Bremen
Halteverbot Schild Aufstellen
Alles zur Aufstellfrist, Organisation und Durchsetzung im Überblick.
Zuständige Behörde
- Name
- Amt für Straßen und Verkehr (ASV)
- Abteilung
- Amt für Straßen und Verkehr Bremen
- Adresse
- Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
- Telefon
- 0421 361-89780
- office@asv.bremen.de
Wann Sie die Schilder aufstellen müssen
Die Schilder müssen spätestens 3 Tage vor Beginn des Halteverbots stehen. Das entspricht genau 72 Stunden vor dem gewünschten Zeitpunkt. Empfohlen wird, die Schilder bereits 4 Tage vorher aufzustellen.
Aufstellprotokoll
Dokumentieren Sie den Zeitpunkt und Ort der Schilderaufstellung sorgfältig. Diese Dokumentation ist wichtig für den Nachweis bei Problemen mit Falschparkern. Bewahren Sie den Genehmigungsbescheid und das Aufstellprotokoll sicher auf. Diese Dokumente beweisen, dass das Halteverbot korrekt eingerichtet war.
Schilder selbst organisieren
Sie können den Antrag selbst stellen und die Schilder selbst organisieren. Das bedeutet, Sie müssen sich um die Beschaffung der Schilder kümmern. Sie mieten beim Schilderverleih oder einer Fachfirma. Sie sind dann auch für das rechtzeitige Aufstellen verantwortlich. Denken Sie an die 3-Tage-Frist für das Aufstellen.
Schritte für die Schilderaufstellung
So stellen Sie die Schilder korrekt auf:
- Genehmigung für temporäres Halteverbot beantragen
- Schilder besorgen oder Dienstleister beauftragen
- Schilder spätestens 3 Tage vor Beginn aufstellen
- Zeitpunkt und Ort der Aufstellung dokumentieren
- Genehmigungsbescheid und Protokoll aufbewahren
- Nach Ende des Halteverbots Schilder wieder abbauen
Bei Problemen mit Falschparkern
Bei Falschparkern kontaktieren Sie die Polizei oder das Ordnungsamt. Halten Sie Ihren Genehmigungsbescheid und das Aufstellprotokoll bereit. Diese Dokumente beweisen, dass das Halteverbot rechtmäßig eingerichtet wurde. Ohne korrekte Dokumentation ist die Durchsetzung schwierig.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen nur die Polizei Bremen oder das Amt für Straßen und Verkehr.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange vorher muss ich die Schilder aufstellen?
Die Schilder müssen spätestens 3 Tage vor Beginn des Halteverbots stehen. Empfohlen wird, die Schilder bereits 4 Tage vorher aufzustellen.
Muss ich die Schilderaufstellung dokumentieren?
Ja, dokumentieren Sie den Zeitpunkt und Ort der Schilderaufstellung. Diese Dokumentation ist wichtig für den Nachweis bei Problemen.
Was mache ich bei Falschparkern?
Bei Falschparkern kontaktieren Sie die Polizei oder das Ordnungsamt. Halten Sie Ihren Genehmigungsbescheid und das Aufstellprotokoll bereit.