In Hamburg beantragen Sie ein Halteverbot beim zuständigen Polizeikommissariat. Der Antrag kostet 30 EUR bis 200 EUR, je nach Dauer und Umfang. Die Bearbeitung dauert mindestens 14 Werktage.
Schritt für Schritt zum Halteverbot
Schritt 1: Zuständiges Polizeikommissariat finden
Nutzen Sie den offiziellen Finder: Polizeikommissariat-Finder. Geben Sie die Adresse ein, wo das Halteverbot gelten soll. Das System zeigt Ihnen die zuständige Dienststelle mit Kontaktdaten an.
Schritt 2: Antrag vorbereiten
Sie brauchen einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben:
- Persönliche Kontaktdaten
- Genaue Adresse und Bereich des Halteverbots sowie Anzahl Stellplätze
- Gewünschter Zeitraum (Datum und Uhrzeit)
- Grund (Baustelle, Umzug, Event)
Schritt 3: Antrag einreichen
Hamburg bietet kein Online-Formular an. Sie können den Antrag per E-Mail, Post oder Fax einreichen. Die Kontaktdaten erhalten Sie über den Polizeikommissariat-Finder. Per E-Mail geht es meist am schnellsten.
Schritt 4: Bewilligung abwarten
Das Polizeikommissariat prüft Ihren Antrag und sendet die Anordnung zurück. Die Bearbeitung dauert mindestens 14 Tage. Sie erhalten eine offizielle Anordnung mit allen Informationen.
Schritt 5: Schilder organisieren
Die Rechtsgrundlage für ein Halteverbot ist § 45 (6) StVO. Das Polizeikommissariat stellt nur die Anordnung aus. Die Halteverbot-Schilder müssen Sie selbst organisieren. Firmen für Baustellenabsicherung vermieten die Verkehrsschilder und stellen sie auf. Mehr dazu finden Sie in unserem Schilder-Ratgeber.
Frist: wann einreichen
Sie müssen Ihren Antrag mindestens 14 Werktage vor dem geplanten Termin einreichen. Das zuständige Polizeikommissariat variiert je nach Straße und Stadtteil. Planen Sie zusätzlich 4 Tage für die Aufstellung der Schilder ein, so gehen Sie sicher.
- Zuständiges Polizeikommissariat ermitteln
- Antrag mindestens 14 Werktage vorher stellen
- Anordnung abwarten
- Schilder 3-4 Tage vor Termin aufstellen
Gebühren: was kostet der Antrag
30 EUR bis 200 EUR pro Antrag
Die Gebühr richtet sich nach Dauer und Umfang des Halteverbots. Sie erhalten eine Rechnung nach der Anordnung. Mehr zu den Kosten finden Sie im Kosten-Ratgeber.
Zonenlänge Richtwerte
Die Länge des Halteverbotes richtet sich nach Ihrem Fahrzeug.
- Für einen 7,5-Tonner: etwa 15 Meter
- Für einen Sprinter: etwa 10 Meter
Planen Sie auch Platz hinter dem Fahrzeug ein.
Sonderfall Gehwegparken
Hinweis: Dort wo Gehwegparken angeordnet ist, gelten besondere Regeln. Auf Gehwegen dürfen nur Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen stehen.
Zurück zur Halteverbot-Übersicht für weitere Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Polizeikommissariat.