In der Feuerwehrzufahrt dürfen Sie nicht halten
Das Halten ist vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Das steht in § 12 Absatz 1 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Die Regel gilt nur für amtlich gekennzeichnete Zufahrten.
Amtlich gekennzeichnet heißt: eine Behörde hat die Zufahrt als Feuerwehrzufahrt kenntlich gemacht. Ein privates Schild „Bitte freihalten“ ist keine amtliche Kennzeichnung nach § 12 Absatz 1 Nummer 5. Ohne amtliche Kennzeichnung gilt dieses Haltverbot der StVO nicht.
Was Halten unzulässig bedeutet
Halten unzulässig bedeutet: Sie dürfen dort nicht halten. Parken ist dann ebenfalls unzulässig, weil Parken das Verlassen oder ein Halten über drei Minuten ist. Die Drei-Minuten-Regel erklärt der eigene Tipp.
EMPFOHLENE ANBIETER
Vor und in der Zufahrt
Die Vorschrift nennt zwei Orte: vor der Zufahrt und in der Zufahrt. Sie dürfen also weder in der gekennzeichneten Fläche halten noch davor. Andere Haltverbote in § 12 Absatz 1 betreffen enge Stellen, Kurven, Einfädelungsstreifen und Bahnübergänge.
Wie eine Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein kann
Eine amtliche Kennzeichnung kann ein Vorschriftzeichen nach Anlage 2 sein. Zeichen 283 bedeutet: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. Ein solches Zeichen mit einem Zusatzzeichen kann eine Feuerwehrzufahrt amtlich kennzeichnen. Vorschriftzeichen nach Anlage 2 müssen Sie befolgen, sagt § 41 Absatz 1.
ANBIETER
Weitere Tipps zum Haltverbot
Dieser Tipp erklärt nur die Feuerwehrzufahrt nach § 12 Absatz 1 Nummer 5. Die drei Minuten, die Schilder, die Pfeile und die gelbe Linie stehen in den anderen Tipps.
Parkverbot-Schild Bedeutung öffnen →
Anfang und Ende der Verbotsstrecke öffnen →
Halteverbotsschilder Pfeile richtig lesen öffnen →
Offizielle Quellen
Der amtliche Wortlaut steht in den folgenden Links. Dieser Tipp bleibt bei § 12 Absatz 1 Nummer 5.
StVO § 12 Halten und Parken öffnen →
StVO Anlage 2 Vorschriftzeichen öffnen →