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Halteverbot für Umzug/Baustelle in München

Aktualisiert: 2026-01-18 15:00

Ein Halteverbot erleichtert Ihren Umzug in München erheblich. Sie haben freie Parkplätze direkt vor der Tür und sparen Zeit am Umzugstag.

Das Mobilitätsreferat ist die zentrale Anlaufstelle für alle Anträge. Beantragen Sie 3 bis 4 Wochen vor dem Umzugstermin. Beachten Sie, dass für Umzüge maximal 3 Tage genehmigt werden.

Wann ein Halteverbot sinnvoll ist

Ein temporäres Halteverbot lohnt sich besonders in diesen Situationen:

  • Enge Straßen ohne ausreichend Parkplätze
  • Innenstadtlage mit hohem Parkdruck
  • Großer Umzug mit viel Mobiliar und mehreren Fahrten
  • Umzugswagen braucht Platz direkt vor dem Haus

Vorteile eines Halteverbots:

  • Garantierte Parkplätze am Umzugstag
  • Kürzere Wege zwischen Wohnung und Umzugswagen
  • Weniger Stress und schnellerer Ablauf

Wann Sie eventuell auf ein Halteverbot verzichten können:

  • Ruhige Wohnstraße mit vielen freien Parkplätzen
  • Eigener Stellplatz oder Einfahrt vorhanden
  • Kleiner Umzug mit wenig Transportgut

Tipp: Beantragen Sie das Halteverbot für beide Adressen, alte und neue Wohnung. So haben Sie an beiden Orten garantiert einen Parkplatz für den Transporter.

Zeitplanung

Die richtige Zeitplanung ist entscheidend für einen erfolgreichen Umzug mit Halteverbot.

Zeitlicher Ablauf:

{% table %}

  • Wann
  • Was

  • 3 bis 4 Wochen vorher
  • Antrag beim Mobilitätsreferat stellen (mindestens 14 Tage Bearbeitungszeit)

  • Nach Genehmigung
  • Schilder bei Verleih organisieren

  • 4 Tage vor Umzug

  • Schilder aufstellen (bis 23:59 Uhr)

    Wichtig: Aufstellprotokoll und Vornotierungsliste erstellen


  • Nach dem Umzug
  • Schilder unverzüglich entfernen {% /table %}

Hinweis: Wenn Sie das Halteverbot länger als 3 Kalendertage benötigen, müssen Sie per Post, Fax oder E-Mail beantragen. Der Online-Antrag ist dann nicht möglich.

Checkliste für Ihren Umzug

Folgen Sie dieser Checkliste für einen reibungslosen Ablauf:

3 bis 4 Wochen vor dem Umzug:

  • Termin für den Umzug festlegen (Datum und Uhrzeiten)
  • Benötigte Länge der Zone berechnen (in Metern)
  • Antragsformular beim Mobilitätsreferat herunterladen
  • Formular ausfüllen und Skizze der geplanten Halteverbotszone beifügen
  • Antrag einreichen (online empfohlen)

Nach Erhalt der Genehmigung:

  • Schilder bei Baustellenabsicherungsfirma reservieren
  • Aufstelltermin planen (4 Tage vor Umzug)

4 Tage vor dem Umzug:

  • Schilder aufstellen (bis spätestens 23:59 Uhr)
  • Fotos für Aufstellprotokoll machen
  • Vornotierungsliste erstellen (alle bereits geparkten Fahrzeuge)
  • Bescheid und Protokoll griffbereit aufbewahren

Am Umzugstag:

  • Zone auf Freihaltung prüfen
  • Bei Falschparkern: Polizei kontaktieren
  • Umzug durchführen

Nach dem Umzug:

  • Schilder unverzüglich entfernen oder von der Straße wegdrehen
  • Schilder an Verleih zurückgeben

Falschparker am Umzugstag

Was tun, wenn trotz Halteverbot ein Fahrzeug in Ihrer Zone steht?

Vorgehen bei Falschparkern:

  1. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug auf Ihrer Vornotierungsliste steht
  2. Wenn ja: Das Fahrzeug war vor dem Halteverbot da, Abschleppen ist schwierig
  3. Wenn nein: Polizei oder Ordnungsamt kontaktieren
  4. Bescheid und Aufstellprotokoll als Nachweis bereithalten

Wichtig: Ohne Aufstellprotokoll und Vornotierungsliste können Sie nicht nachweisen, wann das Fahrzeug geparkt hat. Deshalb ist die Dokumentation so wichtig.

Selbst machen oder Dienstleister

Eigenantrag:

  • Sie stellen den Antrag selbst beim Mobilitätsreferat
  • Sie organisieren die Schilder selbst
  • Sie stellen die Schilder selbst auf und bauen sie wieder ab

Vorteil: Potenziell günstiger
Nachteil: Zeitaufwand, Haftungsrisiko bei falscher Aufstellung

Dienstleister:

  • Übernimmt den kompletten Prozess
  • Von Antrag über Schilder bis zur Aufstellung

Vorteil: Kein Aufwand, keine Haftung
Nachteil: Höhere Kosten

Zur Haftung: Wenn Sie selbst die Schilder falsch oder unvollständig aufstellen, können Sie im Problemfall haftbar gemacht werden (z.B. bei Verkehrsstörung). Dienstleister übernehmen diese Verantwortung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Mobilitätsreferat München.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ablauf.

Brauche ich für jeden Umzug ein Halteverbot?

Nicht zwingend, aber es erleichtert den Umzug erheblich und spart Zeit am Umzugstag.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Mindestens 14 Tage. Planen Sie besser 3 bis 4 Wochen Vorlaufzeit ein.

Wie lange darf das Halteverbot für einen Umzug dauern?

Maximal 3 Kalendertage. Längere Halteverbote müssen per Post, Fax oder E-Mail beantragt werden.

Was mache ich bei Falschparkern am Umzugstag?

Polizei oder Ordnungsamt kontaktieren mit Bescheid und Aufstellprotokoll als Nachweis.

Kann ich alles selbst machen?

Ja, aber beachten Sie die Haftung bei Schilderaufstellung. Dienstleister übernehmen das Risiko.