AmtsGuide

In der Feuerwehrzufahrt dürfen Sie nicht halten

Stand:

Das Halten ist vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Das steht in § 12 Absatz 1 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Die Regel gilt nur für amtlich gekennzeichnete Zufahrten.

Amtlich gekennzeichnet heißt: eine Behörde hat die Zufahrt als Feuerwehrzufahrt kenntlich gemacht. Ein privates Schild „Bitte freihalten“ ist keine amtliche Kennzeichnung nach § 12 Absatz 1 Nummer 5. Ohne amtliche Kennzeichnung gilt dieses Haltverbot der StVO nicht.

Was Halten unzulässig bedeutet

Halten unzulässig bedeutet: Sie dürfen dort nicht halten. Parken ist dann ebenfalls unzulässig, weil Parken das Verlassen oder ein Halten über drei Minuten ist. Die Drei-Minuten-Regel erklärt der eigene Tipp.

Vor und in der Zufahrt

Die Vorschrift nennt zwei Orte: vor der Zufahrt und in der Zufahrt. Sie dürfen also weder in der gekennzeichneten Fläche halten noch davor. Andere Haltverbote in § 12 Absatz 1 betreffen enge Stellen, Kurven, Einfädelungsstreifen und Bahnübergänge.

Wie eine Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein kann

Eine amtliche Kennzeichnung kann ein Vorschriftzeichen nach Anlage 2 sein. Zeichen 283 bedeutet: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. Ein solches Zeichen mit einem Zusatzzeichen kann eine Feuerwehrzufahrt amtlich kennzeichnen. Vorschriftzeichen nach Anlage 2 müssen Sie befolgen, sagt § 41 Absatz 1.

Weitere Tipps zum Haltverbot

Dieser Tipp erklärt nur die Feuerwehrzufahrt nach § 12 Absatz 1 Nummer 5. Die drei Minuten, die Schilder, die Pfeile und die gelbe Linie stehen in den anderen Tipps.

Drei-Minuten-Regel öffnen →

Gelbe Fahrbahnlinie öffnen →

Parkverbot-Schild Bedeutung öffnen →

Anfang und Ende der Verbotsstrecke öffnen →

Halteverbotsschilder Pfeile richtig lesen öffnen →

Offizielle Quellen

Der amtliche Wortlaut steht in den folgenden Links. Dieser Tipp bleibt bei § 12 Absatz 1 Nummer 5.

StVO § 12 Halten und Parken öffnen →

StVO Anlage 2 Vorschriftzeichen öffnen →

StVO § 41 Vorschriftzeichen öffnen →

Halteverbot öffnen →

Themenseite Halteverbot öffnen →