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Tipps & Ratgeber

Ab wo gilt das Halte­verbot? Geltungs­bereich, Straßen­seite & Reich­weite

Ab wo gilt ein Halteverbot? Welche Straßenseite? Gilt es in der Einbahnstraße für beide Seiten? Geltungsbereich nach StVO erklärt.

Einleitung

Ein Halteverbotsschild steht auf der rechten Straßenseite. Gilt es auch links? Und wie weit reicht es? Der Geltungsbereich von Halteverboten ist eine der häufigsten Fragen im Straßenverkehr. Hier erfährst du die Regeln.


Grundregel: Aufstellseite

Ein Halteverbotsschild gilt grundsätzlich nur auf der Straßenseite, auf der es aufgestellt ist.

Rechts aufgestellt → gilt für die rechte Straßenseite Links aufgestellt → gilt für die linke Straßenseite

Das bedeutet: Wenn du auf der gegenüberliegenden Seite parkst, gilt das Schild nicht für dich – es sei denn, dort steht ein eigenes Verbotsschild.


Sonderfall: Einbahnstraße

In Einbahnstraßen darf auf beiden Seiten geparkt werden. Ein Halteverbotsschild in einer Einbahnstraße gilt trotzdem nur auf der Aufstellseite.

SituationRechte SeiteLinke Seite
Schild rechts, EinbahnstraßeHalteverbotKein Halteverbot
Schild links, EinbahnstraßeKein HalteverbotHalteverbot
Schilder beidseitigHalteverbotHalteverbot
Praxis: In engen Einbahnstraßen stehen oft auf beiden Seiten Schilder, weil die Straße sonst blockiert wird.

Linksaufstellung

In bestimmten Fällen werden Verkehrszeichen auf der linken Straßenseite aufgestellt. Das kommt vor bei:

  • Einbahnstraßen (Parken links erlaubt, Halteverbot links möglich)
  • Straßen mit Mittelstreifen (jede Richtung hat eigene Beschilderung)
  • Sackgassen oder schmalen Straßen

Bei Linksaufstellung gilt das Schild für die linke Seite – genau wie bei Rechtsaufstellung für die rechte.


Wie weit reicht das Halteverbot?

Mit Pfeilen

Pfeile auf dem Halteverbotsschild zeigen den Geltungsbereich:

PfeilBedeutung
Pfeil nach links (Anfang)Hier beginnt das Halteverbot
Pfeil in beide Richtungen (Mitte)Halteverbot läuft weiter
Pfeil nach rechts (Ende)Hier endet das Halteverbot
Mehr Details: Halteverbotsschilder Pfeile richtig lesen

Ohne Pfeile

Ein Halteverbotsschild ohne Pfeile gilt ab dem Schild in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Nach der Kreuzung musst du erneut auf Schilder achten. Steht dort kein neues Halteverbot, ist Halten wieder erlaubt.


Halteverbotszonen

Eine Halteverbotszone (Zeichen 290.1 / 290.2) gilt für den gesamten Bereich – beide Straßenseiten, alle Einmündungen innerhalb der Zone.

MerkmalEinzelschildZone
GeltungEine StraßenseiteBeide Seiten
ReichweiteBis nächste KreuzungBis Zonenende-Schild
PfeileMöglichNicht nötig
Das Zonenende wird durch das Zeichen 290.2 (durchgestrichenes Zonenschild) markiert.

Gilt das Halteverbot für beide Fahrstreifen?

Auf mehrspurigen Straßen gilt das Halteverbot für alle Fahrstreifen auf der Aufstellseite. Du darfst also auch nicht auf dem rechten Fahrstreifen halten, wenn das Schild auf der rechten Seite steht – egal ob du auf der rechten oder einer mittleren Spur fährst.


Häufige Fragen

Gilt ein Halteverbot auf der rechten Seite auch für die linke?

Nein. Nur auf der Aufstellseite. Für die andere Seite muss ein eigenes Schild stehen.

Was gilt an einer T-Kreuzung?

Das Halteverbot endet an der Kreuzung. Nach der Kreuzung brauchst du ein neues Schild, damit es weitergeht.

Gilt das Halteverbot auch auf dem Gehweg?

Nein. Halteverbote gelten auf der Fahrbahn (und ggf. dem Seitenstreifen, siehe Zusatzschilder). Der Gehweg ist nicht betroffen – dort gelten eigene Regeln.

Wie erkenne ich, ob eine Halteverbotszone gilt?

Achte auf das runde Schild mit dem Zusatz "Zone" (Zeichen 290.1). Es ist größer als ein normales Halteverbotsschild und enthält den Text "Zone".


Zusammenfassung

  • Aufstellseite: Schild gilt nur auf der Seite, wo es steht
  • Einbahnstraße: Trotzdem nur Aufstellseite
  • Mit Pfeilen: Anfang, Mitte, Ende – genau lesen
  • Ohne Pfeile: Gilt bis zur nächsten Kreuzung
  • Zone: Beide Seiten, gesamter Bereich
  • Gehweg: Nicht betroffen


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Quellen

Stand: 29. Januar 2026