Gelbe Fahrbahnlinie gilt nur vorübergehend
Markierungen auf der Fahrbahn sind Verkehrszeichen nach § 39 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf.
Gelbe Markierungen können auch als Markierungsknopfreihen, Leuchtknopfreihen, Leitschwellen oder Leitborde stehen. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor, sagt § 39 Absatz 2.
Zeichen 299 Grenzmarkierung
Zeichen 299 ist die Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Markierung nicht halten oder parken. Das steht in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, laufende Nummer 73.
Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot. Das ist die Erläuterung in Anlage 2 zu Zeichen 299. Wer am Verkehr teilnimmt, befolgt diese Vorschriftzeichen nach § 41 Absatz 1.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO nennt die Grenzmarkierung Zeichen 299 zu § 12 Absatz 3 Nummer 1. An einer Kreuzung oder Einmündung kann sie das Parkverbot von 5 Metern oder 8 Metern verlängern. Das gesetzliche Parkverbot an der Kreuzung selbst steht in § 12 Absatz 3 Nummer 1.
EMPFOHLENE ANBIETER
Zeichen 298 Sperrfläche
Zeichen 298 markiert eine Sperrfläche auf der Fahrbahn. Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen. Das Ge- oder Verbot steht in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, laufende Nummer 72.
Zeichen 224 Haltestelle
Zeichen 224 kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen nicht parken. Das Verbot betrifft das Parken, nicht das Halten.
ANBIETER
Weitere Tipps zum Haltverbot
Dieser Tipp erklärt nur die Bodenmarkierung, die gelbe Linie, Zeichen 299 und Zeichen 298. Die drei Minuten, die Schilder, die Pfeile und die Straßenseite stehen in den anderen Tipps.
Halteverbot Straßenseite öffnen →
Anfang und Ende der Verbotsstrecke öffnen →
Halteverbotsschilder Pfeile richtig lesen öffnen →
Parkverbot-Schild Bedeutung öffnen →
Offizielle Quellen
Die Gesetzestexte und die Verwaltungsvorschrift stehen in den folgenden Links. Dieser Tipp bleibt bei § 39 Absatz 5, bei Zeichen 299 und bei Zeichen 298.
StVO § 39 Verkehrszeichen öffnen →
StVO Anlage 2 Vorschriftzeichen öffnen →
StVO § 41 Vorschriftzeichen öffnen →