Halteverbot Leipzig
Alles über Halteverbot in Leipzig - Kosten, Antrag, Dauer und Schilder
Wichtige Fakten
- Behörde
- Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsmanagement, Verkehrs- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsmanagement
- Adresse
- Technisches Rathaus, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig
- Telefon
- 0341/115
- vta-umzuege@leipzig.de
- Gebühren
- 30–40 EUR
- Bearbeitungszeit
- Letzte Aktualisierung
- · Automatisch erhoben
Zuständige Behörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist für Haltverbote zuständig. Sie erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für temporäre Haltverbotszonen. Das Verkehrs- und Tiefbauamt bearbeitet Ihre Anträge.
Kosten
Die Genehmigungsgebühr beträgt 30,00 bis 40,00 EUR. Pro Tag zahlen Sie zusätzlich 5,00 bis 10,00 EUR. Pro Meter kostet es 1,00 bis 2,00 EUR extra. Die Gebühren hängen vom Umfang der Sperrung ab.
Außerdem kommt die Schildermiete hinzu. Die Schildermiete kostet 20,00 bis 35,00 EUR. Ein Komplettpaket kostet 100,00 bis 180,00 EUR. Das Komplettpaket umfasst Antrag, Schilder und Aufstellung.
Bearbeitungszeit
Sie müssen mindestens 14 Tage vor dem Umzug beantragen. Planen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag. Eine Express-Bearbeitung gibt es nicht.
Schilder aufstellen
Die Schilder müssen mindestens 3 Tage vorher stehen. Stellen Sie die Schilder rechtzeitig auf. Sie müssen das Aufstellen dokumentieren.
Antrag stellen
Sie können per E-Mail, Fax, Post oder online beantragen. E-Mail-Anträge werden oft schneller bearbeitet. Online-Anträge stellen Sie über das sächsische Serviceportal.
Erforderliche Unterlagen
Sie brauchen Name und Anschrift des Antragstellers. Geben Sie den Grund für das Halteverbot an. Beschreiben Sie den Ort der Sperrung genau. Geben Sie die zu beanspruchende Fläche an. Nennen Sie die Dauer der Sperrung.
Zusätzlich sind weitere Dokumente erforderlich. Fügen Sie einen Übersichtsplan oder eine Skizze bei. Ein Verkehrszeichenplan ist ebenfalls erforderlich.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 6 StVO. Sie erhalten eine verkehrsrechtliche Anordnung für temporäre Haltverbotszone. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.
Selbst beantragen oder Dienstleister
Sie können den Antrag selbst stellen. Selbst beantragen kostet nur die Amtsgebühren plus Schildermiete. Private Anbieter übernehmen Antrag, Schilder und Aufstellung. Selbst beantragen ist günstiger, aber aufwendiger. Dienstleister übernehmen den kompletten Prozess für Sie.
Kontakt
Das Amt finden Sie im Technischen Rathaus, Prager Straße 118-136. Die Telefonnummer ist 0341/115. Schreiben Sie an vta-umzuege@leipzig.de. Montag bis Donnerstag ist von 08:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Freitag ist nur bis 15:00 Uhr geöffnet.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Sie müssen mindestens 14 Tage vor dem Umzug beantragen. Eine Express-Bearbeitung gibt es nicht.
Was kostet ein Halteverbot in Leipzig?
Die Genehmigungsgebühr beträgt 30,00 bis 40,00 EUR. Dazu kommen 5,00 bis 10,00 EUR pro Tag und 1,00 bis 2,00 EUR pro Meter. Die Schildermiete kostet 20,00 bis 35,00 EUR.
Wann muss ich die Schilder aufstellen?
Die Schilder müssen mindestens 3 volle Tage vor Beginn der Halteverbotszone aufgestellt werden. Sie müssen das Aufstellen dokumentieren.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Sie brauchen Name und Anschrift, Grund für das Halteverbot, Ort und Fläche der Sperrung, Dauer, einen Übersichtsplan und einen Verkehrszeichenplan.
Soll ich selbst beantragen oder einen Dienstleister beauftragen?
Selbst beantragen ist günstiger, aber aufwendiger. Dienstleister übernehmen den kompletten Prozess für 100,00 bis 180,00 EUR.