Stuttgart
Halteverbot Beantragen
Antrag stellen, Unterlagen und Bearbeitungszeit.
Zuständige Behörde
- Name
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
- Abteilung
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
- Adresse
- Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
- Telefon
- 0711 216-91138
- baustellen@stuttgart.de
Halteverbot beantragen Sie in Stuttgart beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde. Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Umzug ein.
Antrag stellen
Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen.
- Formlos schriftlich oder persönlich
- Online über service-bw.de
- Per PDF-Formular
Tipp: Wegen des hohen Arbeitsaufkommens sollte der Antrag mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin eingereicht werden.
Kontaktdaten Straßenverkehrsbehörde:
- Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
- Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
- Telefon: 0711 216-91138
- Fax: 0711 2169591138
- E-Mail: baustellen@stuttgart.de
- Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30-13:00 Uhr, Do zusätzlich 14:00-15:30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben:
- Vor- und Zuname
- Neue und alte Adresse
- Telefonnummer
- Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
- Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
- Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
- Bereich (Straße und Hausnummer), eventuell Skizze
- Länge des Haltverbots (nach Länge des Umzugsfahrzeugs)
Das PDF-Formular finden Sie auf der Webseite der Stadt Stuttgart.
Bearbeitungszeit
Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin ein. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens kann die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen.
Wichtige Fristen:
- Antrag: Mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Termin
- Schilder aufstellen: 72 Stunden (3 volle Tage) vor Verbotsbeginn
Eine Expressbearbeitung gibt es nicht.
Wichtiger Hinweis zu Schildern: In Stuttgart können die Schilder nur vom Bauhof oder einer qualifizierten Fachfirma aufgestellt werden. Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen.
Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange vorher muss ich beantragen?
Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, über service-bw.de oder per PDF-Formular.
Welche Unterlagen brauche ich?
Name, Adressen, Telefon, Zweck, Datum, Zeitraum, Bereich und Länge des Halteverbots.
Wer ist in Stuttgart zuständig?
Das Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde.
Kann ich die Schilder selbst aufstellen?
Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen die Schilder aufstellen.