AmtsGuide

Kaminofen

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1. Das Wichtigste auf einen Blick

Wer in Deutschland einen Kaminofen betreibt, ist an drei Bundesregelwerke gebunden: die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und, beim Tausch der Hauptheizung, das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Erster und zentraler Ansprechpartner ist immer der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Er nimmt jeden neuen Ofen ab, legt Kehr- und Messintervalle fest und kontrolliert die Anlage regelmäßig.

Der Bund fördert klassische Kaminöfen nicht. Wer seinen alten Ofen durch einen Pelletofen mit Wassertasche ersetzt, kann bis zu 80 % Bundesförderung erhalten. Dafür braucht er einen Energieberater.

2. Förderung: was geht, was nicht

Klassischer Kaminofen: keine Förderung

Ein Kaminofen, der nur den Aufstellraum heizt, erhält bundesweit keine Förderung. Das gilt für KfW, BAFA und den Steuerbonus nach § 35c EStG gleichermaßen, unabhängig von Modell, Preis oder Effizienzgrad.

Pelletofen mit Wassertasche: bis 80 % Zuschuss

Wer seinen Kaminofen oder seine alte Öl-/Gasheizung durch einen automatisch beschickten Pelletofen mit Wassertasche ersetzt, kann Bundesförderung beantragen. Voraussetzung: Die Anlage ist ans Heizsystem angeschlossen und übernimmt mindestens 65 % der Heiz- und Warmwasserlast.

PostenWert
Grundförderung30 % der förderfähigen Kosten
Klimageschwindigkeitsbonus+ 16 % (aktuell, sinkt stufenweise)
Einkommensbonus+ 10 bis 40 % (nach Einkommen gestaffelt)
Maximaler Fördersatz (gedeckelt)80 %
Förderfähige Kosten (EFH)28.000 EUR (aktuell, sinkt stufenweise)
Maximaler Zuschussbis 22.400 EUR (80 % von 28.000 EUR)
AntragsstelleKfW, Portal Meine KfW

Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt beim Tausch einer noch funktionierenden Öl-, Gas- oder Kohleheizung. Er liegt seit 21.07.2026 bei 16 %. Ab Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig.

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 EUR, 30 % über 30.000 bis 40.000 EUR, 10 % über 40.000 bis 50.000 EUR. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das angerechnete Einkommen rechnerisch um 10.000 EUR pro Kind.

Die förderfähigen Kosten sinken seit 2026 alle sechs Monate um 750 EUR. Aktuell (21.07.2026 bis 31.01.2027) liegen sie bei 28.000 EUR für die erste Wohneinheit.

Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss von Anfang an eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn erst nach der KfW-Förderzusage wirksam werden lässt. Eine nachträgliche Ergänzung dieser Klausel ist nicht zulässig. Wird ein unbedingter Vertrag unterschrieben, bevor die Förderzusage vorliegt, geht die komplette Förderung verloren.

3. Energieberater: Pflicht für die Förderung

Für die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein BAFA-gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Der Energieberater prüft, ob die Anlage die technischen Anforderungen erfüllt, berechnet die Jahresarbeitszahl und erstellt die Förderunterlagen.

Einen Energieberater finden: Energieberater Deutschland Allgemein

4. Wärmepumpe als Alternative prüfen

Wer seine Hauptheizung ohnehin tauschen muss, sollte parallel eine Wärmepumpe prüfen. Beide Wege laufen über denselben Förderrahmen (KfW 458, BEG) mit denselben Fördersätzen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Voraussetzungen an Gebäude und Dämmung unterscheiden sich aber je nach System.

Förderung und Voraussetzungen im Detail: Wärmepumpe Deutschland Allgemein

5. KfW-Heizungsförderung 458

Pelletheizungen mit Pufferspeicher können alternativ über das KfW-Programm 458 gefördert werden, mit identischen Fördersätzen wie bei der BEG-Einzelmaßnahme. Infocenter: 0800 539 9002 (kostenfrei).

6. Steuerbonus § 35c EStG: Alternative ohne Förderantrag

Wer keinen KfW-Zuschuss beantragt, kann die Kosten steuerlich absetzen. Kombinierbar mit Landesförderung, nicht aber mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme.

PostenWert
Steuerbonus20 % der Kosten
Höchstbetrag pro Objekt40.000 EUR
AufteilungJahr 1 + 2: je 7 %, Jahr 3: 6 %
VoraussetzungFachunternehmen, Rechnung, Überweisung, Gebäude mind. 10 Jahre alt
Geltungsdauerbis 31. Dezember 2029

7. Landesförderung ergänzend zum Bund

Viele Bundesländer fördern den Heizungstausch zusätzlich zur Bundesförderung, zum Beispiel über zinsgünstige Darlehen der jeweiligen Landesförderbank. Programme, Konditionen und Fristen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Siehe auch: Kaminofen Bundesländer.

8. Rechtliche Pflichten im Überblick

Bundes-Immissions-schutz-Verordnung, kurz BImSchV. Sie legt bundesweit fest, wie viel Schadstoffe Feuerungsanlagen ausstoßen dürfen. Die 1. BImSchV betrifft speziell kleine und mittlere Anlagen, also auch jeden Kaminofen im Privathaushalt.

8.1 1. BImSchV: Emissionsgrenzwerte und Austauschpflicht

SchadstoffGrenzwert
Feinstaub (PM 2,5)max. 0,04 g/m³ Abgasvolumenstrom
Kohlenmonoxid (CO)max. 4,0 g/m³ Abgasvolumenstrom
Wirkungsgradmind. 75 %

Für Öfen mit Baujahr ab 1950 sind alle Austauschfristen abgelaufen. Wer einen nicht konformen Ofen noch betreibt, muss ihn nachrüsten, stilllegen oder ersetzen. Öfen von vor 1950 genießen Bestandsschutz und haben keine Austauschfrist.

Baujahr / TypschildFristAusnahmen
Ohne Typschild oder vor 1950Bestandsschutz, keine FristGrundöfen, historische Öfen
Typschild 1950–1974abgelaufen 31.12.2014Grundöfen aus Kacheln/Ton
Typschild 1975–1984abgelaufen 31.12.2017Grundöfen aus Kacheln/Ton
Typschild 1985–1994abgelaufen 31.12.2020keine
Typschild 1995–21.03.2010abgelaufen 31.12.2024keine

Ausgenommen: offene Kamine (selten genutzt), Grundöfen aus Kacheln/Speckstein, Öfen als einzige Heizquelle, Ferienwohnungen unter 4 Nutzungsmonaten/Jahr.

8.2 Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Die KÜO regelt bundeseinheitlich, wann der Schornsteinfeger kommen muss. 1 Arbeitswert (AW) = 1,40 EUR netto (bundeseinheitlich seit 21.01.2025).

PflichtWann
TauglichkeitsbescheinigungEinmalig vor Erstinbetriebnahme
FeuerstättenbescheidNach jeder Feuerstättenschau
Feuerstättenschau2 × in 7 Jahren
Kehrung1–2 × pro Jahr je nach Nutzung
AbgasmessungNach Inbetriebnahme, dann alle 2 Jahre

8.3 Landesbauordnung

Der Anschluss an einen bestehenden Schornstein ist bundesweit genehmigungsfrei. Beim Neubau eines Schornsteins gilt je nach Landesbauordnung ein Kenntnisgabeverfahren oder eine Baugenehmigung. Klären Sie das vorab beim Bauordnungsamt (Servicenummer 115).

9. Der Bezirksschornsteinfeger

Wie finde ich meinen?

Suche nach PLZ oder Adresse: www.schornsteinfeger.de

ZIV: Zentralinnungsverband, Sankt Augustin. Telefon: 02241 3407-0.

Tauglichkeitsbescheinigung

Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme. Der Schornsteinfeger prüft Schornstein, Abgasführung und Aufstellraum. Kosten: 80–180 EUR.

Feuerstättenbescheid

Legt verbindlich fest, wie oft Kehrung und Messung stattfinden. Gilt bis zur nächsten Feuerstättenschau.

Feuerstättenschau

2 × in 7 Jahren. Der Schornsteinfeger prüft alle Feuerstätten und die Abgasanlage. Bei schweren Mängeln ist eine sofortige Stilllegung möglich. Kosten: 30–60 EUR.

Kehrung und Messung

NutzungKehrungMessung
Primärheizung2 × pro JahrAlle 2 Jahre
Zusatzheizung1 × pro Jahr oder alle 2 JahreAlle 2 Jahre

Zulässige Brennstoffe

Erlaubt: naturbelassenes Scheitholz (max. 25 % Feuchte), Holzbriketts (DIN EN 1528), Holzpellets (DIN EN ISO 17225-2).

Verboten: lackiertes, behandeltes oder beschichtetes Holz, Spanplatten, Abfallholz. Verstöße können zur Stilllegung führen.

10. Neuen Kaminofen einbauen: Schritt für Schritt

  1. Fachbetrieb beauftragen. Eingetragener Meisterbetrieb des Kachelofen- und Luftheizungsbaus.
  2. Schornstein prüfen lassen. Geeignet für neuen Ofen? Sonst sanieren oder neu bauen.
  3. Bei Neubau Schornstein: Landesbauordnung klären. Bauordnungsamt kontaktieren.
  4. Ofen einbauen lassen.
  5. Tauglichkeitsbescheinigung einholen. Erst danach darf der Ofen in Betrieb gehen.
  6. Feuerstättenbescheid abwarten. Intervalle einhalten.

Beim geförderten Pelletofen zusätzlich:

  1. Energieberater beauftragen, BzA erstellen lassen.
  2. Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen. Erst danach den Förderantrag im KfW-Portal stellen.
  3. Förderzusage abwarten.
  4. Einbauen lassen, Verwendungsnachweis einreichen (6 Monate nach Fertigstellung).
OptionBeschreibungKosten (ca.)
StilllegenSchornsteinfeger bestätigt Stilllegung0–200 EUR
NachrüstenFeinstaubfilter (nur wenn technisch möglich)1.500–4.000 EUR
ErsetzenNeuer Stufe-2-konformer Ofen1.500–7.000 EUR gesamt

12. Typische Kosten

PositionKosten (ca.)Anmerkung
Kaminofen einfach500–1.500 EUROhne Einbau
Kaminofen gehobene Qualität1.500–4.000 EUROhne Einbau
Kachelofeneinsatz / Speicherofen3.000–10.000 EURHandwerksarbeit
Pelletofen mit Wassertasche4.000–12.000 EURFörderfähig
Einbau und Montage500–2.500 EURJe nach Aufwand
Schornsteinsanierung500–3.000 EUREdelstahlauskleidung
Schornstein neu (innen)3.000–8.000 EURJe nach Geschosszahl
Schornstein neu (außen)4.000–12.000 EUR
Feinstaubfilter Nachrüstung1.500–4.000 EURWenn möglich
Tauglichkeitsbescheinigung80–180 EUREinmalig
Kehrung pro Jahr20–50 EUR
Abgasmessung (alle 2 Jahre)50–100 EUR

13. Relevante Stellen

Bezirksschornsteinfeger: Suche nach PLZ über schornsteinfeger.de. ZIV: 02241 3407-0.

Umweltbundesamt: Liste zugelassener Feuerstätten, Grenzwerte. umweltbundesamt.de. Tel: 0340 2103-0.

BAFA: Förderfähige Biomasseanlagen, BEG-Energieberatung. Tel: +49 6196 908-1625. bafa.de.

KfW: Heizungsförderung 458. Tel: 0800 539 9002. kfw.de/meine-kfw.

Energieberater finden: Energieberater Deutschland Allgemein · Energieeffizienz-Experten-Liste

14. Häufige Fragen

Was gilt, wenn mein Ofen kein Typschild hat?

Ihr Ofen gilt als vor 1950 gebaut. Er genießt Bestandsschutz und hat keine Austauschfrist. Ausnahmen bestätigt der Bezirksschornsteinfeger im Einzelfall.

Wird ein klassischer Kaminofen gefördert?

Nein. Nur Pelletöfen mit Wassertasche, die ans Heizsystem angeschlossen sind und mind. 65 % der Heizlast übernehmen.

Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?

Ja. Für die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein BAFA-gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. → Energieberater finden

Ist die Wärmepumpe oder der Pelletofen besser gefördert?

Beide Systeme sind mit denselben Fördersätzen förderfähig, bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (30 % Grundförderung, aktuell 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 10 bis 40 % Einkommensbonus, gedeckelt auf 80 %). Welches System sinnvoller ist, hängt von Gebäude, Dämmung und Heizlast ab. Das berechnet der Energieberater.

Was passiert, wenn ich eine Kehrung versäume?

Nachkehrung auf eigene Kosten, Ordnungswidrigkeit möglich, im Brandfall Haftungsrisiko.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Für den Anschluss an einen bestehenden Schornstein brauchen Sie keine Baugenehmigung. Beim Neubau eines Schornsteins kann je nach Landesbauordnung eine Baugenehmigung nötig sein.

Was bedeutet raumluftunabhängiger Betrieb?

Verbrennungsluft kommt von außen, nicht aus dem Aufstellraum. Pflicht in dichten Neubauten (unter 0,6 h⁻¹ Luftwechsel) und Wohnungen mit Lüftungsanlage.

Hinweis zur Aktualität

KÜO-Arbeitswert wird jährlich angepasst: schornsteinfeger.de/gebuehren. Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken planmäßig zu festen Stichtagen (1. Februar und 1. August) bis 2030.