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Stuttgart

Halteverbot Beantragen

Antrag stellen, Unterlagen und Bearbeitungszeit.

Stand:

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Zuständige Behörde

Name
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
Abteilung
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
Adresse
Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 216-91138

Halteverbot beantragen Sie in Stuttgart beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde. Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Umzug ein.

Antrag stellen

Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen.

  1. Formlos schriftlich oder persönlich
  2. Online über service-bw.de
  3. Per PDF-Formular

Tipp: Wegen des hohen Arbeitsaufkommens sollte der Antrag mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin eingereicht werden.

Kontaktdaten Straßenverkehrsbehörde:

  • Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
  • Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
  • Telefon: 0711 216-91138
  • Fax: 0711 2169591138
  • E-Mail: baustellen@stuttgart.de
  • Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30-13:00 Uhr, Do zusätzlich 14:00-15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben:

  • Vor- und Zuname
  • Neue und alte Adresse
  • Telefonnummer
  • Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
  • Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
  • Bereich (Straße und Hausnummer), eventuell Skizze
  • Länge des Haltverbots (nach Länge des Umzugsfahrzeugs)

Das PDF-Formular finden Sie auf der Webseite der Stadt Stuttgart.

Bearbeitungszeit

Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin ein. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens kann die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen.

Wichtige Fristen:

  • Antrag: Mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Termin
  • Schilder aufstellen: 72 Stunden (3 volle Tage) vor Verbotsbeginn

Eine Expressbearbeitung gibt es nicht.

Wichtiger Hinweis zu Schildern: In Stuttgart können die Schilder nur vom Bauhof oder einer qualifizierten Fachfirma aufgestellt werden. Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen.

Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange vorher muss ich beantragen?

Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.

Kann ich den Antrag online stellen?

Ja, über service-bw.de oder per PDF-Formular.

Welche Unterlagen brauche ich?

Name, Adressen, Telefon, Zweck, Datum, Zeitraum, Bereich und Länge des Halteverbots.

Wer ist in Stuttgart zuständig?

Das Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde.

Kann ich die Schilder selbst aufstellen?

Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen die Schilder aufstellen.