Halteverbot beantragen Sie in München beim Mobilitätsreferat. Die Abteilung Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3) bearbeitet alle Anträge zentral. Am besten stellen Sie den Antrag direkt online. Planen Sie 3 bis 4 Wochen Vorlaufzeit ein.
Antrag stellen
Das Münchener Mobilitätsreferat ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen.
- Online über das Serviceportal München (empfohlen)
- Per E-Mail an mobilitaetsreferat@muenchen.de
- Per Fax oder Post
- Persönlich im Servicebüro Raum B1.22
Der Online-Antrag über das Serviceportal ist der schnellste Weg. Sie finden das Formular unter service.muenchen.de. Das System bestätigt den Eingang automatisch.
Kontaktdaten Mobilitätsreferat:
- Mobilitätsreferat München, Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)
- Implerstraße 9, 81371 München
- Telefon: +49 89 233-39988 / +49 89 233-39989
- E-Mail: mobilitaetsreferat@muenchen.de
- Öffnungszeiten: Mo-Mi und Fr 09:00-12:00 Uhr, Do 09:00-14:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (Antrag HV Umzug/Baustelle)
- Skizze mit genauer Ortsangabe
- Datum und Uhrzeiten des gewünschten Halteverbots
- Benötigte Länge in Metern
Bei einfachen Anträgen reicht eine Handskizze mit Position und Länge. Bei komplexen Fällen ist ein formaler Verkehrszeichenplan erforderlich. Das Formular bekommen Sie vom Mobilitätsreferat.
Maximale Dauer:
- Umzüge: maximal 3 Kalendertage
- Filmarbeiten: maximal 7 Kalendertage
- Baustellen: maximal 365 Kalendertage
Wenn Sie das Halteverbot für Umzüge länger als 3 Kalendertage benötigen, müssen Sie per Post, Fax oder E-Mail beantragen. Der Online-Antrag ist dann nicht möglich.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beim Mobilitätsreferat München beträgt mindestens 14 Tage. Planen Sie jedoch 3 bis 4 Wochen Vorlaufzeit ein, um sicherzugehen.
Wichtige Fristen:
- Antrag stellen: 3 bis 4 Wochen vor dem gewünschten Termin
- Schilder aufstellen: 4 Tage vor Verbotsbeginn bis spätestens 23:59 Uhr
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur den Zeitraum verlängern oder verschieben möchten. In der Hauptumzugszeit von April bis September kann die Bearbeitung länger dauern.
Hinweis: Das Mobilitätsreferat stellt nur die verkehrsrechtliche Anordnung aus. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat bei einem Schilderverleih organisieren. Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.
Landkreis München
Wenn Ihr Umzug nicht in der Stadt München liegt, sondern im Landkreis München, ist das Landratsamt München zuständig.
- Landratsamt München, Sachgebiet 3.3.1.3, Verkehrsrecht
- Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München
- Ansprechpartner: Herr Laudenbach, Tel: 089 / 6221-2880
- E-Mail: schwertransport@lra-m.bayern.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Mobilitätsreferat München.