Haltverbotszone bei einem Umzug in Leipzig
Haltverbotszone bei einem Umzug in Leipzig
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Stelle
Stadt Leipzig – Mobilitäts- und Tiefbauamt, Abteilung Anlagenmanagement
**Besucheranschrift:**Technisches Rathaus, Haus CPrager Straße 118–12004317 Leipzig
**Postanschrift:**Stadt Leipzig – Mobilitäts- und Tiefbauamt04092 Leipzig
- Telefon: 0341 115
- Fax: 0341 123-3485
- E-Mail: mta-umzuege@leipzig.de
Sprechzeiten
- Dienstag: 13:00–15:00 Uhr
- Freitag: 9:00–11:00 Uhr
Antragstellung
Für einen Möbelumzug benötigst du eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Haltverbotszone.
Der unterschriebene Antrag kann per Post, E-Mail oder Fax eingereicht werden.
Offizielle Informationen und Formulare
- Genehmigung für das Stellen von Haltverboten bei einem Möbelumzug
- Antrag auf Haltverbotszone bei Umzug
- Dokumentation einer mobilen Haltverbotszone
Angaben im Antrag
Der Antrag sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Ansprechpartner vor Ort
- Privatanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
- Grund der Haltverbotszone
- genaue Adresse des Umzugsortes
- zu beanspruchende Fläche beziehungsweise Länge der Zone
- Beginn und Ende der Sperrung
- Übersichtsplan oder Skizze
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan
Plan oder Skizze
Der Antrag sollte zeigen:
- genaue Lage der Haltverbotszone
- betroffene Straßenseite
- Anfang und Ende der Zone
- benötigte Länge beziehungsweise Fläche
- gegebenenfalls angrenzende Straßen oder besondere örtliche Gegebenheiten
Bei einfachen Umzügen kann eine eindeutige Skizze ausreichen. In komplizierteren Fällen kann ein Verkehrszeichenplan erforderlich sein.
Fristen
- Der unterschriebene Antrag muss spätestens 14 behördliche Arbeitstage vor dem beantragten Termin bei der Straßenverkehrsbehörde vorliegen.
- Die Bearbeitungsfrist beträgt etwa 14 behördliche Arbeitstage.
- Die Haltverbotsschilder müssen spätestens vier Tage vor dem geplanten Termin aufgestellt werden.
Plane den Antrag möglichst früher ein, wenn Rückfragen oder fehlende Unterlagen möglich sind.
Beschilderung
Die Haltverbotszone darf nur mit den vorgeschriebenen Verkehrszeichen eingerichtet werden. Stühle, Kisten, Eimer oder andere Gegenstände ersetzen keine wirksame Beschilderung.
Die Schilder müssen:
- entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt werden;
- spätestens vier Tage vor dem Termin stehen;
- nach Ablauf des genehmigten Zeitraums entfernt werden.
Dokumentation der aufgestellten Schilder
Zum Zeitpunkt der Aufstellung müssen die Fahrzeuge erfasst werden, die bereits in der Haltverbotszone parken.
Verwende dafür die offizielle Dokumentation einer mobilen Haltverbotszone.
Die vollständig ausgefüllte Dokumentation muss zu Beginn der Wirksamkeit der Beschilderung vorliegen. Nach der Aufstellung ist sie unverzüglich an die zuständige Stelle zu übermitteln.
Gebühren
Für die verkehrsrechtliche Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 32,00 € erhoben.
Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme.
Zusätzliche Kosten für Schildermiete, Aufstellung und Abholung durch private Dienstleister werden separat berechnet.
Wenn die Zone trotzdem belegt ist
Fahrzeuge dürfen nicht selbst entfernt, blockiert oder beschädigt werden.
Halte folgende Unterlagen bereit:
- verkehrsrechtliche Anordnung
- Dokumentation der aufgestellten Schilder
- Fotos der Beschilderung
Wende dich anschließend an die zuständige Verkehrsüberwachung beziehungsweise die zuständige Stelle der Stadt Leipzig.
Ablauf
- Prüfen, ob eine Haltverbotszone erforderlich ist.
- Antrag und Skizze beziehungsweise Verkehrszeichenplan vorbereiten.
- Antrag spätestens 14 behördliche Arbeitstage vor dem Termin einreichen.
- Rückfragen der Behörde beantworten und die Anordnung abwarten.
- Haltverbotsschilder entsprechend der Anordnung aufstellen.
- Bereits parkende Fahrzeuge dokumentieren.
- Dokumentation an die zuständige Stelle übermitteln.
- Umzug innerhalb des genehmigten Zeitraums durchführen.
- Haltverbotsschilder nach Ablauf entfernen.