Halteverbot Stuttgart
Alles über Halteverbot in Stuttgart - Kosten, Antrag, Dauer und Schilder
Wichtige Fakten
- Behörde
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
- Adresse
- Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
- Telefon
- 0711 216-91138
- baustellen@stuttgart.de
- Gebühren
- 30–600 EUR
- Bearbeitungszeit
- Letzte Aktualisierung
- · Automatisch erhoben
Zuständige Behörde
Das Amt für öffentliche Ordnung ist zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde prüft und genehmigt Ihren Antrag. Sie erreichen das Amt unter 0711 216-91138. Die E-Mail-Adresse lautet baustellen@stuttgart.de. Das Amt befindet sich in der Eberhardstraße 35.
Kosten
Ein Halteverbot für einen Tag kostet 30,00 EUR. Für eine Woche zahlen Sie 50,00 EUR. Ein Monat kostet 100,00 EUR. Für drei Monate zahlen Sie 150,00 EUR. Sechs Monate kosten 300,00 EUR. Ein Jahr kostet 600,00 EUR.
Benötigen Sie mehrere Zonen, fallen höhere Kosten an. Mehrere Zonen für einen Tag kosten 45,00 EUR. Mehrere Zonen für eine Woche kosten 85,00 EUR. Mehrere Zonen für einen Monat kosten 185,00 EUR.
Beachten Sie außerdem: Die Kosten für Schilder kommen extra dazu. Fragen Sie die Anbieter nach den Schilderkosten.
Bearbeitungszeit
Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vorher. Das Arbeitsaufkommen ist sehr hoch. Planen Sie daher genügend Vorlauf ein. Eine Express-Bearbeitung gibt es nicht.
Schilder aufstellen
Schilder müssen 3 volle Tage vorher stehen. Das sind mindestens 72 Stunden vor dem Umzug. Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen. Nur der Bauhof oder Fachfirmen dürfen aufstellen. Die Fachfirma muss ihre Sachkunde nachweisen können.
Wichtig ist: Notieren Sie alle Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge. Bei zu später Aufstellung zahlen Sie die Abschleppkosten.
Antrag stellen
Sie können persönlich oder schriftlich beantragen. Ein formloser Antrag ist möglich. Sie können auch online über service-bw.de beantragen. Ein PDF-Formular steht zur Verfügung.
Erforderliche Angaben
Geben Sie Ihren Vor- und Zunamen an. Nennen Sie die neue und alte Adresse. Ihre Telefonnummer ist erforderlich. Geben Sie als Zweck Durchführung eines Umzugs an. Nennen Sie das Datum für das Halteverbot. Geben Sie den Zeitraum an. Beschreiben Sie den Bereich mit Straße und Hausnummer. Geben Sie die Länge nach Ihrem Umzugsfahrzeug an. Eine Skizze kann hilfreich sein.
Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage ist § 45 StVO. Der offizielle Name ist Parkplatzabsperrung oder Halteverbotszone. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Selbst machen oder beauftragen
Sie können den Antrag selbst stellen. Die Schilder müssen Fachleute aufstellen. Umzugsunternehmen können alles übernehmen. Schilder selbst aufstellen ist nicht erlaubt.
Kontakt und Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch ist von 8:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Donnerstag ist von 8:30 bis 13:00 und 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Freitag ist von 8:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Faxnummer lautet 0711 2169591138.
Häufige Fragen
Was kostet ein Halteverbot für einen Umzug?
Ein Tag kostet 30,00 EUR, eine Woche 50,00 EUR. Für mehrere Zonen zahlen Sie mehr.
Wie lange vorher muss ich den Antrag stellen?
Mindestens 2 Wochen vor dem Umzugstermin wegen des hohen Arbeitsaufkommens.
Kann ich die Schilder selbst aufstellen?
Nein, nur der Bauhof oder qualifizierte Fachfirmen dürfen die Schilder aufstellen.
Wann müssen die Schilder stehen?
Mindestens 3 volle Tage (72 Stunden) vor dem Umzugstermin.
Was passiert bei Falschparkern?
Die Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.