Bremen
Halteverbot Umzug
Alles zum Antrag, Ablauf und wichtigen Hinweisen für Ihr Halteverbot.
Zuständige Behörde
- Name
- Amt für Straßen und Verkehr (ASV)
- Abteilung
- Amt für Straßen und Verkehr Bremen
- Adresse
- Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
- Telefon
- 0421 361-89780
- office@asv.bremen.de
Ein Halteverbot für Ihren Umzug in Bremen sichert Ihnen den Parkplatz direkt vor der Tür. Das spart Zeit und Kraft, besonders bei viel Hausrat, schwerem Mobiliar oder mehreren Stockwerken ohne Aufzug. Planen Sie mindestens 3 Wochen Vorlauf ein: 14 Tage für den Antrag bei der Polizei Bremen plus 3-4 Tage für die Schilder. Die Amtsgebühr liegt zwischen 30 und 70 EUR. Bedenken Sie dabei, alte und neue Wohnung brauchen je ein eigenes Halteverbot.
Wer kann den Antrag stellen
Sie können den Antrag für Ihr Halteverbot beim Umzug in Bremen selbst stellen. Alternativ können Sie auch einen Dienstleister mit der Antragstellung beauftragen. Bei einem Antrag durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich. Zuständig für die Bearbeitung ist die Polizei Bremen.
So reichen Sie den Antrag ein
Füllen Sie das Antragsformular mit der genauen Adresse und dem gewünschten Zeitraum aus. Fügen Sie eine Skizze der gewünschten Halteverbotszone bei, damit die zuständige Polizei-Dienststelle die Lage versteht. Sie können den Antrag bequem als PDF-Formular einreichen, postalisch oder per E-Mail. Achten Sie auf vollständige Angaben und korrekte Kontaktdaten. Geben Sie die benötigte Zonenlänge genau an, damit ausreichend Platz für Ihren Umzug reserviert wird.
Bearbeitungszeit und Vorlauf
Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin. Planen Sie auch Zeit für die Miete und das Aufstellen der Schilder ein. Ein häufiger Fehler ist ein zu später Antrag oder eine Nachbearbeitung bei fehlenden Angaben. Warten Sie die offizielle Genehmigung ab, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Bewahren Sie die verkehrsrechtliche Anordnung gut auf, da Sie diese am Umzugstag benötigen.
Wichtige Hinweise für den Umzug
Stellen Sie die Halteverbot-Schilder spätestens 3 Tage vor Beginn des Halteverbots auf. Empfohlen wird das Aufstellen bereits 4 Tage vor Beginn, um auf der sicheren Seite zu sein. Fertigen Sie ein Aufstellprotokoll der Schilder mit Fotos und Zeitangaben an. Bei Falschparkern in Ihrer reservierten Zone kontaktieren Sie die Polizei oder das Ordnungsamt. Die Kosten für ein Halteverbot in Bremen liegen zwischen 30 EUR und 70 EUR. Die Schildermiete kostet extra.
Der Ablauf für Ihren Umzug
So läuft Ihr Halteverbot für den Umzug ab:
Entscheiden, ob Sie selbst beantragen oder Dienstleister beauftragen
Antragsformular mit Adresse, Zeitraum und Skizze ausfüllen
Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Umzug einreichen
Auf Genehmigung warten und verkehrsrechtliche Anordnung aufbewahren
Schilder spätestens 3 Tage vorher aufstellen und Protokoll anfertigen
Am Umzugstag die Halteverbotszone nutzen
Nach dem Umzug Schilder abbauen und Zone aufheben
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen nur die Polizei Bremen oder das Amt für Straßen und Verkehr.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange vorher muss ich den Antrag stellen?
Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Umzug. Planen Sie mindestens zwei Wochen Vorlauf für die Bearbeitung ein.
Wann muss ich die Schilder aufstellen?
Stellen Sie die Schilder spätestens 3 Tage vorher auf. Empfohlen wird das Aufstellen 4 Tage vor Beginn.
Was kostet ein Halteverbot für den Umzug?
Die Kosten liegen zwischen 30 EUR und 70 EUR.