstag vorliegen.
Wenn die Zone trotzdem belegt ist
Fahrzeuge dürfen nicht selbst entfernt, blockiert oder beschädigt werden.
Wenn Fahrzeuge trotz wirksamer Beschilderung in der Zone stehen und den Umzug behindern, wende dich an das zuständige Abschleppwesen. Halte dabei folgende Unterlagen bereit:
- verkehrsrechtliche Anordnung
- Dokumentation der bereits abgestellten Fahrzeuge
- Fotos der Beschilderung
Abschleppwesen der Stadt Stuttgart
Wurde die Drei-Tage-Frist nicht eingehalten, können notwendige Abschleppmaßnahmen dem Genehmigungsinhaber zugerechnet werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Genehmigungszeitraum und dem Umfang der Genehmigung. Bei Wohnungsumzügen beträgt sie in der Regel etwa 30 bis 100 €.
Die Kosten für Miete, Aufstellung und Abholung der Schilder durch eine Fachfirma kommen zusätzlich hinzu.
Sonderfälle
Für Container, Bauzäune, Gerüste, Baustellen oder eine sonstige Nutzung des öffentlichen Straßenraums kann eine zusätzliche Sondergenehmigung erforderlich sein.
Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen für Arbeitsstellen und Baustellen
Bei einem bereits bestehenden absoluten Haltverbot oder in einer Fußgängerzone können weitere Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein.
Ablauf
- Prüfen, ob eine Parkplatzabsperrung oder Haltverbotszone erforderlich ist.
- Antrag online oder schriftlich stellen.
- Alte und neue Adresse, Zeitraum, Lage und Länge der Zone angeben.
- Genehmigung abwarten.
- Geeignete Fachfirma mit der Beschilderung beauftragen.
- Schilder mindestens drei volle Tage vor dem Umzug aufstellen lassen.
- Bereits abgestellte Fahrzeuge mit Kennzeichen dokumentieren.
- Beschilderung und Dokumentation am Umzugstag bereithalten.
- Bei blockierter Zone das Abschleppwesen kontaktieren.
- Schilder nach Ablauf des genehmigten Zeitraums entfernen lassen.