Zum Hauptinhalt springen

Halteverbot in München beantragen

Aktualisiert: 2026-01-18 15:00

Halteverbot beantragen Sie in München beim Mobilitätsreferat. Die Abteilung Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3) bearbeitet alle Anträge zentral. Am besten stellen Sie den Antrag direkt online. Planen Sie 3 bis 4 Wochen Vorlaufzeit ein.

Antrag stellen

Das Münchener Mobilitätsreferat ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen.

  1. Online über das Serviceportal München (empfohlen)
  2. Per E-Mail an mobilitaetsreferat@muenchen.de
  3. Per Fax oder Post
  4. Persönlich im Servicebüro Raum B1.22

Der Online-Antrag über das Serviceportal ist der schnellste Weg. Sie finden das Formular unter service.muenchen.de. Das System bestätigt den Eingang automatisch.

Kontaktdaten Mobilitätsreferat:

  • Mobilitätsreferat München, Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)
  • Implerstraße 9, 81371 München
  • Telefon: +49 89 233-39988 / +49 89 233-39989
  • E-Mail: mobilitaetsreferat@muenchen.de
  • Öffnungszeiten: Mo-Mi und Fr 09:00-12:00 Uhr, Do 09:00-14:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Antrag HV Umzug/Baustelle)
  • Skizze mit genauer Ortsangabe
  • Datum und Uhrzeiten des gewünschten Halteverbots
  • Benötigte Länge in Metern

Bei einfachen Anträgen reicht eine Handskizze mit Position und Länge. Bei komplexen Fällen ist ein formaler Verkehrszeichenplan erforderlich. Das Formular bekommen Sie vom Mobilitätsreferat.

Maximale Dauer:

  • Umzüge: maximal 3 Kalendertage
  • Filmarbeiten: maximal 7 Kalendertage
  • Baustellen: maximal 365 Kalendertage

Wenn Sie das Halteverbot für Umzüge länger als 3 Kalendertage benötigen, müssen Sie per Post, Fax oder E-Mail beantragen. Der Online-Antrag ist dann nicht möglich.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beim Mobilitätsreferat München beträgt mindestens 14 Tage. Planen Sie jedoch 3 bis 4 Wochen Vorlaufzeit ein, um sicherzugehen.

Wichtige Fristen:

  • Antrag stellen: 3 bis 4 Wochen vor dem gewünschten Termin
  • Schilder aufstellen: 4 Tage vor Verbotsbeginn bis spätestens 23:59 Uhr

Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur den Zeitraum verlängern oder verschieben möchten. In der Hauptumzugszeit von April bis September kann die Bearbeitung länger dauern.

Hinweis: Das Mobilitätsreferat stellt nur die verkehrsrechtliche Anordnung aus. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat bei einem Schilderverleih organisieren. Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.

Landkreis München

Wenn Ihr Umzug nicht in der Stadt München liegt, sondern im Landkreis München, ist das Landratsamt München zuständig.

  • Landratsamt München, Sachgebiet 3.3.1.3, Verkehrsrecht
  • Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München
  • Ansprechpartner: Herr Laudenbach, Tel: 089 / 6221-2880
  • E-Mail: schwertransport@lra-m.bayern.de

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Mobilitätsreferat München.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ablauf.

Wie lange dauert die Bearbeitung in München?

Mindestens 14 Tage. Planen Sie besser 3 bis 4 Wochen Vorlaufzeit ein.

Kann ich den Antrag online stellen?

Ja, der Online-Antrag über das Serviceportal München ist der empfohlene Weg.

Welche Unterlagen brauche ich?

Ausgefülltes Formular, Skizze mit Ortsangabe, Datum, Uhrzeiten und benötigte Länge in Metern. Bei komplexen Fällen einen maßstabsgetreuen Verkehrszeichenplan.

Wie früh muss ich beantragen?

Mindestens 14 Tage vorher, besser 3 bis 4 Wochen für sichere Bearbeitung.

Wer ist in München zuständig?

Das Mobilitätsreferat München, Abteilung Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3).

Tipps

Alle Artikel →